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Nachprüfung der BU-Rente

pussi

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
30 Apr. 2007
Beiträge
1,930
nachdem nach 1o jahren eine nachprüfung des gesundheitszustandes erfolgen soll, zwecks weiterbewilligung der bu-rente:

ist das zivil- oder sozialrecht?

falls einstellung beim verfahren der überprüfung, muss ich einen eil-antrag bei gericht einreichen. sonst muss ich am daumen lutschen, kann keine miete zahlen usw.

bei welchem gericht?
möchte einfach mal vorbauen.

mfg
pussi
 
Hallo Pussi,

Bu bekommst von deiner Privaten Versicherung....wenn ja, ist das Zivilgericxht zuständig. Wenn mit BU- Rente die Rente der BG gemeint ist ,dann ist das Sozialgericht zuständig.

Gruß Buffy07
 
danke, buffy
war private gemeint. mich stört halt, nach mehr als 10 jahren.
und ohne sich auf einen § zu berufen.

mfg
pussi
 
Hallo pussi,

mich stört an deiner Schilderung, dass die private BU-Versicherung erst nach zehn Jahren eine Nachprüfung vornehmen lässt. Soviel ich aus eigener Erfahrung weis, findet eine solche Nachprüfung jährlich statt, wenn man Bezieher einer solchen priv. BU-Rente ist. Klär uns mal auf?

Gruss
kbi1989
 
hi kbi1989

die erste nachprüfung fand 2 jahre später statt. dann wurde rückwirkend ab au gezahlt, mit dem vermerk, dass es eine dauerrente sei, bis zum ablauf des lv-vertrages.
deshalb bin ich so überrascht.
nach 10 jahren!
sollte eigentlich gewohnheitsrecht sein.

eine andere antwort kann ich nicht geben, da es keine andere gibt.

mfg
pussi
 
Hallo Pussi,

zwei Fragen entstehen mir schon:
a) hat der Versicherer mit seinem damaligen Schreiben (also dem, wo eine Dauerrente anerkannt wurde) auf sein Recht auf künftige Nachprüfungen verzichtet
b) was steht in deinen Vertragsbedingungen: welche Rechte hat der Versicherer die BU nachzuprüfen, ggf. in welchen Abständen?

Gibt es evtl. Widersprüche zwischen abgeschlossenem Vertrag und geleistetem "Anerkenntnis" oder was es bei dir war?

Nach meiner persönlichen Auffassung ist der Versicherer immer an die Vertragsbedingungen gebunden, es sei denn, er verzichtet bereits im Vorfeld/im abgegebenen Anerkenntnis auf bestimmte Klauseln. War das bei dir der Fall? Ggf. wären Auszüge aus Schriftsätzen wichtig. Von Gewohnheitsrecht habe ich im Bereich der BU-Versicherung bislang nichts gehört, wäre aber schön, wenn du das Forum diesbezüglich bereichern könntest.

Gruß
Joker
 
hallo, joker
da muss ich mich erst mal durch meine ordnung wühlen.
wird ja wohl auch zeit aber eine weile dauern.
gebe bescheid.

das mit dem gewohnheitsrecht steht natürlich in den bedingungen nicht drin.
ist mir so durch den kopf gegangen.

mfg
pussi
 
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