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Nach Urteil des LSG und Anhörungsrüge zum BSG oder Bundesverfassungsgericht ?

Ich stimme Dir zwar absolut zu, jedoch zeigst Du keinerlei Alternativen auf.
Die Nichtzulassungsbeschwerde beim BSG stand mir nicht offen, da ich niemanden hatte, der mir die Beschwerde einreichte.
Keineswegs zum erstenmal und keineswegs bin nur ich von dem Problem betroffen, ich finde das dies meine Menschenrechte verletzt und der Weg zum EGMR geht nun einmal über das VerfG.
 
Ich hab` deine Frage beantwortet. Zauberformeln kann ich nicht liefern.;)
Hallo,
ja vielen Dank, war nett das Du so gut beantwortet hast und Zauberformeln sollst Du ja nicht liefern.
Ich bin da selbst etwas überfordert, was man am besten macht und wie man kämpft das man nicht verarscht wird.
Auch ich kann es nur versuchen und wenigstens die entsprechenden Eingaben machen, auch wenn es absolut sinnlos erscheint.

Wer nichts macht hat bereits verloren.
 
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