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Nachträglich Schuld von 20% - wie kann ich mich dagegen wehren???

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teffi

Nutzer
Registriert seit
31 Okt. 2006
Beiträge
2
Hallo alle zusammen!

Bin auf der Verzweifelten Suche nach Hilfe zufällig auf diese Seite gestoßen. Habe folgende Frage: Mein Freund hatte am 26.10.2006 einen kleinen Unfall. Folgendes war passiert: Wir waren in Leer auf der Suche nach einem Parkplatz. Direkt an der Straße auf der wir uns befanden sind rechts einige schräg angelegte gepflasterte Parkplätze (kennt man ja, so als wäre das eine Einbahnstraße). Zwischen der Straße und den Parkplätzen ist in einem Abstand von ca. 5 Metern weitergepflastert. Im Normalfall sind diese Parkplätze auch immer besetzt, aber wir hatten schon von weitem gesehen, dass gerade jemand aus einer dieser Parkbuchten fuhr. Auf dem Parkplatz links neben dem, der jetzt frei geworden war stand ein Passat mit Rücklichtern an. Wir haben uns nichts dabei gedacht und mein Freund wollte jetzt in die freie Parklücke fahren. Soweit ist das ja alles noch nichts schlimmes. In diesem Moment aber hatte ich gesehen, dass der Passat nebenan anfing zurückzusetzen und direkt auf uns zu fuhr. Ich habe geschrieen, dass er aufpassen solle, weil der andere ihn nicht sieht. Darauf hin ist er angehalten. Zurückfahren konnte er ja schlecht, denn dann wäre er wieder in den fließenden Verkehr gefahren. In diesem Moment hatte sie uns schon leicht berührt und mein Freund hupte um auf uns aufmerksam zu machen. Allerdings setzte sie erst weiter zurück und fuhr weiter in unser Auto, bis sie wohl den wiederstand bemerkte und wieder in die Parklücke fuhr. Weil wir nicht wussten, wer nun wie Schuld hatte riefen wir die Polizei. Die sagten nur, dass der Rückwärtsfahrende eine Besondere Vorsichtspflicht hat und sie somit in erste Linie Schuld hat. Sie unterschrieb das auch, wir tauschten Personalien, etc. aus und gaben dass dann weiter an unsere Versicherung. Jetzt, nach dem Wochenende kommt sie auf einmal an und sagt, wir hätten nicht gestanden, sondern wären gerade gefahren, wo sie in uns reingefahren ist. Sie dichtet uns jetzt eine Teilschuld von 20% an. Das kann doch wohl nicht wahr sein, oder??? Ich ärgere mich grün und blau, weil unser Versicherungsmensch gesagt hat, sie würde wahrscheinlich recht bekommen. Gegen sie spricht, dass sie uns ja gar nicht gesehen hat zudem hatte sie eine große Kiste hinten im Auto, die ihr die Sicht versperrt hat. Gegen uns spricht zum einen, dass ich nicht voll Aussagefähig bin, weil ich ja die Freundin bin und zum andern, dass der Zeichnung, die die Polizei gemacht hat, nicht zu entnehmen war, dass unser Auto zu dem Zeitpunkt stand.
Kann mir jemand helfen??? Gibt es noch eine Chance für uns??? Soweit ich weiß kommt die nächsten Tage ein Gutachter, der sich den Schaden noch einmal ansieht. Ich weiß aber nicht, ob man das tatsächlich erkennen kann, ob der Wagen gestanden hat oder nicht. HILFEEEE!!!!!
Teffi aus Ostfriesland
 
Hallo Teffi,

wenn ihr wirklich gestanden haben solltet, wird das der Gutachter feststellen. Wenn ihr weiter gefahren wärt, sollten bei Eurem Fahrzeug Kratzer an der Anstoßstelle zu finden sein, sonst aber "nur" eine Beule ohne Kratzer. Ich würde den Gutachter gezielt darauf hinweisen, dass er hiervon Fotos macht und dies auch entsprechend festhält.

Vielleicht hat noch jemand anders hier im Forum Vorschläge???

MfG
babelfischer
 
Vielen Dank für deine schnelle Antwort. War echt ein guter Tip und vor allen Dingen sehr beruhigend. ;)
Es hat sich jetzt noch herausgestellt, dass wenn das ganze vor Gericht geht man - nach der jetzigen Rechtslage - in jedem Falle eine Teilschuld von 10% bekommt weil man am Straßenverkehl teilgenommen hat... Ganz schön hart, nicht wahr?
Naja, wir werden jetzt mal das Gutachten abwarten und hoffen, dass alles glatt geht.

Dankeschön nocheinmal

Teffi
 
Warte mal die polizeilichen Ermittlungen und das Ergebnis der strafrechtlichen Beurteilung ab.
Dieses wird dann auch die Basis der zivilrechtlichen Klärung sein.
Das hier:
"Es hat sich jetzt noch herausgestellt, dass wenn das ganze vor Gericht geht man - nach der jetzigen Rechtslage - in jedem Falle eine Teilschuld von 10% bekommt weil man am Straßenverkehl teilgenommen hat..."
ist Blödsinn"
Viel erfolg

Micha
 
Haftungsquote

Hallo Micha
Die Anrechnung einer Mitschuld ist immer von Fall zu Fall unterschiedlich.
Wenn ich beweisen kann, dass die Räder des Fahrzeuges still standen und ich mich nicht verkehrswidrig verhalten habe, kann mir keine Mitschuld angelastet werden.
Des Weiteren kommt es auf das Fahrzeug an und ob ich Fussgänger/Radfahrer oder Autofahrer war.
Von einem Autofahrer geht eine grössere Betriebsgefahr aus als von einem Fussgänger.
Der Autofahrer hat dem Fussgänger gegenüber eine grössere Sorgfaltspflicht!!!!!!!!!!!
Nach unserer Rechtsprechung müsste die Haftpflicht eines Autofahrers nach einem Unfall mit einem Fussgänger immer allein aus der Betriebsgefahr haften.
Seit dem Jahre 2000 ist aus der Betriebsgefahr ebenfalls ein Schmerzensgeld vorgesehen, was zuvor nicht der Fall war.
Gruß Gisela
 
Gem. Bußgeldkatalog ist das Rückwärtsfahren mit Gefährdung oder Schädigung anderer Verkehrsteilnehmern mit einem Bußgeld i. H. v. 50€ und 2 Punkten bewehrt. Es handelt sich somit um einen sog. VUSW, bei dem eine Unfallanzeige geschrieben und eine Verkehrsunfallaufnahme stattfinden muß.
VOWi gem §§ 1/II, 9/V, 49 StVO i. V. m. § 24 StVG.
Selbst wenn der Pkw 02 noch in Bewegung war, ist der Rückwärtsfahrende Pkw alleine schuld...

Siehe auch Unfallaufnahmerichtlinien der Polizei (hier Bayern).
Gruß

CHEVY
 
Genau Chevytruck,
grundsätzlich ist der Rückwärtsfahrer Schuld. da er eine Gefährdung Anderer ausschließen und sich nötigenfalls einweisen lassen muss.

Teffi, die Teilschuld greift dann für dich, wenn dir eine Vermeidbarkeit nachgewiesen werden kann, du etwa unangemessen langsam reagiert oder deinerseits einen Verkehrsverstoß begangen hast, der zum Unfall beigetragen haben könnte.

Anders ist es mit der Betriebsgefährdungshaftung, die hier irgendwie angesprochen wurde. Tatsächlich geht man im Haftungsrecht davon aus, dass die Benutzung eines KFZ im öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich gefährlich ist und man daher auch prinzipiell für entstandene Schäden unabhängig von der Schundfrage in gewissem Rahmen haften muss.

Das gilt nicht, wenn du aktiv alles getan hast, um den Unfall zu vermeiden, hier etwa durch Anhalten. Dass du gestanden hast, kann ein Unfallsachverständiger ziemlich eindeutig am Beschädigungsmuster erkennen. Da helfen gute Fotos. Aber Achtung: Ein Schadensgutachter, der gewöhnlich zur Feststellung der Schadenshöhe herangezogen wird, ist noch lange kein Unfallsachverständiger.

Ich sehe da eigentlich keine Probleme.

Gruß

Jambo
 
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