Hallo @Der Uli,Macht man nach einer Ablehnung einer Anhörungsrüge des LSG ( gegen das Urteil des LSG ) eine Nichtzulassungsantrag beim BSG oder (kann ) zum Bundesverfassungsgericht gehen ?
Hallo, ja Danke.
Hallo,Hallo @Der Uli,
hast du die Anhörungsrüge direkt (innerhalb von 2 Wochen) nach der Urteilsverkündung im (öffentlichen) Termin schriftlich eingelegt oder nach Zustellung des (begründeten) Urteils?
Zum Beispiel hatte ich mindestens ein Dutzend mal Akteneinsicht angefordert, hilfsweise mir ein gewissen angeblichen Sachverhalt in Kopie zur Verfügung zu stellen.
Vorsicht mit "Hilfsanträgen"! Gemeint hast Du vielleicht "ersatzweise". Hilfsanträge setzt man anders ein, nicht um einfache Alternativen anzubieten. Hilfsanträge sind was für Spezialisten, um Entscheidungsmöglichkeiten bei Beweisaufnahme oder Urteilsfindung zu steuern. Mit falsch eingesetzten Hilfsanträgen kann man Richter verwirren und sich selbst ins Knie schießen, weil man damit evtl. Ansatzpunkte für andere Perspektiven liefert....hilfsweise mir ein gewissen angeblichen Sachverhalt in Kopie zur Verfügung zu stellen.
Hat jedoch weder das Sozialgericht noch das LSG NRW gemacht, bis zuletzt nicht.
Bedeutet das, dass dir ein Dokument vorliegt, in dem ausdrücklich drinsteht, eine Akteneinsicht werde nicht gewährt?Ja, ich habe kein Terminvorschlag gemacht, da das Gericht die Akteneinsicht ohne Grund verweigerte.
Aus dem Gedächnis heraus, würde ich sagen ja. Ich muss und werde allerdings nachsehen.Bedeutet das, dass dir ein Dokument vorliegt, in dem ausdrücklich drinsteht, eine Akteneinsicht werde nicht gewährt?
Du scheinst dir vorzustellen, dass bei man bei einer Verfassungsbeschwerde das LSG, mit dessen Urteil eine Verletzung verfassungsmäßigen Rechts Du rügst, überhaupt davon in Kenntnis setzt, dass Du denkst, sie hätten deine verfassungsmäßigen Rechte verletzt, und sie gar noch um eine Stellungnahme bittet.Aus dem Gedächnis heraus, würde ich sagen ja. Ich muss und werde allerdings nachsehen.
Bin dabei die Verfassungsbeschwerde zu schreiben um dem Landesverfassungsgericht die Möglichkeit zu bieten aktiv zu werden.
Ohne die Beschwerde weiß das VerfG das ja nicht und hat auch keine Möglichkeiten auch wenn ich nicht auf Erfolg hoffe.
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