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Nach Unfall Rechtsstreit

unwissend

Nutzer
Registriert seit
2 Mai 2012
Beiträge
4
Hallo erstmal an dieses tolle Forum hier.
Ich habe folgendes Problem:
Ich hatte einen Unfall bei welchem mir ein rückwärts ausparkendes Auto in die Seite fuhr.
Die Polizei sagte schon am Unfallort, dass das ausparkende Auto Schuld hat. Nun streitet der Unfallgegner aber jegliche Schuld ab und dem entsprechend geht das ja alles zu den Anwälten.
Nun habe ich aber ein kaputtes nicht Fahrbereites Auto und die Reparaturkosten von 4000,-€ kann ich nicht aus eigener Tasche vorstrecken. Was kann ich also machen, damit ich schnellstmöglich zu meinem Reparierten Auto komme? Gerade auch, da das stehende Auto ja auch tägliche Standkosten auf einem Firmengelände verursacht? Gibt es so eine art vorstreckung der Reparaturkosten von den Versicherungen? Was ist mit der Zeit von dem Unfall bis zum beginn der Reparatur? Gibt es da auch irgendwelches Ausfallgeld o.ä.?

Danke schon einmal für eure Hilfe.
 
Hallo unwissend,

wofür bist Du eigentlich bei Anwälten, wenn Du all diese unbeantworteten Fragen hast?

Gibt es die Möglichkeit einer kostengünstigen Teilreparatur, um die Fahrsicherheit wieder herzustellen? Dann müsstest Du, falls Dir das wirtschaftlich möglich ist, aus Gründen der Dir obliegenden Schadensminderungspflicht zunächst einmal eine solche Notreparatur in Auftrag geben.

In jedem Fall musst Du den Versicherer darauf hinweisen, dass Du wirtschaftlich nicht in der Lage bist, die Reparatur zu bezahlen. Wenn der Versicherer dann immer noch nichts zahlt kannst Du - jedenfalls gibt es solche Entscheidungen - notfalls bis zum Sanktnimmerleinstag eine sogenannte Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.

Das OLG Düsseldorf hat mal vor zwei oder drei Jahren in einem Fall, in dem es dem Geschädigten ähnlich ging wie Dir, Nutzungsausfall für 334 Tage zugesprochen. Auch der BGH hat in 2005 mal eine Entscheidung gehalten, in welcher dem Geschädigten für 144 Tage Nutzungsentschädigung zugesprochen wurde. Wichtig ist nur, dass Du den Versicherer umgehend darüber - schriftlich - informieren musst, dass Du wirtschaftlich nicht in der Lage bist, die Reparatur vorzufinanzieren.

Gruß,
Double999
 
Hallo unwissend,

wofür bist Du eigentlich bei Anwälten, wenn Du all diese unbeantworteten Fragen hast?

Diese Frage stelle ich mir momentan auch gerade, nachdem ich deine Antwort gelesen habe. Denn diese Möglichkeiten hat sie mir nicht genannt. Immer nur wir müssen versuchen das schnellstmöglich zu ende zu bringen.

Naja, ich danke dir für deine Antwort, die hat mich ein ganzes Stück weiter gebracht.

Eine Frage wäre da aber noch: Wenn ich jetzt so eine Notreparatur machen lassen würde, wäre ja nicht alles Repariert. Dies würde dann noch machbar sein, wenn die Entscheidung gefallen ist oder?
 
Notreparatur

Hallo unwissend,

eine Notreparatur dient dazu das Fahrzeug in einen Betriebs- und Verkehrssicheren Zustand zu versetzen, ohne den Unfallschaden vollständig zu beseitigen.

Das geht aber nur, wenn es sich um kleinere Reparaturen handelt. Wenn beispielsweise ein Kotflügel und die Motorhaube zwar verbeult, aber nicht am Rad schleift, jedoch auch der Scheinwerfer zerstört und damit nicht mehr funktionfähig ist, dann ist das Fahrzeug nicht verkehrssicher. Das Auswechseln des Scheinwerfers würde zumindest die Verkehrssicherheit wieder herstellen ohne den restlichen Schaden zu beheben.

Nachdem die Versicherung dann den gesamten Schaden anerkennt, kann auch der Rest repariert werden, falls nicht aus wirtschaftlicher Sicht ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. In dem Falle würde die Versicherung nur den Wiederbeschaffungswert minus Restwert bezahlen.

Eine Notreparatur geht dann allerdings nicht, Wenn beispielsweise die komplette Front aufgrund der Kollision um 40 cm gekürzt wurde, weil dann nur eine vollständige Reparatur die Verkehrs- und Betriebsfähigkeit wieder herstellen würde.


Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
aha, Supi.

Danke, bin ich auf jeden Fall an 1 Tag ein gutes Stück schlauer, als in den letzten 3 Wochen.

Danke
 
Hallo unwissend,

einen gewissen Nachdruck kannst Du der Forderung auch dadurch verleihen, indem Du der Versicherung bekannt gibst, dass Dir die Vorfinanzierung nicht möglich ist und deshalb ein Darlehen in Anspruch genommen werden muss.

Die anfallenden Zinsen würden dann natürlich in der Gesamtregulierung mit zurück gefordert. Je nachdem, wie hoch die Reparaturkosten sein werden, kann es die Versicherung schon mal einen Stubs geben.


Gruss

Sekundant
 
Super, Danke. Habe der Versicherung den Brief geschickt. Mal gucken, was sie antworten.
Nochmals vielen Dank für eure Hilfe.
 
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