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Nach Wegeunfall gesund geschrieben, Nachuntersuchung erforderlich, was beachten AA ?

hallo derosa,

wieso soll eine Zahlung des Verletztesgeldes nach Bezug von Arbeitslosengeld nicht mehr möglich sein?
 
Hallo Rolandi,

der Unfall war am 02. 09. 2014. Nach der OP die gut verlaufen ist begann recht zeitnah die Physiotherapie bei der ich auch regelmäßig Fortschritte in der anfangs stark eingeschränkten Bewegungsfähigkeit machte. Krankgeschrieben war ich bis Ende November, bis dahin hab ich Verletztengeld bezogen, danach aus bekannten Gründen ALG 1.
Zum Zeitpunkt der Gesundschreibung war die Beweglichkeit des Arms nahezu vollständig wieder hergestellt, die 2- 3 Grad die fehlten wären lt. Arzt normal und zu vertreten. Mittlerweile ist zwischen gesundem und verunfalltem Arm kein Unterschied mehr.
Zum Zeitpunkt der Gesundschreibung hatte ich die Geräusche im Ellenbogen nicht, die traten erst später auf trotz nur sehr mäßiger Belastung.
Von daher würde ich jetzt nicht gleich von Falschbehandlung ausgehn. Nur kommt mir die Reaktion auf meine Beschwerden jetzt etwas dürftig vor.
Berichte und andere Unterlagen habe ich keine bekommen, zumindest wurden meine Beschwerden mit Diktiergerät aufgenommen.
Bei dem Arzt handelt es sich um OA Dr. Böhm vom Sophien- und Hufelandklinikum in Weimar.
 
hallo rehaM,

du schreibst immer von Gesundschreibung - aber so wie ich dich verstand, hast du nichts schriftliches - ergebniss: keiner hat die tatsächlich gesund geschrieben - es sei den, der Arzt hat ein Bericht an die BG geschickt, den du nicht hast, so wie du schreibst.

Daher fordere schnellstmöglichst Akteneinsicht bei BG an und beantrage gleich eine Erklärung über die Vollständigkeit der Akte, die dir übersandt wird - dieses Schriftstück nachweislich zustellen bei der BG.
Die Akte kannst du senden an ein Gericht bei dir daheim oder eine Behörde, dass solltest du in dem Brief mitreinschreiben, an wem die Akte geschickt werden soll. Setze eine Frist.

Gegen das Schreiben des D-Arztes lege Widerspruch ein.

Und beantrage ein Gutachten, wie ich es schon geschrieben habe

Evtl. wird die liebe BG dir sagen, dass die Akte schon in Keller oder kein Aktenzeichen Sie angelegt haben wollen, dann wirst du denen gleich erzählen, dass die liebe BG es schnellstens wieder nachholen soll, soll heißen, lass dich nicht abwimmeln und einschüchtern

Zu dem Arzt kann ich dir leider nichts sagen, ich tippe Mal der hat dich auch Operiert - der ist OA einer Klinik - es ist durchaus möglich, dass du bei einem Beratungsarzt gelandet bist

Hast du eigentlich versucht, nachdem du diese Geräusche usw. bekommen hast, ihn - den OA von der Klinik noch einmal aufzusuchen? Allerdings würde ich es nur einmal evtl. machen und dann diesen Arzt unbedingt wechseln.

Das vorgenannte würde ich an deiner Stelle auf jeden Fall machen, weil es um deine Gesundheit geht und deiner Zukunft - du weißt nicht, wie es sich gesundheitlich weiter entwickeln kann

Du kannst natürlich noch ein Verschlimmerungsantrag stellen, damit kenne ich mich nicht aus --- evtl. können dir die anderen hierzu was schreiben -
 
Hallo RheaM,

wenn du selber keine Möglichkeit hattest, einen Betrieb für eine ABE zu finden, wäre die BG in der Pflicht gewesen, dir einen zu suchen. Das wissen D-Ärzte (wenn die wollen).

@Rolandi, eigentlich müsstest du hier schon genügend gelesen haben, um zu wissen, dass sich die BG erst einmal beruhigt zurücklehnt, wenn sie ein Opfer an KK, Arbeitsamt usw. erfolgreich "abgegeben" hat.
Und, wie Rhea selber schreibt, sind die erneuten gesundheitlichen Beeinträchtigungen erst nach dem Gang zum AA entstanden...
Sind somit für die BG nicht unfallrelevant, was natürlich nicht bedeutet, dass ich nicht kämpfen würde.

Viele Grüße
Derosa
 
Hallo @ all,

ich sehe es genau so:

1. neuer Arzt und alles diagnostizieren lassen
2. Akteneinsicht bei BG fordern

mit Pkt. 1 + 2 dann weitere Schritte einleiten.

Also RheaM, leg los und berichte was 1 + 2 ergeben haben und dann werden wir auch versuchen Dir hier weiter zu helfen.

Zum Thema Akteneinsicht nutze hier die Suchfunktion, da wurde schon unzählige Male beschrieben wie diese funktioniert.

Es muss doch auch geprüft werden, ob Du ggf. freie Knochenstücke im Ellenbogen hast o. bereits schon eine posttraumatische Arthrose etc.
Die Gesundheit muss so schnell wie möglich hergestellt werden, damit es dann auch mit dem Job und Deinem weiteren Leben klappt.

Also, leg los!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Rolandi,

schriftlich in dem Sinne hatte ich das Schreiben an die Krankenkasse wann Verletztengeld endet. Von der Krankenkasse hab ich ein Schreiben über die Bezugsdauer und Höhe des Verletztengeldes. Dieses lief am 16. 11. 14 aus, am 30.11. endete das Arbeitsverhältnis. Seitdem beziehe ich ALG 1.

Was bedeutet eigentlich das ich schriftlich gesund geschrieben werden muß? ich kannte bisher nur normale Krankschreibungen, wenn die nicht verlängert wurden war man gesund.
Nach Auftreten und Verschlimmerung der Symptome habe ich selbstverständlich den Arzt aufgesucht, es wurde geröntgt und festgestellt das das abgesplitterte Knochenteil und die Befestigungsschrauben an ihrem Platz sind, nix gelockert war. Die deutlich wahrnehmbaren Geräusche ohne jede Belastung hat der Arzt in seinen Bericht aufgenommen.

Auf dem Röntgenbild war die Ursache nicht zu sehen. Als weitere Maßnahme schlug mir der Arzt eine Endoskopie des Ellenbogengelenks vor. Ist es wahrscheinlich das eine MRT nicht funktioniert wegen der Schrauben im Knochen?

Schriftlich habe ich in der ganzen Zeit bis auf die Schreiben zum Verletztengeld der KK nichts bekommen.

Genau die Sorge um meine spätere Gesundheit treibt mich ja um, wenn schon bei den geringen Belastungen des Alltags solche teilweise auch schmerzhafte Sachen auftreten mag ich gar nicht an den Berufsalltag als Mechaniker im Fahrzeug/Anlagenbau denken.
 
Hallo RheaM,

für wann ist die Metallentfernung (ME) geplant? 1 Jahr später nach Unfall?

In Deinem Fall ist auch nicht die KK Ansprechpartner für Dich, sondern nur die BG.

Die KK ist "nur" Mittelsmann und zahlt Dir im Auftrag Deiner BG das Verletztengeld aus.

Demnach hättest Du ja auch einen Bescheid von der BG erhalten müssen.

Was wurde Dir geschrieben?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

eine Metallentfernung ist nicht vorgesehen da die Risiken einer irreperablen Nervenschädigung mit Handlähmung wohl zu groß sind. Deckt sich mit dem was man im Netz dazu findet.
Zur BG: Von denen hab ich bis auf den Unfallhergangsbogen gar nichts bekommen, ebenfalls nicht vom Arzt. Einen irgendwie gearteten Bescheid habe ich nicht bekommen. Das einzige schriftliche waren die Formulare zum Verletztengeld die ich bei der KK abgegeben habe.
 
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