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Nach Unfallschaden keine Begutachtung wegen CORONA

Unfallende

Neues Mitglied
Registriert seit
23 Apr. 2020
Beiträge
15
Nach Unfallschaden keine Begutachtung wegen CORONA
Hallo Forums-Mitglieder
Ich bin neu hier und würde gern an Euch kompetente Menschen eine Frage stellen:

Betr.Private Unfallversicherung
Private Unfallversicherung setzt wegen CORONA die Schadens-Begutachtung aus.

Ich habe vor sechs Monaten einen körperlichen Schaden erlitten.Die notwendige Behandlung ist abgeschlossen und der behandelnde Facharzt hat auf Bitten der Versicherung ein Gutachten erstellt.Dieses Gutachten liegt der Versicherung vor und sagt aus,das bei mir ein bleibender Schaden besteht.
Der nächste (und letzte) Schritt wäre nun eine Begutachtung,im Auftrag der Unfallversicherung.
Das wurde nun von der Versicherung ausgesetzt,mit der Begründung: wegen der CORONA-Krise will die Versicherung die Versicherten schützen ! Und aus dem Grund finden nun keine Begutachtungen statt.Wie gesagt,nicht die Ärzte wollen nicht begutachten-die Versicherung will es nicht.
Ich musste,im Zuge meiner Behandlung, selbst über 20 X Ärzte / Arztpraxen aufsuchen.Und in Deutschland gehen tag-täglich Hunderttausende zu Ärzten.Wenn alle vorgegebenen Schutzmaßnahmen getroffen werden,sehe ich da auch keinerlei Problem.Und ich gehöre auch nicht zu den Menschen,die die Corona-Pandemie verharmlosen.
Ich kann das nicht einsehen.Frage mich,ob das bis zum St.Nimmerleinstag so weitergehen soll.Ich würde gern diese Angelegenheit abschließen,denn ich werde auch so schon täglich durch die Beschwerden an den Unfall erinnert.

Meine Frage:
Habe ich ein Recht auf Begutachtung ?

Mit freundlichem Gruß
Unfallende
 
Hallo Unfallende,
Warum schreibst Du der Unfallversicherung nicht, dass sie bitte vorläufig auf der Grundlage des vorliegenden Gutachtens vorläufig regulieren sollen. Die Frist zur Einschätzung der Folgen des Unfalls ergeben sich aus den Vertragsbedingungen. Studiere diese bitte genau. Dort sind alle Fristen festgehalten. Die schnelle Regulierung schadet eher Dir, nicht der Versicherung. Nach fast 3 Jahren sieht man vieles schon genauer. Lasse Dich nicht verleiten zu schnell und zu unüberlegt anzunehmen.

Du hast ein Recht auch auf vorläufige Zahlung. Die genauen Modalitäten stehen auch in Deinem Vertrag. Er ist für Dich die "Bibel"

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe
Vielen Dank für die freundlichen Hinweise !!
Nun habe ich von der Versicherung eine Mitteilung,man will mich doch begutachten lassen.Mitunter kann man sich nur wundern...
Nochmals vielen lieben Dank

Und an alle: bleibt gesund

LG Unfallende
 
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