Hallo erstmal an dieses tolle Forum hier.
Ich habe folgendes Problem:
Ich hatte einen Unfall bei welchem mir ein rückwärts ausparkendes Auto in die Seite fuhr.
Die Polizei sagte schon am Unfallort, dass das ausparkende Auto Schuld hat. Nun streitet der Unfallgegner aber jegliche Schuld ab und dem entsprechend geht das ja alles zu den Anwälten.
Nun habe ich aber ein kaputtes nicht Fahrbereites Auto und die Reparaturkosten von 4000,-€ kann ich nicht aus eigener Tasche vorstrecken. Was kann ich also machen, damit ich schnellstmöglich zu meinem Reparierten Auto komme? Gerade auch, da das stehende Auto ja auch tägliche Standkosten auf einem Firmengelände verursacht? Gibt es so eine art vorstreckung der Reparaturkosten von den Versicherungen? Was ist mit der Zeit von dem Unfall bis zum beginn der Reparatur? Gibt es da auch irgendwelches Ausfallgeld o.ä.?
Danke schon einmal für eure Hilfe.
Ich habe folgendes Problem:
Ich hatte einen Unfall bei welchem mir ein rückwärts ausparkendes Auto in die Seite fuhr.
Die Polizei sagte schon am Unfallort, dass das ausparkende Auto Schuld hat. Nun streitet der Unfallgegner aber jegliche Schuld ab und dem entsprechend geht das ja alles zu den Anwälten.
Nun habe ich aber ein kaputtes nicht Fahrbereites Auto und die Reparaturkosten von 4000,-€ kann ich nicht aus eigener Tasche vorstrecken. Was kann ich also machen, damit ich schnellstmöglich zu meinem Reparierten Auto komme? Gerade auch, da das stehende Auto ja auch tägliche Standkosten auf einem Firmengelände verursacht? Gibt es so eine art vorstreckung der Reparaturkosten von den Versicherungen? Was ist mit der Zeit von dem Unfall bis zum beginn der Reparatur? Gibt es da auch irgendwelches Ausfallgeld o.ä.?
Danke schon einmal für eure Hilfe.