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Nebenklage u. Zeuge im Strafverfahren

Marcela

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
13 Juli 2009
Beiträge
763
Hallo,

Akteneinsichtsrecht/Nebenkläger (§§ 397 Abs. 1, 385 Abs. 3 StPO) - darf ich als Nebenkläger u. Zeuge (bin nicht anwaltl. vertreten) Akteneinsicht nehmen? Habe keine PKH, kann mir keinen RA leisten.



Danke u. Grüße
Marcela
 
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