Hallo,
dem einen oder andern kann möglicherweise das folgende Urteil die Auseinandersetzung mit Versicherungen verkürzen:
Diese Urteil kann auch Auswirkungen auf jene Fälle haben, in denen die Gegner eine Schadensregulierung verzögern, weil sie den "einwandfreien" gesundheitlichen Zustand des UO vor dem Unfall bezweifeln.
Grüße
oohpss
dem einen oder andern kann möglicherweise das folgende Urteil die Auseinandersetzung mit Versicherungen verkürzen:
LG Heidelberg Urt. v. 11.09.09, Az. 3 S 9/09LEITSATZ
Für den Nachweis, dass Verletzungsfolgen unfallbedingt sind, ist weder bei der haftungsbegründenden noch bei der haftungsausfüllenden Kausalität ein "objektiver" Beweis im Sinn eines medinisch-naturwissenschaftlichen Veränderungsnachweises gegenüber der Situation vor dem Unfall erforderlich (hier: durch HWS-Distorsion verursachte Beschwerden).
Diese Urteil kann auch Auswirkungen auf jene Fälle haben, in denen die Gegner eine Schadensregulierung verzögern, weil sie den "einwandfreien" gesundheitlichen Zustand des UO vor dem Unfall bezweifeln.
Grüße
oohpss