• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Nebentätigkeit anmelden

Rosi70

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
14 Nov. 2014
Beiträge
570
Hallo zusammen,

angenommen ich finde eine geringfügige Tätigkeit, die ich in der Lage bin auszuüben; muss ich der BU-Versicherung diese geringfügige Tätigkeit auch dann anzeigen, wenn die Versicherung die BU-Zahlung verweigert und wir uns im Klageverfahren befinden?

LG

Rosi70
 
Hallo Rosi,

ich nix Experte!
Aber meiner Meinung nach warten die ja genau auf solche Sachen, damit Sie einen "wirklichen" Grund haben sich zu verabschieden!
Ich kenne jetzt nich deine ganze Geschichte, aber bevor du nicht Klarheit hast, würde ich so etwas nicht machen!
 
Hallo Rosi, ich bin kein Experte, dennoch schließe ich mich Micha vorbehaltlos an. Habe einen vergleichbaren Fall im Freundeskreis, wo die BU weitere Zahlungen ablehnte, als eine Nebentätigkeit herauskam. Gruß Rehaschreck
 
Hallo,

danke für eure Meinungen.

Wenn es so weit ist, fände ich es auch besser die Tätigkeit (wenn auch nur geringfügig) anzugeben; auch wenn ich aus Sicht der Versicherung noch gar nicht rechtskräftig berufsunfähig bin.

Auf der sicheren Seite ist man, wenn man vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Versicherung anfragt, ob die Tätigkeit genehmigt ist, oder?

@Rehaschreck, zahlt die Versicherung in deinem Freundeskreis nicht, weil die Nebentätigkeit verschwiegen wurde oder weil er/sie eine Nebentätigkeit ausübt?
Eine Nebentätigkeit auszuüben ist ja erlaubt, wenn die vertraglichen Bedingungen eingehalten werden.

LG

Rosi70
 
Hallo Rosi, soweit ich weiß, hat die Versicherung die Zahlung unter Hinweis auf die bestehende Nebentätigkeit mit der Begründung eingestellt, dass diese in Art und Umfang der versicherten Tätigkeit entspricht und somit eine BU im Rechtssinne nicht mehr vorliege. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Rehaschreck,

ok, das zeigt mir, dass man auf der sicheren Seite ist, im Vorfeld das Jobangebot mit der Versicherung abzusprechen und sich sozusagen die "Genehmigung" holen, so dass es nicht zu unerwarteten Zahlungseinstellungen kommt.

Oder wie geht man da am klügsten von?

LG Rosi70
 
Hallo Rosi,

nein, ich würde nicht mit der Versicherung BU absprechen, dass Du eine Minijob etc. annimmst bzw. annehmen kannst. Willst Du denen in den letzten Monaten vor Verhandlung noch in die Hände spielen???

Ich würde das nicht riskieren.

Des weiteren, wer gibt Dir eine Garantie, dass der Datenschutz eingehalten wird? Du musst Dich anmelden bzw. Dein AG, wer garantiert dass nichts an die BU durchsickert?

Ich verstehe Deine finanzielle Situation, würde aber bis zur Verhandlung und Urteil (welches hoffentlich positiv für Dich ausfällt) die Füße ruhig halten.

Viele Grüße

Kasandra
 
Schließe mich Kasandra an. Keinesfalls würde ich zum jetzigen Zeitpunkt eine Arbeitsaufnahme riskieren. Gruß Rehaschreck
 
Hallo,

ich bin noch weit davon entfernt, einer regelmäßigen Tätigkeit nachzugehen. Bei durchschnittlich 3 Migräne-Tage pro Woche wird das schwierig, aber ich würde es gerne schrittweise versuchen. Wenn ich hier von einer Arbeitsaufnahme spreche, denke ich anfangs an 2 x 2 Stunden die Woche.

Ich befürchte, dass meine kognitiven Einschränkungen und meine Belastbarkeit schlechter werden, wenn ich nicht bald eine Aufgabe habe, die ich machen "muss". Arbeiten bedeutet auch nicht nur Geld verdienen, sondern auch eine Aufgabe haben, Anerkennung bekommen, Kontakte habe, auf andere Gedanken kommen, ect.

Ich teile eure Bedenken, aber ist das nicht verrückt; letztendlich ist die Versicherung einen ja schneller wieder los, wenn man aktiv wird und seine Arbeitsfähigkeit systematisch ausbaut.

LG

Rosi70
 
Hallo Rosi,

so ein stundenweises sich selbst Erproben (inkl. genannter Effekte und Nebeneffekte) könnte frau/man auch ehrenamtlich, auf Freundschaftsbasis, nachbarschaftlich, unentgeltlich, ... umsetzen.

LG
 
Hallo HWS-Schaden,

gute Idee ... Früher habe ich neben meinem Vollzeitjob auch ehrenamtlich gearbeitet; unentgeltlich ... allerdings gab es eine Aufwandsentschädigung für die Fahrkosten zum Einsatzort.

Muss eine ehrenamtliche Tätigkeit angegeben werden? Ich vermute, dass sich diesbezüglich die Verträge nicht so sehr unterscheiden.

LG

Rosi70
 
Soweit ich weiß, muss eine ehrenamtliche Tätigkeit nicht (bzw ab 200€) angegeben werden.
Eine "Aufwandsentschädigung" ist kein "Entgelt"; ab 200€/mtl. muss diese m.W. angegeben werden, wenn man Sozialleistungen bezieht.
 
Top