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Nachzahlung BG- Beiträge

sunnykid

Mitglied
Registriert seit
27 Sep. 2006
Beiträge
51
Guten Tag,

ich habe folgende Frage an alle User. Mein Bekannter ist selbständig und soll nun seit 2004 auf Aufforderung der BG Beiträge rückwirkend nachzahlen. Dies wird er auch tun. In diesem Zeitraum ereignete sich ein beruflicher Unfall, bei dem er schwer verletzt wurde. Eine Versicherung hatte er zu diesem Zeitpunkt aus Unkenntnis nicht. Kann und soll er jetzt, wenn die Beiträge rückwirkend bezahlt sind den Unfall nachmelden? Schließlich fordert die BG ihn dazu auf, ohne zu wissen, dass er einen Unfall hatte? Wie ist hier taktisch vorzugehen? Gibt es Fristen für das melden eines Berufunfalles?

Danke!

Mit freundlichen Grüßen

Sunnykid
 
Hallo,
ich bin hier auch neu. Einem Bekanten von mir ging es auch so,der musste
sein Recht einklagen, da zum Zeitpunkt des Unfalls noch keine
Beiträge gezahlt wurden.
MfG.
 
soweit ich weiss, sind beitragszahlung zur bg, für selbstständige freiwillig,
allerdings für deren angestellte müssen pflichtbeiträge gezahlt werden.
wenn sich die gesetze seit 10 jahren nicht geändert haben.
einfach mal auf die seiten der zuständigen gehen.
mfg
pussi
 
soweit ich weiss, sind beitragszahlung zur bg, für selbstständige freiwillig,
allerdings für deren angestellte müssen pflichtbeiträge gezahlt werden.
wenn sich die gesetze seit 10 jahren nicht geändert haben.
einfach mal auf die seiten der zuständigen gehen.
mfg
pussi[/quote

Hallo,

es ist neu, dass auch Selbständige BG- Beiträge zahlen müssen.

mfg

Sunnykid
 
hallo, sunnykidd
sorry, wusste ich nicht.
aber, wenn er denn schon rückwirkend seine beiträge zahlen muss, sollten die auch für den unfall aufkommen.
hoffentlich! ein versuch, nach der beitragszahlung, wäre es allemale wert.
es gibt doch bestimmt noch andere user, die sich hier auskennen.
mfg
pussi
 
es war ein langer kampf, hat dann aber doch Recht bekommen.

Gruß.
 
Hallo Sunnykid,

ein Arbeitgeber muß seine Angestellten/Arbeiter versichern. Der Arbeitgeber kann sich auf freiwilliger Basis versichern. Dabei ist der Beitrag je nach Gefahrenklasse sehr unterschiedlich. Ich zahle für mich als Steinmetz bei einer Versicherungssumme von 40.000,00 € ca. 1.400 € pro Jahr. Das gibt Verletztengeld von etwa 2.700,00 €/Monat. Man kann sich aber auch geringer versichern.

War bei der Nachforderung der Beiträge eine Begründung dabei? War er vielleicht schon mal bei der BG freiwillig oder pflichtversichert? Ich denke, wenn die Beiträge ohne Nachfrage wegen zwischenzeitlich erlittenen Unfällen nachgezahlt werden sollen ist ein Unfall, der in den Nachzahlungzeitraum fällt, auch versichert. Ich würde mich aber bei der BG erst mal telefonisch danach erkundigen, natürlich ohne den Namen des Bekannten zu nennen.

Was die Nachzahlung betrifft, ist natürlich abzuwägen, ob zu erwartende Entschädigungsleistungen höher als der Nachzahlungsbeitrag ist, oder ob evtl. Folgeschäden/Rente abgesichert werden kann oder sollte.

Was die Frist zur Meldung eines Arbeitsunfalles betrifft ist es so, dass bis zu 10 Jahren nach dem Ereignis nachgemeldet werden kann. Allerdings liegt die Beweislast dazu voll bei Deinem Bekannten. (Zeugen, ärzl. Befunde, AU-Bescheinigungen beibringen)

Grüße von
IngLag
 
Hallo IngLag,

also, als Selbständiger soll er nun nachzahlen. Dann wird er den Unfall melden. Er ist Dachdecker und vom Dach gefallen. Dabei zog er sich schwere Verletzungen zu. Nun werden wir die Folgeschäden nach Beitragszahlung nachmelden. Schließlich hat Ihn die BG aufgefordert zur Nachzahlung.

Danke!

Sunnykid

[Fullquote des vorigen Beitrags durch die Moderation entfernt]
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Moin zusammen :D

@sunnykid - die BGn sind die einzigen, welche eine rueckwirkende Zahlung akzeptieren. Ein selbstaendiger Unternehmer ist, laut Gesetz, automatisch Mitglied einer Berufsgenossenschaft(laut Gesetzgeber).

Sobald also jemensch ein Gewerbe anmeldet, bekommt die Berufsgenossenschaft eine Information vom Gewerbeamt. Daraufhin verschickt die BG i.d.R. einen Fragebogen an den Unternehmer. Sobald sie die Antwort hat, stuft sie das Unternehmen in die Gefahren- und damit auch in die Beitragshoehe ein. Das geht eben auch rueckwirkend. Je nach Satzung der entsprechenden BG kann der Unternehmer sich freiwillig versichern. Auch das geht rueckwirkend.

Inwieweit ein Unfall auch rueckwirkend anerkannt wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Dazu befragt ihr am besten die Satzung und die Sachbearbeiter der fuer euch zustaendigen BG.
 
hallo, sunnykid
bt nur schriftlich mit der bg verkehren, sonst hast du später nichts in der hand. besonders, wenn nach jahren der sb im nirvada verschwindet.
mfg
pussi
 
Hallo an Alle,

danke für Eure Antworten. Hat uns weitergeholfen. Ich halte Euch auf dem Laufenden.

Gruß

Sunnykid
 
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