Ich stimme Dir zwar absolut zu, jedoch zeigst Du keinerlei Alternativen auf.
Die Nichtzulassungsbeschwerde beim BSG stand mir nicht offen, da ich niemanden hatte, der mir die Beschwerde einreichte.
Keineswegs zum erstenmal und keineswegs bin nur ich von dem Problem betroffen, ich finde das dies meine Menschenrechte verletzt und der Weg zum EGMR geht nun einmal über das VerfG.
Die Nichtzulassungsbeschwerde beim BSG stand mir nicht offen, da ich niemanden hatte, der mir die Beschwerde einreichte.
Keineswegs zum erstenmal und keineswegs bin nur ich von dem Problem betroffen, ich finde das dies meine Menschenrechte verletzt und der Weg zum EGMR geht nun einmal über das VerfG.