Guten Tag,
ich habe folgende Frage an alle User. Mein Bekannter ist selbständig und soll nun seit 2004 auf Aufforderung der BG Beiträge rückwirkend nachzahlen. Dies wird er auch tun. In diesem Zeitraum ereignete sich ein beruflicher Unfall, bei dem er schwer verletzt wurde. Eine Versicherung hatte er zu diesem Zeitpunkt aus Unkenntnis nicht. Kann und soll er jetzt, wenn die Beiträge rückwirkend bezahlt sind den Unfall nachmelden? Schließlich fordert die BG ihn dazu auf, ohne zu wissen, dass er einen Unfall hatte? Wie ist hier taktisch vorzugehen? Gibt es Fristen für das melden eines Berufunfalles?
Danke!
Mit freundlichen Grüßen
Sunnykid
ich habe folgende Frage an alle User. Mein Bekannter ist selbständig und soll nun seit 2004 auf Aufforderung der BG Beiträge rückwirkend nachzahlen. Dies wird er auch tun. In diesem Zeitraum ereignete sich ein beruflicher Unfall, bei dem er schwer verletzt wurde. Eine Versicherung hatte er zu diesem Zeitpunkt aus Unkenntnis nicht. Kann und soll er jetzt, wenn die Beiträge rückwirkend bezahlt sind den Unfall nachmelden? Schließlich fordert die BG ihn dazu auf, ohne zu wissen, dass er einen Unfall hatte? Wie ist hier taktisch vorzugehen? Gibt es Fristen für das melden eines Berufunfalles?
Danke!
Mit freundlichen Grüßen
Sunnykid