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Negativer Bescheid zu BK 2101, 2105, 2106?

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,248
Ort
Bayrisch-Schwaben
Hallo Zusammen,

ich hatte nach einen AU und dem H-Arztbericht Verdacht auf BK bei meiner BG gestellt.

Heute kam ein Schreiben in dem quasi der Ablehungsbescheid schon festgelegt ist.

wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben:
Grundsätzlich hätten wir es für zweckmäßig und sinnvoll erachtet, dass Sie sich im Hinblick auf die Ihrerseits gestellten Anträge
zum Vorliegen einer Berufskrankheit nach Nr. 2101, 2105 und 2106 nochmals gezielt mit Ihrem behandelten Arzt rücksprechen,
ob auch aus medizinischer Sicht tatsächlich ein begründeter Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit besteht.

Dieses Vorgehen soll vermeiden, Berufskrankheitsverfahren durchzuführen, die dann in der Regel auch mit einem entsprechenden
negativen Ergebnis enden.:mad:


Der behandelte H-Arzt will keinen Zusammenhang mit meinen Erkrankungen und BK sehen,
er sieht eher trotz nicht vorhandenen Hinweisen, rheumatische Erkrankungsformen.
Selbst ein hinzugezogener Rheumatologe sieht keinen Anhaltspunkt!

Das Ergebnis der Prüfung steht mit Datum 9.02.2010 bereits fest, es wird ein negativer Bescheid kommen.
 
Hallo Oerni,

Du schreibst von Deinem H-Arzt aber nichts von einem Gutachter! Oder hat das Dein beh.H-Arzt das gleich mal mitgemacht? Es ist extrem schwierig eine Anerkennung für eine Berufskrankheit zu bekommen ich fürchte ohne guten Anwalt läuft da gar nichts! Wenn Du handfeste Argumente hast kannst Du ja gegen den Bescheid Widerspruch einlegen! Von den den Anzeigen der Berufskrankheiten werden zwischen 4 und 12 Prozent anerkannt!
Dies ist in etwa wenn man darum würfelt - bei drei 6 ..wird die BK anerkannt!
--------
BK 2101 Erkrankungen der Sehnenscheiden oder des Sehnengleitgewebes sowie der Sehnen- oder Muskelansätze, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit

BK 2105 Chronische Erkrankungen der Schleimbeutel durch ständigen Druck

BK 2106 Druckschädigung der Nerven
---------------
Bei dem Würfelspiel kann Dir vielleicht ein anderer H-Arzt + ein guter Rechtsanwalt Sozialrecht weiterhelfen Kausalität...! Bei mir wurde die BK auch abgelehnt die BG hat das Gutachten zu einem Gewerbearzt oder so geschickt..!

Viele Grüße
Joachim

http://arbmed.med.uni-rostock.de/bkvo/bekvo.htm
 
Am Anfang der Geschichte

Hallo JoachimD,

Ich habe geschrieben, im Briefverkehr zu meinem Antrag steht schon geschrieben, es wird ein negativer Bescheid hervor gehen.

Wir sind erst am Anfang der Geschichte, aber dadurch das der H-Arzt keinen Verdacht an die
zuständige BG geschrieben hat, vermutlich schon wieder am Ende angelangt.
Oder anders ausgedrückt, der SB hat im Prinzip keine Lust ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ohne Arztmeldung,
denn die Meldung nur von mir genügt Ihm nicht.:rolleyes:

Ich habe den SB jetzt aufgefordert, dass der H-Arzt eine schriftliche Stellungnahme zu seiner Diagnose (rheumatische Erkrankungsform) abgibt.
 
Hallo Oerni,
Ohne ärztliche Hilfe wird dein Antrag auf Anerkennung von Berufskrankheiten wohl sehr schwer werden.
Mein Rat für dich wäre eine Rehamaßnahme, in der Du den Ärzten deinen Verdacht äußerst.
Die Ärzte werden dich gründlich untersuchen und meist kriegst du das Ergebnis schnell vom Stationsarzt/in mitgeteilt.

Ich schreibe dir dieses, weil meine Berufserkrankung (BK 4301 ) auch in einer Kurklinik der LVA bestätigt wurde.
Ich habe zwar eine andere Beruferkrankung, aber der Weg bis zu Anerkennung ist wohl überall lang und schwierig.

Grüße Wolfgang
 
Hallo oerni und alle anderen,

ich habe ja 1997 die Anerkennung der BK 2110 beantragt - ohne meinen Orthopäden zu fragen, ob er mir hilft, denn mein Orthopäde war von vornherein der Meinung, dass ich keine BK hätte.:mad:

In der Uni Leipzig, wo ich operiert wurde, fragte mich bei der Aufnahme der OA, was ich beruflich machen würde, weil im allgemeinen so schlanke Leute nicht in diesen jungen Jahren solche Krankheitsbilder zeigen würden. Ich sagte damals, dass ich Traktoristin sei und er meinte nur, dass ich den Beruf aufgeben müsse. Mein Gedanke war damals - warum den Beruf aufgeben? Ist die Erkrankung dadurch verursacht worden?

Meine Hausärztin riet mir zum Antrag und ich stellte diesen.
Natürlich bekommt man als Erstes eine Absage und solche Anmerkungen, wie in deinem Schreiben, Oerni, von der BG standen. Es wird einem schon Mal der Wind aus den Segeln genommen....

Wenn man auf diesen "Ratschlag" der BG - auf den Rat des Arztes zu hören -, hört, braucht man keinen Antrag auf BK stellen, weil die meisten Ärzte - sobald sie BK hören - abblocken. So erging es jedenfalls mir damals.

Deshalb zog ich es mit Hilfe meiner Anwältin fast allein durch. Auch als das SGericht schrieb, ich solle, wegen Aussichtslosigkeit den Prozess zu gewinnen, die Klage zurücknehmen, reagierte ich nicht.
Ich zog die Sache durch und gewann nach 9 Jahren.

Viele Leute, so habe ich es mitbekommen im Familien-und Freundeskreis, lassen sich durch die erste Absage einer Institution einschüchtern und geben auf. Darauf hoffen die SB.
Aber zu Guter Letzt muss jeder selbst wissen, wie er den "Kampf" zu Ende bringt - ob er durchhält oder dem Druck nachgibt.
Mit Druck meine ich auch die Ablehnungen der BG, die BG-freundlichen Stellungnahmen und Gutachten etc., die kaum Aussichten auf Erfolg lassen.

Aber so lang es noch Richter gibt - wie in meinem Fall -, die sich von den BG'n nicht einwickeln lassen, besteht immer die Möglichkeit zu gewinnen, wenn einige der Faktoren - wie z.B. die Belastungsdauer - und Intensität ausreichen....

L.G und noch eine gute Zeit und viel Kampfesgeist :)
Ramona
 
Kampfansage

Hallo Romana,

jeder der mich hier im Forum kennt, weiß das ich nicht schon im Voraus den Kopf in den Schnee oder Sand stecke.
Ich habe dem SB mal so meine Meinung zur Sache kund getan und mich schon für den Satz mit dem negativen Bescheid bedankt.

Normal müsste der SB bei einer der 3 gestellten Anträge tätig werden, denn hier müsste eine Einstellung der Arbeiten erfolgen,
dazu sollte der Berufsberater der BG eingeschaltet werden, denn es gilt der Satz:
Verhütung vor Inanspruchnahme!
Sollte er nicht tätig werden, bekommt er gleich eine Dienstaufsichtsbeschwerde, nachgereicht.

Ein schönes WE Dir, aber vor allem meinem SB in Augsburg (sicherlich werden die Grüße durch einen Spion übermittelt:p)
 
Hallo Ramona,

danke für Deine aufmunternden Worte! Ich habe gerade Dein Gerichtsurteil gelesen! (Freenet Homepage) > Bei der Klägerin besteht seit diesem Tag klinisch ein Lumbalsyndrom mit provozierbaren bewegungsabhängigen Schmerzen der unteren LWS, ... Dein Gutachter bei dem Prozess ist bestimmt auch für M.Sudeck ...

Wie auch immer ich fürchte die Ausfallerscheinungen bedingt durch eine Erkrankung der Lendenwirbelsäule kann man nicht so leicht negieren wie andere BKs. Wo man immer sehr schnell dabei ist das als normale Altersbedingte Erscheinung odgl. zu betrachten! (Asbestproblem)!

Nun hoffe ich das bei Dir Oerni evtl. mit Hilfe eines Arztes und eines Anwalts noch irgend etwas möglich ist!

Viele Grüße
Joachim

BK 2110 [FONT=Arial,Helvetica]Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch langjährige, vorwiegend vertikale Einwirkung von Ganzkörperschwingungen im Sitzen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können[/FONT]
 
Hallo Joachim und oerni,

oerni, ich habe schon einige Beiträge von dir gelesen und weiß, dass du dir so etwas nicht gefallen lässt. Nur habe ich während meines Streites um die BK so einiges mitbekommen und noch heute, wenn ich irgend einem Arzt sage, ich hätte eine anerkannte Rücken-BK, gucken die mich ganz ungläubig an.
Bei meinem D-Arzt sagte die MTA, als ich beim ersten Besuch die Daten angab: "Was, so etwas wird anerkannt?"
Ich wollt dir noch mehr Mut machen. ;):)

Joachim. Auch bei einer Rücken-Erkrankung ist man darauf aus, diese Krankheit als altersbedingt, anlagebedingt oder schicksalhaft, wie man bei mir so oft schrieb, abzutun. Das Gegenteil zu beweisen ist sehr schwer. Wie lang sind die bei mir auf dem 6. LW herumgeritten, der zu guter Letzt gar nicht vorhanden ist.
Bei mir ist alles gelaufen. Mein Urteil ist von 2006 und ist rechtskräftig.

L.G. und allen ein schönes Winterwochenende
Ramona
 
Hallo @,

neues aus der BG Verwaltung.
Mein SB hat zu 3 Aktenzeichen mit einem Schreiben an Prof. Dr. W. Braun eine ärztliche Stellungnahme angefordert.
In jeder Akte ist jetzt die selbe Stellungnahme vorhanden.
Ich wurde nicht in den Vorgang mit eingeschaltet.
Der SB hat ja vom ersten Tag an allesw versucht, die BK Anzeigen ab zuschmettern, da Er keinen Bock zur Amtsermittlung hatte.

Darf er ohne mich zu fragen einen Beratungsauftrag erteilen?
Dürfen 3 Aktenzeichen auf einen Satz beauftragt werden?
Kann ich gegen den Herren SB etwas unternehmen? (Anzeige)

Vielleicht gibt es hier für mich Hinweise.
Danke im Voraus.
 
Hallo Oerni,
einen Beratungsauftrag setzt aber Ermittlungen und Gutachten voraus. Zu was sollte der Beratungsarzt sonst Stellung nehmen. Einen Beratungsauftrag kann der SB ohne Rücksprache mit Dir auslösen. Der Beratungsarzt ist Teil der Verwaltung und innerhalb der Verwaltung ist die Bearbeitung nicht genehmigungspflichtig. Du bekommst das nur durch Akteneinsicht oder Mitteilung mit.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

der SB hat sich bisher nicht die Mühe gemacht irgendetwas zu ermitteln, wie geschrieben, er hat keinen Bock zu ermitteln.
Die Akte umfasst pro Aktenzeichen 44 Seiten, incl. der BK Meldung und meine eMails / Schriftverkehr und Anschreiben an den Berater bzw. Gewerbe Arzt.
An Gutachten ist gar nicht zu denken oder vorher an Arbeitsplatzbeschreibung.
Er will nicht, dass ist so was von offensichtlich.

Sollte Dienstaufsichtsbeschwerde oder BFA anschreiben, aber das bringt auch nichts.
Razzia in der BG oder bei Ihm Zuhause wäre das Beste.
 
Hallo @,

es kommt doch noch Bewegung in die Sache.
Der beratende Arzt hat schon vor 2 Monaten festgestellt, dass möglicherweise BK 2101 vorliegen könnte.
Zudem wird jetzt auch BK 2105 und 2106 geprüft und die Präventionsabteilung wurde ein Auftrag zur arbeitstechnischen Überprüfung.

Seltsam das findet jetzt alles statt, nachdem eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der BVA und eine persönliche Petition (Bund) gegenüber dem SB abgegeben worden ist.
Manchmal geschehen doch noch Zeichen und Wunder.

Was dabei heraus kommt, ist ja eine ganz andere Sache.
Ich werde weiter berichten.
 
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