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Nach Wegeunfall Ärger mit BG

Karin2005

Nutzer
Registriert seit
15 Apr. 2007
Beiträge
11
Ort
Grünstadt, RLP
Hallo zusammen!

Ich hab mich gerade erst angemeldet, weil ich Internet auf der Suche nach Info/Rat war.

Ich hatte am 01.12.2005 einen sehr schweren Autounfall auf dem Weg zur Arbeit, also Wegeunfall -> BG-Fall. Ich zog mir u.a. folgende Verletzungen zu: schwere Kopfverletzung, hab gut 4 Liter Blut verloren, dadurch 2x kurz weg, schweres Hirn-Schädel-Trauma, versch. Platzwunden, 2 gebrochene Lendenwirbel, gebr. Hüftpfanne, Becken 2x gebrochen, und den Oberschenkel gebrochen. Ich war 2 Wochen stationär im Krankenhaus, und danach 6 Wochen in Reha. Dann zuhause noch weiter Krankengymnastik und ab 08.03.2006 4 Wochen Wieder-Eingliederung, danach Vollzeit berufstätig.

Obwohl mir damals gesagt wurde, dass der Oberschenkel noch mein kleinstes Problem sei, ist es nun mein größtes. Der Knochen wurde mit einem Marknagel "repariert". Laut allen Berichten wurde ich prima versorgt. Es hieß ursprünglich, dass die Ersatzteile nach ca. 1 Jahr wieder raus müssen. Ich habe seit ich das Bein belasten darf wahnsinnige Schmerzen, und mein Alltag besteht nur noch aus Arbeiten, und dann zu hause so wenig wie nur irgend möglich bewegen. Ich habe die Ärtze mehrfach aufgesucht, und über meine Schmerzen informiert. Da wurden mir dann lauter hilfreiche Ratschläge gegeben wie "sehen Sie ein, Sie sind nur repariert" "Sie müssen lernen zu akzeptieren, dass es nie mehr wie vorher wird" usw. usf. Im Januar 2007 war ich dann das letzte mal bei den Ärzten, eigentlich um einen Termin zu kriegen, wann der Nagel raus soll. Antwort: "Um Gottes willen, frühestens nach 1 1/2 Jahren" Und wenn ich schmerzen hätte, solle ich mehr Muskeln aufbauen, empfohlene Sportart: Joggen! Und wenn ich ein Problem damit hätte die Schmerzen zu akzeptieren, dann solle ich einen Psychologen aufsuchen, keinen Chirurgen. Aha. Eine Untersuchung wurde natürlich nicht gemacht. Ich bin ja nur verrückt.

Da dieses 1 1/2 Jahr jetzt auch fast um ist, bin ich nun in eine andere Klinik gegangen, dort wurde dann auch (endlich!) geröngt, und siehe da: der Nagel sitzt nicht richtig, ist nicht korrekt fixiert, außerdem zu kurz und zu dünn. Der Bruch konnte sich nie richtig schließen, weil ja der Nagel rauf und runter rutscht. Am Montag, 23.04.07 werde ich nun wieder operiert, Nagel raus, neuer rein, außerdem noch Platten dazu. Wieder 2 Wochen KH, dann 2 bis 4 Wochen Reha.

Weiß irgendwer, ob es sich evtl. lohnen könnte, gegen das andere Krankenhaus vorzugehen? Nicht wegen der Komplikation, das kommt vor, sondern weil ich immer quasi abgewiesen wurde, und nie untersucht wurde, ob es vielleicht doch einen Grund für Schmerzen geben könnte.

Von der BG hatte ich für 6 Monate eine Rente bekommen, die dann natürlich nicht verlängert wurde, weil ich ja nur simuliere. Kann ich diese jetzt noch bis zum heutigen Datum nachfordern?

Sorry, das war jetzt viel Text. Aber die Sache geht ja auch schon eine Weile. Ich bin am Ende.

Danke euch allen!

Gruß, Karin
 
re. Antwort

Hallo Karin,..

willkommen im Forum,..

Das tut ja schon alles nur beim lesen weh in Deinem Fall.

Leider schreibst Du nicht ob die 2 Op durch die BG getragen wurde ? Ich denke auch das Du hier Deine Leistung durch die BG erhalten solltest oder wer ist der Leistungsträger nun ?

Und was die erste Behandlung betrifft ist diese für die Behandlung, Medizinische Versorgung etc. die BG verantwortlich gewesen auf Grund des Wegeunfalls'. Ob gegen die Klinik ein vorgehen möglich ist würde ich mich mit einem RA - Medizinrecht unterhalten. Dir gute Besserung. In diesem Sinne, sam
 
Hallo Karin,
herzlich willkommen im Forum. Die Geschichte hört sich nicht sehr gut an. Auch, das die BG schon so früh die Rentenzahlung eingestellt hat. Hast Du da Widerspruch eingelegt?
Gegen die Ärzte des ersten Krankenhauses würde ich nach Rücksprache mit einem Anwalt für Medizinrecht vorgehen. Bei der BG würde ich zumindest nachfragen, ob sie den Bescheid nicht korregieren möchten.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Karin,

ich kann sam und seenixe nur Recht geben. Normalerweise müsste auch die BG gegen den Arzt bzw. das KH vorgehen. Schließlich haben die ja für eine Leistung gezahlt die schlecht erbracht wurde. Wende dich doch mal an die Rechtsabteilung deiner BG. Die sind froh über solche Infos. Dann brauchst du dich erstmal nicht selbst mit den Ärzten rumärgern. Wenn die BG dann ihr Verfahren abgeschlossen hat und dem KH ggf. Schlampigkeit nachgewiesen wurde, kannst du dich hierauf berufen und musst den ganzen Mist nicht selbst beweisen.

Im Übrigen würde ich an deiner Stelle sofort einen Antrag auf Weitergewährung der Rente stellen. Die von dir beschriebenen Verletzungen hören sich ja schlimm an. Nach den Erfahrungswerten bleiben dabei min. 20% auf Dauer zurück. Sollte dies in deinem Fall wirklich nicht so sein, kann man den Ärzten nur gratulieren. Sie hätten dann ein halbes Wunder vollbracht.
 
Hallo Alex,

Du bist heute schon genug angefeindet worden, dieses will ich jetzt nicht auch noch tun. Vielleicht nimmst Du Dir etwas Zeit und schaust ein wenig im Forum herrum, U.a. zu bereits geführten Diskussionen und Inhalten die bereits lange bekannt sind. Dies ist nicht der erste Tag des Forums und auch nicht der letzte. Und der Unterschied zwischen Theorie und Praxis war schon immer sehr groß. Die Rechtsabteilung der BG, die entsprechend Deiner vorhergehenden Beschreibung handelt, möchte ich sehen. Dies heißt nämlich im Umkehrschluß, dass die BG sehr schlecht Ihre Aufgaben bezüglich Verlaufskontrolle und Begleitung wahrgenommen hat und die Gutachten ebenfalls nicht sauber gelaufen sind bzw. falsch bewertet wurden.

Also vielleicht etwas ruhiger angehen. Ist ein gutgemeinter Rat. Nicht alles verlangt nach einem sofortigen Kommentar von Dir. Den Spruch, von der Weißheit und den großen Löffeln kennst Du sicher.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Karin,

wenn ich das so nun lese, würde ich mich formfrei schriftlich an Deine BG wenden und denen über den Behandlungsfehler berichten. Im Gegensatz zu einem normalen Widerspruchsverfahren ist die Widerlegung eines Behandlungsfehlers von der gegnerischen Seite zu leisten. Insofern gewinnst Du Zeit und kannst u.U. mit einem Anwalt für Versicherungsrecht oder Patientenrecht Konktakt aufnehmen und das weitere Vorgehen besprechen.

Auf alle Fälle gute Besserung!

Leider ist es oft nach einem Unfall nicht möglich, den Zustand vor dem Unfalf wieder zu erreichen - dass man leben darf, finde ich bei dieser Gelegenheit doch auch erwähnenswert.

LG, Cateye
 
Hallo zusammen!

Erstmal vielen Dank für eure Rückmeldungen.

Zu der ersten OP: ja klar, da wurden (fast) alle Behandlungen von der BG übernommen. Die ausgeschlagenen Vorderzähne hat man damals nicht bezahlt "Zahnbehandlung hat nichts mit Unfallfolgen zu tun". Ich hatte dann damals zurück geschrieben: wenn man sich die Zähne während eines Unfalls am Lenkrad ausschlägt, dann wohl schon. Mein Zahnarzt rennt aber bis heute seinem Geld nach. Egal.

Ich möchte nur ungern selbst in Kontakt mit der BG treten. Mit denen rede ich seit Monaten nur noch über einen Anwalt. Mir wurde damals, dummerweise nur telefonisch, gesagt, dass während einer Wiedereingliederungsmaßnahme, bei mir 4 Wochen, das Verletztengeld weitergezahlt wird, und das Entgelt von meinem Arbeitgeber als Zuschuss zum Verletztengeld zählt, und damit nicht angerechnet wird. Natürlich wurde es dann doch angerechnet, und da gingen dann die Debatten los. Von einer "Dame" der Krankenkasse musste ich mich als Sozialschmarotzer und Sozialbetrüger beschimpfen lassen, die versucht sich Leistungen unrechtmäßig zu erschleichen. Ab da wollte (und konnte) ich mit keinem von denen mehr reden. Klar wäre es für die besser und einfacher gewesen, ich hätte es nicht geschafft. Da wäre nur einmal was gekommen. Aber ich werde mich bei nichts und niemandem entschuldigen oder rechtfertigen, dass ich überlebt habe, und jetzt halt ein bißchen Arbeit verursache. Für die bin ich Arbeit, für mich ist es mein Leben. So einfach.

Da die Ärzte in ihre Berichte geschrieben haben, ich sei ja quasi völlig gesund, hat die BG nur 6 Monate die Rente gezahlt. Beim Vertrauensarzt der BG war ich nur einmal, das war direkt nach der Entlassung aus der stationären Reha. Danach sah die BG nie die Notwendigkeit die für die BG ja positiven Arztberichte anzuzweifeln oder zu überprüfen. Und weil mich alle als hysterischen Hypochonder abgetan haben, habe ich dann angefangen selbst was zu machen. Trainingsgeräte für teuer Geld gekauft etc. Ich kenn mich ja nun nicht aus, was wie lange zum Heilen braucht, und was wie lange wie sehr weh tun kann/darf. Also habe ich den Ärzten vertraut, und gehofft, dass die Zeit dann eben doch Wunden heilt.

Ich wollte eigentlich nur das Metall aus meinem Bein haben, und das in einer Klinik die sich mit Unfällen und deren Folgen besser auskennt, weil die ausschließlich nur das machen. Außerdem wird die Klinik in die ich jetz gehe von der BG getragen, und ich dachte da ist dann auch die ganze Abwicklung einfacher, weil die Ärtze dort dann eher wissen was übernommen wird und was nicht. Im ersten KH waren die Ärtze meiner Meinung nach schon oft überfordert wenn es um das korrekte Ausfüllen des richtigen Formulars ging. Und da kriege ich dann so eine Hiobsbotschaft, von wegen alles Mist, alles nochmal. Ich bin echt wie im Schock. Die erneute Behandlung wird wohl auch von der BG getragen, zumindest habe ich noch nix gegenteiliges gehört.

Ich gebe zu, dass ich an dieser ganzen Sache massiv zu kauen habe. Morgens war meine Welt noch in Ordnung, und dann wird man im KH wach, und nix ist mehr wie es war. Und alle (Familie, Freunde, Ärzte) sagten dann, ich könne froh sein noch am Leben zu sein, und solle mich erstmal darauf konzentrieren gesund zu werden. Was natürlich Blödsinn ist. Dieser ganze Bürokraten-Apparat fängt doch sofort an zu laufen, und da musst du sofort wieder funktionieren, da läßt dir doch keiner eine "Schonzeit". Ich kann bis heute kaum begreifen, dass ich einen so schweren Unfall gehabt haben soll, und die ganze Situation hat mich echt überfahren. Und immer wenn ich denke, so, ein Kapitel wird jetzt mal abgehakt, kommt was neues. Ich habe echt Angst, dass mir die Kraft ausgeht. Nächsten Montag steht die 2. OP an, und ich mache mir (völlig unbegründet) vor Angst in die Hosen.

Ich mach mich jetzt mal auf die Suche nach einem RA Medizinrecht. Wenn da jemand im Raum Worms/Mannheim einen guten kennt, ich bin für Vorschläge offen.

Vielen Dank euch allen!

LG, Karin
 
Nochmal hallo!

Hat mir dann doch keien Ruhe gelassen. Vor allem weil ich in ein paar Tagen ja schon wieder unterm Messer liege, und dann für ein paar Wochen außer Gefecht bin. Hab morgen schon einen Termin bei einem Anwalt für Medizinrecht. Mir gehts echt nicht drum Millionärin zu werden (dazu leben wir eh im falschen Land). Mir gehts vielmehr darum zu klären, ob man mir über ein Jahr mit Schmerzen hätte ersparen können, wenn man mir auch nur einmal geglaubt hätte. Und wenn die neue OP hält was sie verspricht, kann ich vielleicht in 1 bis 2 Jahren fast vollständig wieder hergestellt sein. Das hätte halt alles schon viel früher passieren können. Na ja. Mal abwarten. Ich bin halt so ein Gerechtigkeitsfanatiker, ich kann das nicht alles so kommentarlos hinnehmen. Der Arzt soll zugeben, dass er vielleicht hätte überprüfen können warum ich über Schmerzen klage. Wenn er nix gefunden hätte, hätte er mich immer noch in die Klapse einweisen können. So hat er mir Schmerzen zugemutet, die vielleicht nicht, oder nicht so lange, hätten sein müssen. Wir werden sehen.

LG, Karin
 
Hallo Karin,

ich wünsche Dir, dass Du einen guten Anwalt erwählt hast und ich kann Deine Beweggründe sehr gut verstehen. Den Unfall ansich kann man sowieso nicht mehr rückgängig machen, aber die Psyche spielt auch immer wieder mit. Dabei kann die Aufarbeitung schon sehr helfen.

Berichte uns bitte, wie es weitergeht.

Gruß von der Seenixe
 
@ Cateye

>>>>>>>wenn ich das so nun lese, würde ich mich formfrei schriftlich an Deine BG wenden und denen über den Behandlungsfehler berichten.<<<<<

Von vielen BG-Opfern praktiziert - aber die Wirklichkeit sieht anders aus!

Jetzt heisst es aufpassen: Die BG zweifelt den Behandlungsfehler an und lässt- ohne Dich zu informieren - ein BG-Gutachten nach Aktenlage erstellen .... Gutachten-Ergebnis: ein Behandlugsfehler ist nicht erkennbar! So - und nun musst Du den Beweis antreten!

Sobald der Verdacht eines evtl. Behandlungsfehler auftritt, sofort alle med. Unterlagen aus dem betroffenen Krankenhaus/Klinik besorgen und kopieren!
Diese sind ab sofort Dein ständiger Begleiter!

anaconda
 
Hallo,

@ seenixe: Vielen Dank für deine gutgemeinten Tipps. Ich werde sie berücksichtigen. Aber ich kann Anfeindungen aushalten. Jeder der sich hier im Forum meldet hat seine eigenen Erfahrungen. Viele haben mit ihrem Frust und ihrem Ärger über die BG'en bzw. ihre Protagonisten sicher recht.
Aber einige übertreiben halt auch und heizen die Stimmung nur unnötig an. Nur weil ich den SB am Telefon mal so richtig angeschrien oder beschimpft habe bzw. seinem Chef Dampf gemacht habe, ändert sich nichts. Ich will und werde weiterhin nach bestem Wissen und Gewissen versuchen durch meine Kommentare die eine oder andere Relation herzustellen. Das da der eine oder andere auch mal persönlich wird, gehört glaub ich dazu. Deswegen werd ich mir nicht die Haare ausreißen. ;-)

Zurück zum Thema:

Im Jahr 2005 hat es eine Beweislastumkehr im Arzthaftungsrecht gegeben. D.h., der Patient muss "lediglich" glaubhaft versichern, dass die vorliegenden Beschwerden auf einem ärztlichen Kunstfehler beruhen könnten. Der Arzt ist hier stärker in der Pflicht. Er muss nämlich jetzt beweisen, dass er keinen Fehler gemacht hat. Hierzu dient die ausführliche Dokumentation jeder Behandlung, zu der die KH/Ärzte verpflichtet sind. Ich erinnere mich hier an einen Aufsatz den ich in der NjW gelesen habe. Wenn ich ihn gefunden habe stelle ich ihn online (Falls dies gewünscht wird)

Alex
 
Guten Morgen anaconda,

ich weiss wohl, dass es auch anders aussehen kann - das habe ich auch leider selbst erfahren müssen. Aber wie Seenixe in etwa meinte, spielt die Psyche natürlich eine Rolle, m.E. sogar eine gewichtige.
Nichts desto trotz tue ich mir immer schwerer damit, dass in Erwartung, dass alles negativ abläuft, dann auch das Negative eintritt (wohl auch die Psyche)....

Wohl weiss ich aber, dass ich der BG eine gewisse Chance einräumen muss, um nachbessern zu können - und da fängt meine Mitwirkungspflicht an. Ich bin verpflichtet, die BG darüber zu informieren, dass etwas in den Schiefstand geraten ist. Bei Behandlungsfehlern tritt die Beweisumkehrlast ein, und wie hier schon geschrieben, werden seit 2005 dabei die Ärzte stärker in die Pflicht genommen.

Eine andere Seite ist die, dass ich überhaupt schlecht einschätzen kann, wann die Konsultierung eines Anwaltes richtig (sinnvoll) ist. Sprich, wann verbaue ich mir vielleicht die Chancen auf eine faire Behandlung mit Durchsetzung meiner Ansprüche gegenüber der BG. Habe darüber auch mal lange mit meinem Sachbearbeiter gesprochen. Manche UO gehen zum Anwalt, bevor sie das erste Schreiben seitens der BG überhaupt erhalten hatten. Aber das sind reine Überlegungen am Rande. Da hier die Fälle so individuell liegen ist vermutlich nie ein einheitliches Verfahren zu empfehlen. Mir ist halt mehr denn je wichtig geworden, dass ich meine Würde behalte - auch wenn die gegnerische Seite meint, sie würde am längeren Hebel sitzen....

LG, Cateye

PS: habe noch etwas vergessen: ich denke es ist so oder so sinnvoll, alle Berichte und Arztbriefe in Kopie als Akte zu führen - alleine schon wegen möglicher Spätfolgen. Das setze ich voraus, dass alle UO daran interessiert sind, eine möglichst lückenfreie Zeitfolge ihrer Unfallschäden belegen zu können.
 
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