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Guest
Hi @oerni,Besser eine MdE von zusätzlich 10, als mit Nullkommanichts nach Hause fahren.
Aber jede(r) wie er will!
wie Du dem Post entnehmen kannst, hat mir auch eine Richterin (die Frau Dr. Berichterstatterin) unmissverständlich erklärt,es gäbe ja so gar keine Erfolgsaussicht für mein Klagebegehren, offensichtlich weil sie mich für einen Laien hielt, da ich ja nach Angabe der Beklagten im angegriffenen Bescheid mein Jurastudium im ersten Jahr abgebrochen habe. Als ich ihr dann in meiner Stellungnahme erklärte, wie man als Richter bei der Auslegung eines Vergleichstextes zu verfahren hat, tat sie das und mein Anspruch konnte mir nicht mehr vorenthalten werden.
Zwar hat sie das in ihrem Schreiben nicht direkt zum Ausdruck gebracht, hat m. E. aber wohl kalkuliert, ich würde meinen Anspruch ob ihrer deutlichen Formulierung, er habe keine Erfolgsaussicht, etwas zurückschrauben, oder würde Vergleichsbereitschaft zeigen, "um etwas zu retten". Sie wollte mich mit dem Schreiben verunsichern, hätte dann wohl einen für mich recht ungünstigen Vergleich als "Trostpflaster" angeregt. Meine sichere Erwiderung und das Schließen der Zwickmühle mit dem Hilfsantrag als Konsequenz (Neufestsetzung des JAV gem. § 573 Abs. 1 RVO aufgrund des wegen der Verschlimmerung der Unfallfolgen nach dem 10. Semester abgebrochenen Jurastudiums) hatte sie sicher nicht erwartet.
Oder schau dir das Urteil an, wo die Richter mich ganz deutlich für dumm zu verkaufen versucht haben, wohl erwartet haben, mein Anspruch verpufft bei einer aussichtslosen Nichtzulassungsbeschwerde. Die von der BG haben sich da bestimmt schon auf die Brust getrommelt . . .
Ich lass mich von Richtern aber nicht für dumm verkaufen! Gleichwohl versuchen es manche aber immer wieder. Wenn ein Urteil in der Revision abgeändert oder aufgehoben wird, bedeutet das meist eine schallende Ohrfeige für das Gericht, nicht bloß einen Erfolg für die Partei. Also ist es besser, man nimmt keinen Prozesstermin wahr, macht Alles nur schriftlich, damit es einer Revision zugänglich ist.
Und wenn dann so eine merkwürdige "Aufklärung" kommt, richtet man seine Argumentation schon auf ein Revisionsverfahren aus, bringt für eine Revision relevante Argumente in die Akte. Die Richter werden dann mit extrem äusserster Vorsicht und insbesondere echtem Wohlwollen prüfen, wenn sie begriffen haben, wohin der Zug geht . . .
Die BG ETEM mag noch so mächtig sein; ich verfolge meine Ansprüche aber konsequent und mit größter Sorgfalt.
Viele Grüße
KoratCat