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Nachträgliche Begutachtung

joest42

Mitglied
Registriert seit
21 März 2007
Beiträge
57
Hatte vor 11 Jahren einen unverschuldeten Verkehrsunfall aus dem ich Berufsunfähig wurde.

Die Angelegenhiet ist nach wie vor offen.
Vor 6 Jahren erkrankte ich an einem Aneurysma mit einer anschließenden Gehrnblutung.

Zusammenhänge mit dem damaligen Unfallereignis sind im nachhinein nicht mehr festzustellen.

Die gegnerische Versicherung will jetzt ein Gutachten um festzustellen das ich durch die Gehirnblutung sowieso BU geworden wäre.
Habe keinerlei Behinderung zurückbehalten aus der Gehirnblutung.

Wer kann mir Tips geben wie ich michverhalten soll?

Danke

joest42
 
Hallo joest42,

hattest Du bei dem Unfall vor 11 Jahren eine Schädel- Hirnverletzung erlitten weswegen Du berufsunfähig wurdest ?

Gruß
Luise
 
hallo joest42,

da die schadensregulierung noch nicht abgeschlossen ist, wird die versicherung durch das gutachten herausfinden wollen, ob es sich bei deiner erkrankung um eine sogennante "reserveursache" handelt. ich gehe davon aus, dass du weiterhin schadenersatz von der versicherung in form von verdienstausfall erhältst. für den fall, dass die versicherung bestätigt bekommt, dass die neue erkrankung nicht mit dem unfallereignis in zusammenhang steht und du durch die neue erkrankung auch berufsunfähig geworden wärst, besteht die möglichkeit für die versicherung, die verdienstausfallleistungen zu kürzen, oder zu streichen. Die überholende (hypothetische kausalität) ist die einzige möglichkeit für eine versicherung sich der leistungspflicht zu entziehen, für den fall, dass ein geschädigter aus einem unfallereignis sich noch nicht hat abfinden lassen. daher ist immer abzuwägen, ob ein unfallopfer auf laufende regulierung nach § 843 bgb abs 1 + 2 setzt, oder sich für eine kapitalabfindung gem. § 843 abs. 3 entscheidet. ich habe mich bisher für die laufende regulierung entschieden und bin noch nicht bereit eine abfindung meines erwerbsschaden zu akzeptieren, da ich hoffe, dass keine reserveursache eintritt. juristen, die für die versicherungen arbeiten, empfehlen grundsätzlich ihren mandanten (versicherungen), auf eine reserveursache des geschädigten zu hoffen, wenn dieser kapitalisierungsangebote ablehnt, gerade dann, wenn er noch recht jung ist und es z.b. noch 20 - 30 jahre bis zum eintritt in die regelaltersrente sind.

eine empfehlung kann ich dir nicht geben. du kannst nur hoffen, dass die begutachtung nicht zu einem ergebnis führt, dass den versicherer aus der leistungspflicht entlässt. das führt in der regel dazu, dass der geschädigte lediglich die leistungen aus der gesetzlichen rentenversicherung bei erwerbsminderung erhält. diese lesitungen sind bekanntlich geringer, als wenn der volle verdienstausfall durch die kfz-versicherung zu leisten wäre.

viel glück

scooterplus
 
Hallo joest42,

ja, das ist die neue Strategie, die bereits gezahlten Beträge unter einem gutachterlichen "Nock.out" wieder einzuheimsen!.

Leider hast du die Frage von Luise noch nicht beantwortet.
Es ist nämlich häufig möglich, dass bei ausgeprägten Schleudertrauma oder SHT sich verschiedene Fisteln ausbilden, die dann später irgendwann platzen oder/und auch zu Blutgerinnselquellen werden!

Eine MRT des Hirns sollte Auskunft geben.

Übrigens, auch nach Pfusch-Kg-Manipulationen können solche Fisteln und ischämische Spätwirkungen zu späteren Blutungen beitragen.

Alles Unfallursachen, falls diese Unfallverletzungen vorlagen!

Gruß Ariel
 
Hallo Luise,
hatte zwar auch eine Schädelhirnprellung erlitten aber Berufsunfähig wurde ich durch Verletzungen an der Hand und dem rechten Arm mit bleibenden Schäden - bin auch noch Rechtshänder.

Gruß joest42
 
Seit dem Unfallereignis von vor 11 Jahren leide ich weiterhin erheblich unter Tinnitus.
Bei einer Untersuchung deswegen wurde mir eine MRT empfohlen welche ich bisher nicht wahrgenommen habe weil es Unstimmigkeiten gab ob eine MRT problemlos machbar ist - das Aneurysma wurde geklippt.
Mittlerweile habe ich das ok das eine MRT machbar ist aber main Hausarzt meinte es wäre nicht mehr nötig.
Kann es sein das bei der Tinnitusuntersuchung etwas aufgefallen ist wie die beschriebenen Fisteln?
Bei sämtlichen Untersuchungen welche ich mittlerweile wahrgenommen habe wurde kein Zusammenhang festgestellt.

MFG
joest42
 
Hallo Ariel,
danke für deine Ausführungen
wo kann ich mehr über diese Anamnese erfahren?

MFG

Joest42
 
Hallo Joest42,

bei einem Verkehrsunfall vor 11 Jahren wurde Hand und Arm so verletzt, dass Du deswegen Berufsunfähig wurdest, des weiteren hast Du eine Schädelhirnprellung erlitten und zusätzlich leidest Du seitdem erheblich unter Tinnitus (Ohrgeräusche).

Vor 6 Jahren erkrankte ich an einem Aneurysma mit einer anschließenden Gehirnblutung.

Das stimmt so nicht ganz, glaube ich (bin kein Arzt)!
Ein Aneurysma ist eine Ausweitung eines arteriellen Blutgefäßes (im Hirn) infolge angeborener oder erworbener Wandveränderung, quasi Krampfadern im Kopf.

Diese Blutgefäßausweitung erfolgte nicht plötzlich vor sechs Jahren, sondern hattest Du von Geburt an oder entwickelte sich schon über längere Zeit. Vor sechs Jahren platzte das Blutgefäß und wurde operativ abgeklemmt (geklippt). Selbst wenn sich das Aneurysma erst nach dem Unfall vor 11 Jahren gebildet haben sollte, ist doch festzuhalten, dass Du keine Behinderung aus der Gehirnblutung vor sechs Jahren zurückbehalten hast und Du daher aus diesem Ereignis her nicht BU geworden sein kannst.

Geh gelassen zur Begutachtung!

Gruß
Luise
 
Hallo Luise

danke für deine Ausführungen , du machst mir wieder Mut!

Gruß
joest42
 
Hallo Ariel,
danke für den Link - ist sehr interresant und hilft mir hoffentlich weiter.

Gruß
joest42
 
Hallo Ariel,

die Symptome wie von dem Link beschrieben treffen genau auf mich zu!
Wie kann ich die gegnerische Versicherung dazu bringen das ich nicht bei der BG begutachtet werde, bzw wo kann ich mich Begutachten lassen?

Danke
joest42
 
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