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Nach Verkehrsunfall behinderung. Rente möglich

kueckers

Nutzer
Registriert seit
31 Mai 2009
Beiträge
6
Hallo Leute,

bin Neu im FOrum und freue mich auf jede hilfreiche Antwort von Euch.

Ich bin Männlich und werde dieses Jahr im Juni 23 Jahre alt.

Folgendes: Ich hatte im August 2007 einen Motorradunfall gehabt mit einem LKW. Habe mir das Bein gebrochen, Knie und andere kleine Verletzungen wie Miniskusschade etc. (Arbeitsstelle verloren, bin seit Juni 2008 Selbstständig und werde auch wegen den Schäden bei einer Privat-Versicherung ausgeschlossen, Meine Interesse am Sport ist seit dem Tag auch futsch)

Der LKW Fahrer hatte mir die Vorfahrt genommen und wurde auch vor Gericht als Schuldig gesprochen im Sinne von: Fahrlässiger Körperverletzung

Nun ist es so das ich bleibende Schäden habe wie z.B einschränkungen bei der Bewegung meines Beines.

Kann ich etwas wie eine z.B. mtl. Rente zwecks der BEhinderung von der Gegnerischen Versicherung einklagen ? (Ich muss auch mtl. z.B. da ich mich gesetzl. Versichern musste ca. 300 € mehr zahlen)




Freue mich auf jede Antwort.

Viele Grüße

Jens
 
Hallo Jens,

ob Dir eine gesetzl. Rente zusteht, hängt davon ab, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt (d.h. 60 Monte Mitgliedschaft inder gesetzl. Rentenversicherung, davon müssen 36 Monate mit Beiträgen belegt sein) sind.

Ob diese Vorraussetzungen vorliegen, hängt auch davon ab, ob Du jetzt als Selbständiger freiw. Zahlungen in die gesetzl. Rentenversicherung weitergezahlt hast. Ansonsten ist der Schutz zum Erwerb einer erwerbgsgeminderten Rente nicht gegeben.

Privatrechtliche Ansprüche sind nur gegeben, wenn Du eine private Unfallversicherung hast, bzw. eine private BU-Versicherung. Ansonsten hat die gegnerische Haftpflichtversicherung deines Unfallgegners Dir alle materiellen Schäden aus diesem Unfall abzudecken. Aber ich denke, das hat Dir bestimmt dein Anwalt schon mitgeteilt.

Für bleibende körperliche Schädigungen die einen Grad der Behinderung bewirken, ist es ratsam einen Schwerbehindertenantrag beim Versorgungsamt zweckes Feststellung des GdB einzureichen.

PS: War der Unfall ein Wegeunfall (Fahrt zur oder von der Arbeit) oder war es eine Fahrt in deiner Freizeit?

Gruss
kbi1989
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, und vielen Dank für die Antwort KBI1989


Der Unfall ist während meiner Freizeit passiert...

Pardon, das mit der Rente von der Gegnerischen Versicherung habe ich falsch ausgedrückt ich meinte damit eher mtl. Schmerzensgeld.

PS:sagen wir mal ich habe keine Unfallversicherung, und oder nicht ähnl. wer zahlt mir meinen an meinem Körper entstandenen Schaden?
Das mit dem Behinderten Ausweis ist ja in Ordnung aber ich finde das der UNfallgegner bzw. die gegnerische Versicherung doch für den Schaden an mir und die folgekosten tragen muss oder auch z.B. die erhöhten Krankenkassenzahlungen die ich leisten muss da ich nicht mehr gesund bin.
Viele Grüße Jens
 
Hallo kueckers,

wegen der möglichen Rente (nicht gesetzl. Rente) wende Dich bitte an einen versierten Anwalt für Versicherungsrecht hier insbesondere fürs Verkehrsrecht. Ob Dir Schmerzensgeld zusteht, kann so nicht gesagt werden, derweil die Folgeschäden bzw. weitere bleibende körperlichen Schäden nicht bekannt sind. Auch hier kann Dir ein versierter Anwalt auch was die höheren Kosten deiner privaten Krankenversicherung anbetrifft im Rahmen einer Schadensersatzklage weiterhelfen.

Allerdings sehe ich keinen kausalen Zusammenhang wegen der selbständigen Berufswahl und damit der Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung im Zusammenhang mit den Folgeschäden deines erlittenen Unfalls. Dies musst Du Dir wegen der freien Berufswahl wohl zurechnen lassen.

Gruss
kbi1989
 
Hallo Kueckers,

:eek:da gucke ich:eek:

den Zitat:

Der LKW Fahrer hatte mir die Vorfahrt genommen und wurde auch vor Gericht als Schuldig gesprochen im Sinne von: Fahrlässiger Körperverletzung.

Also dann hast du doch einen Anwalt wenn du vor Gericht warst?

den Zitat:

Arbeitsstelle verloren, bin seit Juni 2008 Selbstständig.

Wenn der Verursacher schuldig ist, dann muss im Groben gesagt, die Versicherung für deinen materiellen Schaden (Verdienstausfallschaden, Arztkosten, Zuzahlungen), und immateriellen Schaden (Schmerzensgeld) aufkommen.

Wenn du deine Arbeit Unfallbedingt verloren hast oder nicht mehr ausüben kannst, muss auch die geg. Versicherung für den Schaden aufkommen.

Einkommensnachteile.
Treten nach einem Verkehrsunfall durch die dadurch verursachten Verletzungen vorübergehen oder dauernd Einkommensverluste ein, so besteht gegen den Verursacher des Schadens ein entsprechender Ersatzanspruch.

Dein Zitat: wer zahlt mir meinen an meinem Körper entstandenen Schaden?
ich finde das der Unfallgegner bzw. die gegnerische Versicherung doch für den Schaden an mir und die Folgekosten tragen?
Ich habe keine Unfallversicherung!

Aber mit dem Motorrad unterwegs keine Unfallv. und wahrscheinlich auch keine Rechtsschutz, aber 5 Handys?

Entweder träume ich oder bei dir ist etwas ganz gegen den Wind gelaufen.

Also lass mal die Katze aus dem Sack und gebe uns mehr Info:

Grüße

Siegfried21
 
Zuletzt bearbeitet:
Vorab Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.


An. Siegfried:

Katze ausm Sack :-D

Doch ich habe einen Anwalt, allerdings ob gut oder nicht gut kann ich leider nicht sagen oder beurteilen.

Rechschutz habe ich auch allerdings erst seit dem Unfall. (Habe vorher sowas nie gebraucht)

Unfallversicherung hatte damals meine Mutter mal für mich abgeschlossen, allerdings nur eine ganz kleine und nicht "sehr hohe".

...

Richtig: Die Gegner.Vers. ist auch schon zwecks meinen entstandenen Kosten entgegengekommen. Allerdings noch nicht wegen dem Schmerzensgeld sonder rein nur das Motorrad, anzug, schuhe etc.

PS: Vor Gericht hieß es auch das der Unfallgegner einen betrag von xx Euro zu Tagessätzen zahlen muss. Wann bekommt man sowas eigentlich?

Viele Grüße und Danke nochmals
 
Hallo Kuckers,

dein Zitat:
Rechtschutz habe ich auch allerdings erst seit dem Unfall. (Habe vorher sowas nie gebraucht)

Ja eine Versicherung schließt man auch vorher ab und nicht, wenn das Haus erstmal abgebrannt ist?

Bin kein Versicherungsfreund, aber eine private Unfall, Verk. Rechtschutz und Haftpflicht gehört zu den Grundpfeilern. Dazu noch event. eine private BU.

Ich kann manchmal das Gejammere von den Leuten wegen einer nicht abgeschlossenen Rechtschutzv. nicht mehr hören, z. B.
“hätten wir dies vorher gewusst, kostet halt Geld, müssen dem Anwalt alles Vorstrecken usw.

Natürlich sind diese Versicherungen kein Freibrief und man muss auch
je nach dem, um die Leistungen kämpfen.

Ich kenne auch einen Motorradfahrer, der einen Selbstverschuldeten
Unfall hatte und seit 15 Jahre im Rollstuhl sitzt. Wenn er jetzt damals keine private Unfallversicherung gehabt hätte?

Thema Hausumbau?

Dein Zitat:
PS: Vor Gericht hieß es auch das der Unfallgegner einen betrag von xx Euro zu Tagessätzen zahlen muss. Wann bekommt man sowas eigentlich?

So was bekommt man z. B. wie du schon gesagt hast, wenn einer wegen fahrlässiger Körperverletzung "schuldig" gesprochen wurde. Das Einkommen des Verursachers wird bei der Berechnung der Höhe der Tagessätze mit einbezogen.

Wie sieht es eigentlich bei dir mit einem materiellen Schaden “Verdienstausfall-unfallkausaler Arbeitsplatzverlust aus und wie ist der derzeitige Stand der Dinge bei deinem RA?

Grüße

Siegfried21




P.S. einfach mal googeln:

http://www.grehn-kollegen.de/text/unfallgegner.htm

http://www.wgk.eu/index2.php?option=com_content&do_pdf=1&id=199

http://www.kraemer-rechtsanwalt.de/.../Rechtsgebiete/Ansprueche_bei_Personenschaden

http://www.portal-verkehrsrecht.de/personenschaeden/rechtsanwaltverkehrsrecht.html

https://www.rechtsanwalt.com/301-urteil-personenschaeden/
 
Vielen Dank an alle für die mühe (besonders an Siegfried21),


zwecks der Versicherung hast Du natürlich recht,...


Stand der Dinge ist das ich/wir warten. Der RA und die Gegner.vers. sind derzeitig auch noch am verhandeln da einige Kosten von mir noch nicht gedeckt worden sind da die Gegner. Versicherung das nicht anerkennen möchte (zu lange Standzeit des defekten Motorrades bei Abschleppdienst: Da ich das Motorrad nicht wegen meines Körpers von Selbst abholen konnte bzw. konnte ich es auch nicht verkaufen da das Geschw. Gutachten das ich erstellen lassen habe 1/2 Jahr gedauert hat).

Das ist bisher der Stand der Dinge.

Ich finde das eine Frechheit von denen mich noch auf Kosten sitzen zu lassen das ich zu meinem Anwalt gesagt habe das wir das doch bitte schnellstmöglich vor Gericht klären da ich keine Lust mehr habe um etwas zubetteln was eig. klar seien sollte.

Vor Gericht kann man das wahrscheinlich auch ein wenig besser wiederspiegeln wie es mir geht als in einem Brief.

seht Ihr das auch so?

VLG
 
Hallo kueckers

Habe Deine Berichte gelesen,aber mir ist nicht so ganz klar aufgrund welcher Behinderung Du eine Rente möchtest.

Was hast Du denn für bleibende Schäden erlitten?
Wieso hast Du dann kein Schmerzensgeld erhalten?

Viele Grüße
michisma
 
Nunja ich kann mein Bein nicht mehr korrekt bewegen ... nur noch eine gewisse Grad zahl. kann auch nicht mehr richtig in die hocke gehen.

Schmerzensgeld, habe ich noch nicht erhalten, nein. aber ich denke das wird sich die nächsten Tage ergeben. Nur weiss auch noch nicht wie hoch das sein wird.
 
Nunja ich kann mein Bein nicht mehr korrekt bewegen ... nur noch eine gewisse Grad zahl. kann auch nicht mehr richtig in die hocke gehen.

Schmerzensgeld, habe ich noch nicht erhalten, nein. aber ich denke das wird sich die nächsten Tage ergeben. Nur weiss auch noch nicht wie hoch das sein wird.

Hallo kueckers

Habe Deine Berichte gelesen,aber mir ist nicht so ganz klar aufgrund welcher Behinderung Du eine Rente möchtest.

Was hast Du denn für bleibende Schäden erlitten?
Wieso hast Du dann kein Schmerzensgeld erhalten?

Viele Grüße
michisma
 
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