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Nahtlosigkeit - was ist das? Nun kein Geld

wurzlpurzl

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
5 Okt. 2007
Beiträge
687
Hallo Forumsfreunde,
was ist eine Nahtlosigkeit?
Bin seit langem ausgesteuert, hatte nach dem KG Übergangsgeld bezogen -und als die Wiedereingliederung gescheitert ist- bin ich zum Arbeitsamt, weil ich es nicht besser wusste. Musste sofort handeln und hatte keine Zeit zum Nachdenken. Nun erfahre ich vom Vdk dass das falsch war. Auch die Wiedereingliederung war falsch. Wegen der Nahtlosigkeit.
Ich war heute beim Arzt im AA, und der hat nach 5 Minuten Studium meiner umfangreichen Befundbericht festgestellt, dass ich wieder arbeiten könne. Als ich dann erwähnte, dass durch meinen wiederholten langanhaltenden Husten durch die dadurch ausgelösten Erschütterungen auch meine Erschöpfung so schlimm wäre... meinte er ich "soll die Welt nicht neu erfinden". Diese Aussage und seine ganze Haltung haben mich so heruntergezogen wieder. Er wollte, dass ich Rente beantrage. Ich wiederum wollte noch einen Arztbericht abwarten und dann erst den Antrag stellen. Mein Hausarzt hielt das auch für gut. Ausserdem ging es mir die letzten Monate wieder so schlecht, dass ich für solch einen Antrag gar keine Energie hatte. Ich war wohl bei der Rentenberatung bei der Rentenversicherung, aber da hat man mich auf diese Nahtlosigkeit nicht hingewiesen...
Nun habe ich aus der Angst heraus den VdK angerufen. Und die Beraterin hat mich noch mehr verunsichert. Angeblich habe ich alles falsch gemacht.
Die Art und Weise wie man mich bei Ärzten / Gutachten behandelt, auch vor allem die Oberflächlichkeit lässt mich nicht hoffen.
Seit meinem Unfall bin ich emotional so instabil. Der Tag heute hat mich wieder total runtergezogen.
Ich warte seit einigen Wochen auf einen Bericht vom Neurologen, wovon ich ausgehe, dass er für mich gut ist. Aber die VDKlerin sieht auch hier nur Negativ. Sie meint, ein Arzt, den ich per Überweisung konsultiere, bekommt nicht genug Geld von der Kasse, dass er zu meiner Erwerbsfähigkeit Stellung beziehen würde. Wenn er ins Einzelne gehen würde, würde das den Rahmen sprengen und es wäre ein Gutachten, das ich privat bezahlen müsste. Ich habe bis jetzt schon ziemlich viel privat finanziert.
Und jetzt die Aussicht, dass ich vielleicht weder ALG noch Rente bekomme, alleinlebend eine relativ hohe Miete bezahlen muss, lässt mich schon verzweifeln.
Warum weisen einen die Behörden: Krankenkasse, Arbeitsamt, Ärzte nicht vorher auf solch ein Problem hin? Als hirngeschädigter, schmerzgeplagter depressiver behinderter Mensch ist man doch gar nicht gewappnet für solche Situationen Die lassen einen direkt ins Schlammassel rennen.
Liebe (Mit)Leidensgenossen, wer hat Rat / Erfahrung in den hier angesprochenen Problemen?
Würde mich über Antwort freuen. Danke
 
Antwort

Hallo

§ 125 SGB III regelt die sog. Nahtlosigkeit.

Sie soll verhindern, dass ein Arbeitsloser in Auswirkung des aufgegliederten Sozialleistungssystems wegen einer mehr als sechsmonatigen Leistungsminderung weder Arbeitslosengeld noch Rente wegen verminderter Erwerbsunfähigkeit erhält. Solange der Rentenversicherungsträger eine EU nicht festgestellt hat, fingiert daher das Gesetz ein gesundheitliches Leistungsvermögen.

Die Nahtlosigkeitsregelung endet mit der Feststellung der verminderten EU durch den Rentenversicherungsträger.

§ 125 SGB III ist daher im Anwendungsbereich nur eröffnet, wenn das Leistungsvermögen nur noch Beschäftigungen von weniger als 15 Std. wöchentlich zulässt und verminderte EU durch den Rentenversicherungsträger nicht festgestellt ist. In diesen Fällen steht die Minderung / Aufhebung der Leistungsfähigkeit dem Anspruch nicht entgegen (fehlende obj. Verfügbarkeit).

Mfg Tony
 
Hallo Tony,
vielen Dank für die prompte Antwort. Aber ich verstehe sie nicht richtig. Ich bin nicht arbeitslos, da mein Vertrag mit meinem Arbeitgeber noch existiert. Aber ich habe zugegebenermassen einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt, weil man mir das so sagte, da das Krankgengeld ausgelaufen ist und nach Ende der Reha und Abbruch der Wiedereingliederung es auch kein Übergangsgeld mehr gab. Mit dem Rentenantrag habe ich noch gewartet, weil ich hoffte, dass es bald besser wird, so dass ich wenigstens ein paar Stunden tgl arbeiten kann. Und ich wollte noch 2 Berichte abwarten.
Dass es jetzt wegen des Nichtvorhandenseins der Nahtlosigkeit Probleme gibt, habe ich nicht gewusst. Ich kannte den Begriff vorher gar nicht. Und da ich ihn immer noch nicht verstehe, verstehe ich auch nicht, warum ich dadurch Nachteile habe.
Vielleicht kann ja noch jemand aus dem Forum Erfahrungen hier einbringen. Wäre hilfreich. vielen Dank im Voraus
 
Hallo Wurzl -Peter ;-)

Du hast gerade alles selber beantwortet. Du hast einen bestehenden Arbeitsvertrag, den Du aber aufgrund Krankheit nicht erfüllen kannst. Von der Krankenkasse oder BG bekommst Du auch ein Geld mehr, weil ausgesteuert!
Du würdest also in ein soziales Loch ohne Einkommen fallen. Daher sieht die NAHTLOSIGKEITSREGELUNG vor, damit Du in kein soziales Loch fällst, das Du auf dem Papier Dich arbeitslos melden musst (trotz bestehender Arbeitsvertrag), bist damit auch wieder krankenversichert und das Arbeitsamt erstmal Deine finanzielle Versorgung für den Anspruchszeitraum übernimmt. > Bis Du zB. einen Rentenantrag stellst, oder der Gerichtsprozess gegen Deine KK oder BG entschieden, Du arbeitsfähig oder Rehamassnahmen oä. etc..........verstanden kompliziert aber!
 
§ 125 Nahtlosigkeit

Hallo, ich versuche es noch einmal in der Erklärung.


Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Wenn die Leistungsfähigkeit eines Arbeitslosen gemindert ist, gibt es eine Sonderform des Arbeitslosengelds die sogenannte Regelung im Sinne der Nahtlosigkeit. Diese Zahlung überbrückt die Zeit ohne Arbeitslosengeld (weil man nicht vermittelt werden kann), bis eine andere Leistung, z.B. Weiterbildung oder Rente, gezahlt wird.

Folgende Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein:
Arbeitslosigkeit, oder das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, das jedoch aufgrund einer Krankheit / Behinderung schon mindestens 6 Monate nicht mehr ausgeübt werden konnte. ( Dies wäre in deinem Fall )


Erfüllung der Anwartschaftszeit
Die Anwartschaftszeit ist erfüllt, wenn der Antragsteller in den letzten 2 Jahren vor der Arbeitslosenmeldung und dem Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate (= 360 Kalendertage) in einem Versicherungspflichtverhältnis stand. Über andere berücksichtigungsfähige Zeiten informieren die Agenturen für Arbeit.

Der Arbeitslose steht wegen einer Minderung seiner Leistungsfähigkeit länger als 6 Monate der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung, weswegen kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.
Es wurden entweder Abgestufte Erwerbsminderungsrente beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt oder Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung Behinderter (Teilhabe am Arbeitsleben, Medizinische Rehabilitation. )
Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Zugang eines entsprechenden Aufforderungsschreibens der Agentur für Arbeit gestellt worden sein. Wurde ein solcher Antrag unterlassen, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Ablauf der Monatsfrist bis zu dem Tag, an dem der Arbeitslose den Antrag stellt.
Hat der Rentenversicherungsträger die verminderte Erwerbsfähigkeit bereits festgestellt, besteht kein Anspruch auf Nahtlosigkeit - Arbeitslosengeld.


Dauer
Das Arbeitslosengeld im Wege der sogenannten Nahtlosigkeit wird gezahlt, bis über die Frage der verminderten Erwerbsfähigkeit entschieden wird. Damit überbrückt es die Übergangszeit, in der, der Rentenversicherungsträger über das Vorliegen einer verminderten Erwerbsfähigkeit entscheidet.


Höhe
Relevant ist, was der Arbeitslose zuletzt im Bemessungszeitraum (in der Regel die letzten 52 Wochen vor Arbeitslosigkeit) als Voll-Erwerbstätiger verdient hat. Es kommt nicht darauf an, was der Arbeitslose aufgrund der Minderung seiner Leistungsfähigkeit verdienen könnte.
Wird für die Zeit des Nahtlosigkeits`- Arbeitslosengelds rückwirkend Übergangsgeld gezahlt oder Rente gewährt, erhält der Arbeitslose nur den evtl. überschießenden Betrag. War das Nahtlosigkeits`- Arbeitslosengeld höher, muss er den überschießenden Betrag jedoch nicht zurückzahlen.

Tipp
Wird dem Arbeitslosen vom Rentenversicherungsträger Leistungsfähigkeit von mehr als 15 Stunden wöchentlich bescheinigt, muss er sich, um weiterhin Arbeitslosengeld zu beziehen, der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen – auch wenn er mit der Entscheidung des Rentenversicherungsträgers nicht einverstanden ist und gegen diese gerichtlich vorgeht.

Obwohl das Verhalten des Arbeitslosen gegenüber dem Rentenversicherungsträger (Geltendmachung von Leistungsunfähigkeit) im Widerspruch zum Verhalten gegenüber der Agentur für Arbeit (Leistungsfähigkeit und Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme) steht, muss der Arbeitslose im Verfahren mit dem Rentenversicherungsträger keine Nachteile befürchten, da die Beurteilung über die Leistungsfähigkeit ausschließlich nach objektiven Maßstäben erfolgt. Auf subjektive Erklärungen des Arbeitslosen („sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen“) kommt es nicht an.


Hoffe das Du es so besser verstehst, Sorry. Mfg Tony
 
Hallo zusammen, hallo Tony,
ist eine super ausführliche Erklärung. Aber irgendwie verstehe ich immer noch nicht alles, wenn auch ein wenig mehr. Bin vielleicht etwas durch meinen Unfall begriffstutzig.
Meine Fragen zur obigen Erklärung:
Anwartschaftzeit: entweder EU beantragt oder Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung Behinderter ..(Reha). Bezieht sich das auf alle Rehas? Ich habe nämlich die Rente noch nicht beantragt, hatte aber im Vorfeld zur stufenweisen Wiedereingliederung, die von der Rentenvresicherung bezahlt wurde, eine Reha. Bin behindert, aber weiss nicht, ob das der Grund zur Reha war. Habe nämlich die Reha erst im Widerspruch erhalten, und darin hatte ich u.a. erwähnt, dass ich mittlerweile behindert bin. Die wollten mir die Reha zuvor nicht bewilligen, weil ich 1 1/2 Jahre vorher schon war. Und da war ich noch nicht als Schwerbehinderter anerkannt.
Oder spielt das in diesem Satz keine Rolle.
Als die stufenweise Wiedereingliederung von der Rentenversicherung gestoppt wurde, bin ich gleich am selben Tag zum Arbeitsamt, um mich dort zu melden. Das war Ende November. ALG habe ich bis jetzt nur für den Dezember erhalten.
2. Frage: Anforderungsschreiben: cih hatte keines. Liegt das daran, dass ich nicht "richtig" arbeitslos bin
Zur Dauer: Bis über die Erwerbsfähigkeit entschieden wird. Wer entscheidet? Habe ja noch keinen Rentenantrag gestellt.
Und das ist genau mein Problem: Ich habe den Rentenantrag noch nicht gestellt. Werde ihn aber stellen. Die Dame vom VdK sagte mir, dadurch dass ich in der Wiedereingliederung war und mich danach beim Arbeitsamt gemeldet habe und keine EU Rente beantragt habe, trifft bei mir die Nahtlosigkeit nicht zu. Stimmt das? Sie sagt auch, dass das Arbeitsamt entscheiden kann, ob ich erwerbsfähig bin, und wenn ja, dann müsste ich jeden Job annehmen. Auf die Frage, ob ich dann meinen alten Job verlieren würde, der ja ruht, bejahte sie.
Ich möchte meinen Arbeitsplatz behalten, für den Fall dass ich keine volle Erwerbsunfähigkeit bekomme, ich einen behindertengerechten Arbeitsplatz habe wie es ihn sonst nicht überall gibt - und für den Fall nach der befristeten EU Rente. Bei meinem Arbeitgeber gibt es auch die Möglichkeit ab und zu von zu Hause zu arbeiten. Sollte ich also irgendwann wieder arbeiten müssen, wäre die Firma eigentlich schon ideal. Daher will ich kein Risiko eingehen....
Da der VdK mir sagte, dass diese Nahtlosigkeit mir nicht zuträfe, muss ich auch mit Nachteilen rechnen, obwohl hier oben steht, dass es die nicht geben dürfte. Aber durch Unwissenheit gibt es die dann doch. Ich kann das irgenwie nicht glauben.
Weiss jemand RAT?
 
Hallo Toni!
Und natürlich an Wurzpurzel zuerst!



Noch kurz dazu
Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Wenn die Leistungsfähigkeit eines Arbeitslosen gemindert ist, gibt es eine Sonderform des Arbeitslosengelds die sogenannte Regelung im Sinne der Nahtlosigkeit. Diese Zahlung überbrückt die Zeit ohne Arbeitslosengeld (weil man nicht vermittelt werden kann), bis eine andere Leistung, z.B. Weiterbildung oder Rente, gezahlt wird.

Aus eigener Erfahrung -bei mir waren die 78 Wochen Krankengeld abgelaufen, ich wurde ausgesteuert!
-Da mein Unfall kurz vor meiner Kündigung eingetreten ist,hatte ich
noch das Anrecht auf 1Jahr ALGI.

Also habe ich mich noch krankgeschrieben arbeitslos gemeldet.

Vielen Dank,bei dieser Gelegenheit- an die lieben Helfer hier im Forum!

Denn die AA Sachbearbeiterin -wusste natürlich von nichts.
Und wie immer-weil ich keine Ahnung von solchen Sachen hatte wäre ich kopfhängend gegangen-ohne etwas erreicht zu haben.
Nun aber wusste ich Bescheid!


Dann habe ich ihr erklärt, das nach §125
sehr wohl möglich sei-ALGI zu bekommen.

Auf einmal wusste sie auch Bescheid und meinte ich müsse einen Rentenantrag stellen und den die Austeuerung abgeben.

Tja-auch das hatte ich schon gemacht.
Vom AA GA wurde ich 2x als arbeitsunfähig eingestuft.
Der Rentenantrag wurde natürlich abgelehnt.
aber ich habe nun bis Mitte Januar ALGI bezogen
und mein Krankengeldbeitrag wurde bezahlt
Du kannst danach noch Harz beantragen

Will ja auch wieder arbeiten.

OK ich habe also einen Widerspruch zum Renten GA gemacht und bekomme jetzt endlich meine Reha.

LG
maja

PS: soweit ich weiß braucht man nicht einmal gekündigt zu sein-
man sollte mich unbedingt berichtigen-
wenn dieses nicht stimmt oder das mit anderen § geregelt wird!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Maja, hallo an alle,
ich weiss halt nicht ob dieser Paragraph bei mir greift. Erstens bin ich nicht arbeitslos, zweitens habe ich 2 Rehas hinter mir, bzw. 1 1/4. Und da ich das Gefühl habe, dass der Arzt vom AA nur auf den Entlassbericht von der BfA Klinik schaut - wo nämlich steht (wie anders zu erwarten - weil BfA) dass ich über 6 Stunden arbeiten kann. Die anschliessende Wiedereinlgiederung jedoch hat gezeigt, dass ich das nicht kann.
Rentenantrag will ich stellen, aber da ich Probleme kommen sehe, wollte ich noch einen Bericht abwarten. Ich will auch weiterhin wieder arbeiten, aber ich denke ich kann das - wenn überhaupt - nur noch eingeschränkt und Teilzeit.
Wenn ich mich bei vom AA entschiedenen Arbeitsfähigkeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen soll, gebe ich ja meinen Vertrag bei meiner Firma auf. Andererseits habe ich Angst, dass mir das Arbeitsamt dann kein Geld mehr bezahlt. Und wenn die Nahtlosigkeit bei mir nicht zugreift, habe ich dann während der Bearbeitungszeit des Rentenantrags kein Geld....
Naja, jetzt muss ich erst mal abwarten. Aber der Arzt hatte mit seinem Röntgenblick mich ja schon als arbeitsfähig eingeschätzt!:mad:
 
Hallo Wurzelpurzel!

Ich nochmal-hatte gegoogelt und
das gefunden

www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0300000

Hatte schon angefangen mich "durchzukämpfen" und einiges herausgesucht.
Nun war es aber so viel gewesen, sicher auch nicht alles brauchbar und bei weitem nicht genug.
Du kennst Deine "Umstände" am besten,
so dass ich Dir jetzt nur einen Link reingestellt habe.

Fange mit dem §125 an, Du wirst dann auch Hinweise auf andere § finden
die Du ganz schnell finden kannst.

Ich hoffe es hilft Dir ein wenig-macht allerdings etwas Arbeit.
Ist aber -wenn man sich reinliest sehr interessant.

Gruss
maja
 
Danke Maja,
habe wohl wenig Energie, und gerade sehr viele Fristen, d.h. mit meiner wenigen Energie muss ich mich parallel um sehr viele Dinge kümmern: alle oberwichtig: berufungsbegründung, Versorungungsamt, finanzielle Dinge....Auch kann ich nicht so lange am PC sitzen. Aber vielleicht finde ich Wege, mich an den Inhalt dieses Links ranzumachen. Ich habe halt insgesamt Probleme Gesetzestexte zu verstehen. Seit meinem Unfall verstehe ich Zusammenhänge schlecht und langsam.
Danke trotzdem....
 
Hallo Wurzelpurzel!

Mir geht es leider ähnlich!
Aber:

Diese § sind eigentlich relativ leicht zu verstehen.
Du musst nur ein wenig suchen.
Sieh mal-Du liest Dich ja auch hier durchs Forum und
das ist auch nicht viel anders.

Es sieht schlimmer aus als es ist-und es ist besser oder mitzuteilen,
wenn Dir jemand eine Antwort gibt-dass es doch nicht ganz
für Dich zutrifft und zu warten bis nun "endlich" jemand antwortet.

Außerdem steigert es Dein Selbstvertrauen-jedenfalls geht es mir so,
wenn ich in einer ähnlichen Situation befinde, wie Du.

Ach noch etwas-es wäre wirklich nett, wenn Du etwas findest,
für Deine spezielle Situation-uns es auch mitzuteilen.

Es wird dann dem nächsten helfen-der sich in einer ähnlichen
Situation -wie Du befindet.

Gruß
maja
 
Hallo Maja,
danke für den Zuspruch. Weiss jedoch nicht, ob ich es schaffe. Ich bin sowieso kurz vor dem Zusammenbruch, totale Erschöpfung....
Auch hier im Forum habe ich Probleme mich zurechtzufinden. Aber da kann ich wenigstens etwas gezielter vorgehen....
Und wenn ich was rausfinde, gebe ich es selbstverständlich weiter. Habe ich bisher auch so gehandhabt mit dem was ich wusste oder konnte....Ist für mich selbstverständlich. Ich würde gerne mehr machen, weil ich von der Anlage her ein sozialer Mensch bin und weil ich das Ganze so ungerecht finde wie man mit uns Unfallopfern umgeht. Aber ich bin halt am Ende mit meiner Kraft. Schaffe nicht mal meinen Haushalt, habe mich abgekapselt so langsam aber sicher von meiner Umwelt.
Vor 2 Jahren war es ganz schlimm, da war ich zuvor auch schon im Forum - und konnte dann aber gar nichts mehr machen. Hatte dann den totalen Zusammenbruch. Und jetzt spüre ich, dass ich wieder kurz davor bin und habe Angst. Angst vor mir selbst....Dies nur zum Besser Verstehen.
Eigentlich bin ich immer ein Autodidakt gewesen, habe mir sehr viel selbst beigebracht, angelesen...Was ein Unfall alles anrichten kann
Jedenfalls habe ich mir den Link schon gespeichert. Habe so viele blaue Paragraphen gesehen, dass ich erst mal wieder raus bin. Aber morgen setze ich mich mal langsam dran. Muss erst noch einen Entlassbericht von der Reha berichtigen. Die haben einen solchen Unsinn geschrieben, falsche Angaben gemacht...Und wenn ich bald die Rente beantrage will ich dass korrekte Berichte vorliegen....Habe das früher nicht gemacht und nun die Folgen zu tragen.
Danke nochmals
 
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