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Nach Wegeunfall Ärger mit BG

Hallo zusammen,

war heute beim Anwalt. Gegen die BG machen wir erstmal nix. Die haben wohl auch die zweite OP eingesehen, die RÖs waren wohl zu eindeutig. Zweifelsfrei ist wohl (bis jetzt) auch, dass ich das nicht selbst verpfuscht haben kann, bsp. durch zu viel Belastung. Anwalt fordert jetzt die ganzen Akten und Kopien der RÖs an. Die neue Klinik hat wohl auch einen Bericht an die erste geschrieben "zur Qualitätssicherung". Mein Anwalt meint, das ist eine klare Vorwarnung, dass da was kommen kann.

Wir gehen also erstmal nur gegen das erste KH vor, falsche Behandlung und unzureichende Weiterversorgung. Habe mittlerweile 3 verschiedene Ärtze aufgesucht, alle wundern sich warum auf Schmerzen nicht reagiert wurde, und warum ich nicht gut laufe. Einer meinte: "bei so einer Fraktur müssen bei Ihren Symptomen alle Alarmglocken angehen".

Anwalt meint auch, das könne der BG ja gar nicht so unrecht sein, immerhin wird durch den Murks jetzt eine weitere große OP und anschließende Reha von mindestens 4 Wochen notwendig. Das Geld will sich die BG dann ja wahrscheinlich auch gerne wiederholen.

Einziger Wehmutstropen: so ein Prozeß wird locker leicht 2,5 - 3 Jahre dauern. Egal. Wenn ich den dem ersten KH weiter vertraut hätte wären da leicht 30 Jahre mit Schmerzen draus geworden. Ganz abgesehen davon, dass jetzt, wenn ich dann vielleicht doch ein paar Jahre früher in Rente will/muss oder sich andere Spätfolgen ergeben, geregelt werden muss, wer dann dafür verantwortlich ist. So wie ich das sehe, sind die BGs ja eher zurückhaltend, wenn ich beispielsweise Rückenprobleme aufgrund der Fehlhaltung wegen dem Bein geltend machen wollte.

Geh jetzt schon gleich viel entspannter an die Sache ran :)

LG, Karin
 
Hallo Karin2005,

es wäre in dem Zusammenhang interessant, ob die Ärzte, die speziell Deine Verletzungsituation negiert haben, D-Ärzte sind.

Im Themenbereich 'Gutachter' ist ein Artikel von einem Versicherungsmediziner zu lesen, der Ärzte auffordert, speziell unfallverletzten Patienten das tatsächliche Schadenausmaß zu verschleiern, um keine Schadensersatzbegehrlichkeiten zu wecken.

Deine negativer Behandlungserfolg könnte damit im Zusammenhang stehen.

Gruß Ariel
 
Wegeunfall

@ Ariel

Eine große Bitte an Dich:
sich unter dem Themenbereich "Gutachter" auf Suche zu begeben ist sehr mühevoll. Bitte stelle den Link - hier - noch einmal ins Forum - DANKE.

anaconda
 
Hallo Karin, hallo Ariel,

die meisten Krankenhäuser sind von der BG autorisiert. Ich könnte mir vorstellen, dass das damit zusammenhängt, dass Krankenhäuser alle Notfälle behandeln muss, sprich sowohl Privatpatienten als auch die von KK und BG.

Sprich, wenn gegen die Behandlung als solche vorgegangen wird und sie steht im Zusammenhang mit einem Arbeits- oder Wegeunfall, wird die BG immer auch miteingezogen. Das wird für das weitere Vorgehen natürlich mit eine Rolle spielen - ich denke dass die BG "einlenken" wird. Ich verstehe nur nicht, warum Dein RA, liebe Karin, diesen Zusammenhang nicht angesprochen hat....

Ich vermute ja auch, dass die BG die Behandlung im KH im vollem Umfang bezahlt hat.

LG, Cateye
 
Hallo an alle,

zunächst mal herzlichen Dank für die tolle und anonyme Bewertung des obigen Beitrags von mir:

"Du kennst leider nicht die "Wirklichkeit" u. versuchst von Dingen zu reden, die nicht den Tatsachen entsprechen- darum "sehr negativ"".

Weil ich das kenne, was ich erfahren habe, eben dass sich die BG in alles einmischt, habe ich geschrieben, was ich für richtig hielt. Zwischen Recht und Praxis liegt wohl ein großer Unterschied. Wohl ist aber bekannt, dass sich die BG teils unberechtigt an Informationen bereichert, die nicht in ihrer Zuständigkeit liegen. Konkret werden Unterlagen angefordert und sie verschwinden immer wieder und tauchen dann auf, wenn sie sich nachteilig für das UO auswirken sollen. Ich rede vom Verschwinden von Arztberichten und vielfach berichtet von Röntgenbildern. Daher bin ich noch immer davon überzeugt, dass sich die BGs hinterrücks bei nachträglich angezeigten Behandlungsfehlern "schlau" machen.

Wie gesagt: Recht und Praxis sind zwei verschiedenen Wörter!

Cateye
 
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