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Nach Unfall direkt Rechtschutzversicherung?

Graceland

Mitglied
Registriert seit
6 Juli 2008
Beiträge
32
Ort
Kreis Neuwied
Hallöchen Ihr Lieben!

Wenn ich mich so durch dieses Forum lese und all die Gruselgeschichten über die Versichrungsgesellschaften lese,frage ich mich ob wir nicht am besten nun schon eine Rechtschutzversicherung abschliesse

Mein Mann hatte im Mai dieses Jahres einen Arbeitsunfall (Oberschenkelhalsbruch),der wohl bleibende Schäden hinterlassen wird.
Denn es stellt sich heraus,dass der Oberschenkelhalskopf nicht mehr durchblutet wird und nun eine Totalendoprothese der Hüfte nötig wird (28.10).
Wir haben eine private Unfallversicherung und eine Unfallversicherung (Gruppenversicherung) über seine Firma.
Der Unfall und mögliche Folgeschäden wurden bereits gemeldet und Versicherungen zahlten anstandslos Krankenhaustagegeld.
Unsere private Vers. (Stuttgarter) schickte uns einen Fragebogen,der vom behandelnden arzt binnen eines Jahres nach Erstmeldung ausgefüllt werden soll.
Die Gruppenversicherung (Allianz) möchte bis Mai die vorläufige Meldung.

Meine Frage stellt sich nun dahingehend,ob wir nicht wohlweisslich vor möglichen Ausseinandersetzungen eine Rechtschutzversicherung abschliessen sollten *grins
Hat jemand auch positive Erfahrungen mit ähnlichen Verletzungen mit o.g Versicherungen gemacht?
Wie rechnet sich die Gliedertaxe nach Oberschenkelhalsbruch mit künstlichem Hüftgelenk?
Bei uns wäre Beinwert über Oberschenkel 70%
wie wird da die TEP der Hüfte berechnet?

Fragen über Fragen und ich danke im Vorfeld für alle Antworten und das Interesse.
Wünsche Allen eine Gute Genesung
 
Rechtsschutz?

Hallo Graceland,

leider ist es im beschriebenen Fall für eine Rechstschutzversicherung schon zu spät, da der Unfall ja bereits geschehen ist.

Ich würde jedoch eine abschließen, da es ja noch etliche Auseinandersetzungen mit Versicherungen oder Ärzten geben könnte. Dafür würde die Versicherung noch haften. Denn das ist ja noch nicht passiert.

Meine Schwester hat für den Hüftersatz eine Erwerbsminderung von 20% bekommen. Aber das liegt, wie wir wissen, am Gutachter. Und genau für diese könntest eine Rechtschutzversicherung brauchen. Schließe sie bald ab.

Mit Gutachtern kann so Einiges auf Dich zukommen. Vermeide alles, die sich "Institut" oder ähnlich nennt.

Alles Gute für Dich und Deinen Mann.

Tiptoe
 
Hallo Graceland,

den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung kannst Du und Dein Mann für diesen Unfall vergessen. Alles was mit diesem Unfall zusammenhängt, egal mit wem ihr Euch wann streitig auseinandersetzen müsst, ist nicht mehr rechtsschutzversicherbar, leider.

Wir haben dieses Problem auch, obwohl nichts an rechtsstreitigkeiten veranlasst worden ist, wissen wir, dass wir da dann alleine durch müssen.

Trotzdem viel Erfolg.
 
Hallo!

Aber ist es denn nicht grundsätzlich so, dass die Gutachten, die dann auf Gracelands Mann ggf. zukommen würden, nicht auch zu den Unfallfolgen und somit zum Unfall an sich zählen? Ich schätze, dass die Rechtschutz in dem Fall dann auch nicht zahlen würde, weil sie die Gutachten auf den Unfall zurrückführen. Man kennt ja die Versicherungen...! Würde mich aber auch mal interessieren, wie das ist. Vielleicht weiss jemand genauer Bescheid?
Gruß
Sonne
@Reickja

Was war es denn bei Euch für ein Unfall? War es ein Verkehrsunfall? Manchmal wenn es ein Verkehrsunfall ist und der Halter des Fahrzeugs, indem der Unfall geschah, eine Verkehrsrechtschutz hat, besteht ja noch die Aussicht, dass man dort als Insasse mitversichert ist.
Gruß
Sonne
 
Unfallfolgen

Tja, das scheint schwierig. Wenn der Arzt jetzt eine falsche Hüftprothese einsetzt und dann wieder eine neue einsetzen müßte und Graceland von dem Arzt ein Schmerzensgeld haben möchte, dann wäre das doch wieder ein neuer Fall. Dafür müßte eine Rechtsschutzvers. aufkommen, wenn sie vor der evtl mißglückten Operation abgeschlossen wurde.

Graceland, ich wünsche Dir sowas wirklich nicht. Aber ich habe das mal spekulativ gesagt.

Tiptoe
 
Hallöchen Ihr Lieben und Leidgenossen!

Ich habe gerade geschaut-mein Mann hat als Kraftfahrer wohlweißlich eine Verkehrsrechtschutzversicherung abgeschlossen.
Dieser Unfall ist ihm auf der Arbeit, (d.h er ist vom LKW gestürzt) passiert.
Bin mich gerade durch den Versicherungsvertrag am durchlesen und soweit ich dies verstanden habe ist dort auch
Schadensersatz
Vertrags und Sachrecht
Verwaltungsrechtschutz
Ordnungswidrigkeitenrechtschutz in Verkehrssachen mit versichert.

Diese Versicherung ist NICHT bei unseren Unfallversicherungskonzernen abgeschlossen.
Werde am Montag mal vorsichtig nachhaken ob diese Versicherungen bei späteren Komplikationen mit den Unfallversicherung oder auch BG Gutachtern etc. eintritt,da dies Probleme ja quasi beim führen eines Fahrzeuges und Folgen eines Unfalles mit KFZ resultieren.
Sehr verzwickt das ganze.
Aber solange der Ernstfall nicht eingetreten ist-kann man ja evt. noch vorher vorbeugen.
Gibt es überhaupt eine Versicherung,die Schadensfälle im Versicherungsrecht versichert oder gehört dies zum großen Begriff:Vertragsrecht?

Ist schon sch..........eibenkleister wenn man sich in "unseren" Situationen über solche Dinge auch noch nen Kopf machen muss.
 
Hallo Graceland,

ich befürchte, dass die Verkehrsrechtsschutz weder für Streitigkeiten mit der PUV noch mit der BG eintreten wird. Streitigkeiten mit der PUV würden in die Rubrik "Vertragsrechtsschutz" fallen und solche mit der BG in den Bereich "Sozialrecht".

Ich persönlich würde mich schleunigst um eine Rechtsschutz kümmern, die (u.a.) o.g. Bereiche beinhaltet, da leider allzu oft ein Schadensereignis das nächste nach sich zieht. Und wenigstens für die möchte man doch gewappnet sein ;)

Kleiner Tipp übrigens: bei Ärger mit Berufsgenossenschaften oder anderen Sozialleistungsträgern gilt grundsätzlich das Datum des ablehnenden Bescheids als Eintritt des Schadensfalls. Solange ihr also bis heute keinen Ablehnungsbescheid erhalten hat, könnten künftige BG-Streitigkeiten durch die noch abzuschließende Rechtsschutz abgedeckt werden. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass bei RS-Versicherungen eine Wartezeit von 3 Monaten üblich ist.

Gruß
Joker
 
hallo, graceland

"Ich habe gerade geschaut-mein Mann hat als Kraftfahrer wohlweißlich eine Verkehrsrechtschutzversicherung abgeschlossen..."

diese rs-versicherung kommt für alle streitigkeiten im zusammenhang mit fahrzeugen auf. dafür ist sie ja da.

stelle einfach schriftlich eine anfrage über kostenübernahme in falle einer streitigkeit. auch mit puv und bg, ob dieses beinhaltet ist.
wirst ja sehen, was sie antwortet.

mfg
pussi
 
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