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Nach Verkehrsunfall erst Mietwagen für 6Tage und dann Restbetrag auszahlen

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frankycb

Nutzer
Registriert seit
29 Nov. 2006
Beiträge
2
Hallo!
Ich hatte vor 8 Tagen einen Verkehrsunfall da mir jemand die Vorfahrt nahm. Da ich Anfangs einen Mietwagen benötigte habe ich einen bekommen. Da ich jetzt nicht mehr darauf angewiesen bin, folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, mir den Restbetrag (der restlichen 6 Tage ausbezahlen zu lassen wenn ich den Mietwagen heute zurückgebe) Also 6mal eine Tagespauschale, da mein Auto innerhalb der 14 Tage definitiv nicht fahrbereit ist
Würde mich über ne AW freuen!
FG
 
Hallo
ich empfehle dir mal schnellstmöglich mit einem Anwalt zu sprechen, bevor du davon aus gehst, dass du dir so einfach für 14 Tage einen Mietwagen nehmen kannst.
Grundsätzlich kannst du dir immer eine Pauschale statt Mietwagen auszahlen lassen. Hierbei gibt es so einiges zu beachten das dir dein Anwalt gern erklären wird.
Gruß

Micha
 
Hallo frankycb,

wie lange du Anspruch auf Mietwagen oder Nutzungsausfall hast, wird i.d.R. durch einen KFZ-Sachverständigen festgestellt.
Ansonsten darfst du deine Schadenminderungspflicht nicht vernachlässigen: Da ein Mietwagen normalerweise teurer ist als die Nutzungsausfallentschädigung, würde ich unbedingt darauf achten den Mietwagen zurückzugeben, sofern er nicht benötigt wird.
Halte aber auf jeden Fall Rücksprache mit einem Anwalt. In dieser Situation gibt es viele Fettnäpfchen.

Gruß
Joker
 
möchte nur was klarstellen:
Mein Wagen ist ein Totalschaden und absolut nie wieder fahrbereit!
Ich habe einen Anspruch auf einen Mietwagen von 14 Tagen. Mich interessiert nun, ob ich (falls ich den Wagen früher als 14 Tage abgebe) mir einen Restbetrag auszahlen lassen kann oder ob dies nicht möglich ist
 
Hallo frankycb,
Schließe mich meinen Vorrednern an. Da du offensichtlich nicht schuld bist kostet dich der Anwalt nichts und nimmt Dir auch den Schreibkram ab und haftet dafür. Nach meiner Erfahrung nach unverschuldetem Banalcrash (3T€) ist es durchaus möglich den Mietwagen abzugeben. Mir bot das der Schadensachbearbeiter ausdrücklich an "Wenn sie am Wochenende lieber das Geld haben wollen rufen Sie mich einfach an"
Ein Augenmerk würde ich auf den Restwert des "platten" Autos legen,
auf dem freien Markt bekommt man z.Zt. wesentlich höhere Preise als den im Gutachten angegebenen. Die Versicherung stellt den Wagen auch nur zur Restwertbörse "autoONLINE" und kassiert die Differenz.
Alles Gute
Hufi
 
Mein Wagen ist ein Totalschaden und absolut nie wieder fahrbereit! Ich habe einen Anspruch auf einen Mietwagen von 14 Tagen.

Wer hat den Totalschaden festgestellt, wurde er durch den Versicherer akzeptiert? Wer hat die Anspruchsdauer des Mietwagens festgestellt? Ein KFZ-Sachverständiger? Wenn ja, hat der Versicherer die Ansprüche bestätigt?

frankycb, bitte sei nicht so unvorsichtig zu glauben, dass dir alles durch den Versicherer bezahlt wird, wenn noch keine Gutachten oder Anerkenntnisse des Versicherers vorliegen. Hier ist Vorsicht gepaart mit juristischem know-how gefordert.

Gruß
Joker
 
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