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Nachzahlung BG Unfallrente = Rückzahlung ans Arbeitsamt?

Mercury

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
19 Aug. 2014
Beiträge
177
Hallo zusammen,

mir ist bisher klar, dass eine Unfallrente der BG monatlich mit AlG2 verrechnet wird.

Darum geht es mir aber nicht.

AlG2 habe ich vor 2 Jahren einmal für einige Monate bezogen. Mein Unfall war davor. Damals habe ich aber keine Unfallrente bekommen (da noch keine Begutachtung stattgefunden hatte) und kein Verletzengeld bezogen, da mein Unfall in der Ausbildungszeit (ohne Verdienst und daher ohne Verdienstausfall) stattfand.

Also: Erst Ausbildung mit Unfall, dann AlG2 zwischen Ausbildung und Arbeit. Während der Arbeit jetzt Nachzahlung Unfallrente über mehrere Jahre. Die Begutachtung fand statt als ich schon in Arbeit war.

Wird nun ein Teil dieser Nachzahlung mit meinen einstigen ALG2 Bezügen verrechnet bzw muss ich davon anteilig etwas an das Arbeitsamt zurückzahlen?

Liebe Grüße
Mercury
 
Hallo Mercury

fordert denn das Jobcenter Geld von dir zurück, bekommst du noch ALG2, für welchen Zeitraum hast du denn die Nachzahlung bekommen.

Das einfachste ist, du gehst mit deinen Unterlagen zu einer kostenlosen Hartz4-Beratung in deiner Nähe, haben mir auch weitergeholfen.

MFG Marima
 
Hallo
Die Nachzahlung hast du och nicht erhalten aber einen Bescheid?
Bei meiner Nachzahlung (Rente) wurde seitens der BG vor der Auszahlung gefragt, welche Sozialleistungen ich erhalten habe. Die BG klärt dies dann mit der zuständigen Behörde und behält den Anteil gleich ein. Heist die normalen Zahlungen laufen sofort. Die Nachzahlung kann 2 Monate bis zur Klärung dauern.
Vg
Im
 
Hallo Mercury,

wie Du schon richtig schreibst, wird das ALG2 mit der Unfallrente verrechnet.

Wesentlich dabei ist aber die Zeitgleichheit des Bezuges.

Beispiel:
Die Nachzahlung der BG ist für die Zeit vom 01.01.2016 bis 31.08.2017
In der Zeit vom 01.06.2016 bis 30.09.2016 hast Du Alg2 bezogen. Dies wird mit der für die Zeit vom 01.06.2016 bis 30.09.2016 zustehenden Nachzahlung verrechnet.

Du siehst also, wenn für die gleiche Zeit beide Leistungen bezogen wurden (auch Nachzahlung) ist das ALG2 zu verrechnen. Aber nur in der Höhe der in der gleichen Zeit zustehenden BG-Rente.

Viele Grüße
Fender01
 
Hallo,
danke für die Infos.

@Makikopf: Bisher wurde ich von der BG noch nicht dazu befragt. Der Bescheid ist schon da. Die Zahlung noch nicht.

Momemtan beziehe ich kein ALG2 und auch sonst keine Sozialleistung.
Ist aber insgesamt relativ kompliziert, da die Nachzahlung eineb langeb Zeitraum betrifft und meine MDE in diesem auch wechselt.

Ich werde mich wohl zwecks Richtigkeit der Berechnung an einen Steuerberater wenden müssen. Und der Hinweis mit der Hartz 4 Beratung ist sicher auch eine gute Option.

danke euch!
 
Hallo Mercury,

warum willst du die Pferde scheu machen, wo kein Kläger da kein Richter.

Wenn es dir keine Ruhe lässt, gehe zu einer kostenlosen Hartz 4 Beratung, ich hatte ein ähnliches Problem und mir wurde geholfen.

MFG Marima
 
Hallo
Die Bg ist von amtswegen verpflichtet zu prüfen. Steuerberater kostet Geld. Alternative ist der Vdk
Wenn der Bescheid schon einige Zeit da ist, frage bei der BG nach wie es weiter geht. Kann sein das die schon prüfen und dich gar nicht gefragt haben.
Grob gesagt: Im Bescheid steht deine Berechnungszeit und Nachzahlung drin. Das Alg2 in dieser Zeit ist je nach Summe kpl. oder teilweise zurück zu zahlen bzw. wird gekürztz.
VG
 
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