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Nach Unfall alles verloren

SKYLINE

Nutzer
Registriert seit
10 Okt. 2008
Beiträge
9
Guten Morgen zusammen,

ich möchte mich erstmal vorstellen. Mein Name ist Kris und ich habe eine 17 – jährige Tochter um die es auch hier geht. Es ist schon erstaunlich was an Unfällen passiert wenn man das hier alles so liest. Man hört auch viel im Radio oder sieht es im Fernseher, aber so recht geht man nie davon aus, dass es einem selber passiert oder unmittelbar in der Umgebung.

Bei mir war es meine Tochter. Sie ist am 03-10-2008 mit drei weiteren Menschen (Freunde) im Auto gefahren. Sie sind über eine Kreuzung gefahren und plötzlich sah sie ein Auto von rechts kommen. Meine Tochter sass hinten im Auto. Sie weiss nur noch, dass sie das Auto sah, geschriehen hat und dann erst wieder im Krankenhaus wach wurde. Sie hat die Hüfte gebrochen, Rippen mehrfach gebrochen, Lunge verletzt, Schädel Hirn Trauma, Prellungen, Platzwunden und Schürfwunden.

Sie sollte am Montag, 06-10-2008 einen Ausbildungsvertrag unterschreiben. Da ich 650 km entfernt wohne von ihrer Ausbildung, wurde ein „betreutes Wohnen“ vom Amt genehmigt. Die Ausbildung kam durch den Unfall nicht zustande, aus diesem Grund wurden die Zahlungen vom Amt eingestellt und die Wohnung kann sie ja nun auch nicht halten. Sie hat also alles verloren. Noch ist sie im Krankenhaus, sollte sie jedoch rauskommen, ist sie bis Dato Obdachlos und hat kein Geld. Ich muss noch zum Anwalt, weiss aber nicht so recht ob er mit bei diesen „speziellen“ Fragen helfen kann, zumal ich ja einen für Verkehrsrecht brauche (hat man mir gesagt, wusste ich vorher auch nicht).

Nun zu meinen Fragen:

Kann ich ihr einen Psychologen besorgen nach dem Unfall ? Sie bekommt das Bild vom Auto nicht aus dem Kopf und ist auch sehr traurig wenn nicht sogar wütend, dass sie alles verloren hat ?

Gibt es eine Möglichkeit der Reha auch wenn der Arzt sagt, dass es nicht notwendig ist ?

Worauf muss ich achten, damit sie das alles gut verarbeitet ?

Zahlt meine Krankenversicherung an sie Krankengeld wenn sie rauskommt ?

Woher bekomm ich Hilfe, damit ich ihr eine Wohnung nach dem Unfall holen kann ? Ich denke mal das Krankengeld wird nicht ausreichen und Hartz IV wird sie nicht bekommen weil sie noch krank ist.

Kann meine Schwester sie pflegen oder wird das Geld irgendwo angerechnet ?

Vielen Dank im Voraus für eure Mühe.

LG Kris
 
Hallo S.,

die Kosten die bei Deiner Tochter entstehen werden durch die Versicherung des Fahrzeughalters abgedeckt.
Dies gilt für Kosten im Zusammenhang mit den Verletzungen Deiner Tochter.
Auch wenn sie einen Psychologen braucht! Ja und einen Psychologen sollte sie unbedingt aufsuchen! Keine Vorwürfe machen....

Der Rechtsanwalt (Verkehrsrecht) hat täglich mit solchen Dingen zu tun. Er kann Dir schon sagen was Deine Tochter für Ansprüche hat.
Da Deine Tochter noch kein eigenes Einkommen hat ist sie noch voll bei Dir versichert! Unter Umständen bis sie 21 J. alt ist
Das heisst ihr (Schwester oder Du) müsstet Euch um das Kind kümmern. Sobald eine Verlegung möglich ist
Mit einer Wohnung für sie würde ich in dem Fall noch warten!
Bis sie das Ganze etwas verarbeitet hat.

Ich weis nicht was für Arbeitgeber das war und ob evtl. die Möglichkeit besteht nach Abschluss der Heilbehandlung sprich ein Jahr später noch einmal da nachzufragen...!
Was die Reha angeht müsste der Arzt schon zustimmen - ich würde da mal mit der Krankenkasse sprechen ob da etwas anderes möglich ist! Falls der Arzt dabei bleibt.
Der Krankenkasse müßte ja auch daran gelegen sein das nichts verschlimmert.. !

Also Termin beim Rechtsanwalt (Fragen grob vorher notieren..) evtl. Beratungsschein beantragen beim Amtsgericht.
Psychologen suchen (bezahlt Krankenkasse vorab) ...
Ja und klären wo sie nach dem Unfall unterkommt, die entsprechenden Ämter werden sagen OK im Zweifelsfall bei Dir bzw. Schwester!
Ich habe einmal die Nummer des Unfallopferhilfswerks rausgesucht - da kann man Dir evtl. auch etwas weiterhelfen, vorallem weil Deine Tochter ja noch nicht erwachsen ist!

Alles gute Joachim


Tel.: 030 88679901
Fax: 030 88679903
E-Mail: info@unfallopfer-hilfswerk.de
 
ohje... das hört sich ja alles bitter an...
Joachim hat dir die Fragen ja schon beantwortet...
Von meiner Seite aus würde ich auf jeden Fall zu einem Anwalt gehen und auch zum Psychologen.. Ich kann mir vorstellen, wie das für Deine Tochter sein muss.. Meine Erinnerung ist zum Glück komplett weg..

Ich wünsche Deiner Tochter von Herzen alles Gute und eine baldige Genesung. Sie soll stark bleiben!
 
Ich wünsche Dir und Deiner Tochter alles Gute und vor allem gute Ärzte, Therapeuten und einen guten Anwalt. Und was Ihr braucht ist Geduld, Geduld und nochmals Geduld. Es geht immer zwei Schritte vor und einen zurück. Also toi, toi, toi.
 
hallo, skyline

erstmal alles gute für deine tochter.

mich befremdet, dass du deine tochter anderweitig unterbringen willst, nach diesem, für sie schrecklichen traumatischen erlebnis.

du musst sehr gewichtige gründe dafür haben.

mfg
pussi
 
Hallo Zusammen,

erstmal möchte ich mich vielmals für die Antworten bedanken. Hat mir schon sehr geholfen und heute habe ich schon erfahren was es heisst in Deutschland keine Hilfe zu bekommen, oder zumindestens wenn man probiert den schwarzen Peter von A nach B zu schieben.

Geduld ist eine Tugend welche ich zu hauf habe. Mich ärgert nur, dass es verletzte gibt, die nichts dafür können und doch haben die Versicherungen das Recht es hinzuziehen. Aber mal schauen was kommt.

Nun zu Dir Pussy:

Klar ist es für Dich als Aussenstehender nicht zu sehen was dahinter liegt. Ich wohne in NRW bin aber in Berlin aufgewachsen und meine Tochter bis zum 13. Lebensjahr auch. Dann sind wir aus beruflichen Gründen nach NRW gezogen. Sie wollte immer wieder nach Berlin und war stolz wie Oskar, dass sie es geschafft hat eine Ausbildung angeboten zu bekommen und auch eine Wohnung und und und. Und nun muss sie als 17 - jährige erfahren, dass all ihre Mühe, all ihr Stolz in Bruchteilen von Sekunden kaputt gemacht wurde. Im Moment ist es noch so, dass sie nicht zu mir möchte. Sie will es weiter probieren und nicht aufgeben. Im Moment versteht sie noch nicht, dass ein Mann das Recht hatte ihr alles kaputt zu machen. Ich denke schon, dass wenn sie alles verarbeitet hat, sich für NRW entscheiden wird. Aber sie ist wütend und traurig und ich glaube nicht das sie im Moment darüber auch nur einen Gedanken verschwendet. Wenn ich ehrlich bin kann ich das auch in diesem Alter verstehen. Mir ist wichtig das sie Gesund wird. Das mit der Wohnung war nur eine Idee von mir, falls sie Fragen sollte.

Gruss Kris

P.S. Es ist von mir keine Absicht sie abzuschieben oder so. Ich möchte nur das es ihr gut geht.
 
Hallo S.

zitat
es heisst in Deutschland keine Hilfe zu bekommen, oder zumindestens wenn man probiert den schwarzen Peter von A nach B zu schieben.
-----------------------------------------------------------------------
Das ist halt unser Alltag. manchmal ist jede Stunde ein Kampf.
Wenn man wieder einmal richtig Schmerzmittel nehmen musste macht das Verwirrspiel am "meisten Spass"!

mfg Joachim
 
Unbedingt von Anfang an einen Anwalt einschalten

Hallo Skyline,

es sollte von Anfang an ein Anwalt beauftragt werden. Dieser wird auf "Augenhöhe" mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung korrespondieren. Als Insassin eines Kraftfahrzeugs hat Deine Tochter natürlich Anspruch auf 100%-tige Schadenregulierung. Dieser Anspruch richtet sich gegen die Haftpflichtversicherung des unfallverursachenden Fahrzeugs. Dabei kann es sich selbstverständlich auch um die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs handeln, in welchem Deine Tochter mitgefahren ist, falls dessen Fahrer das alleinige Verschulden treffen sollte. Anderenfalls haftet natürlich die Haftpflichtversicherung des anderen unfallbeteiligten Fahrzeugs.
Falls sich ein Dauerschaden ergeben sollte, ist dieser Umstand für die Bemessung eines Schmerzensgeldes wichtig. Schmerzensgeld steht jedoch in den Fällen eines Dauerschadens niemals allein. Augenmerk ist auch auf einen Erwerbsschaden zu richten, der ggf. auch deutlich höher ausfallen kann, als ein Schmerzensgeldanspruch. Erwerbsaussichten Deiner Tochter scheinen vorliegend ja vereitelt worden zu sein.

[Werbung durch die Moderation entfernt]

Gruß und alles Gute für Deine Tochter

Justy
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
hallo, kris

war nicht bös gemeint, wobei tatsächlich der "abschiebegedanke" kreiste.

da deine tochter ja nunmal aus ihrem geplanten leben herausgerissen wurde, liegt es für mich zumindest nahe, ihr deine persönliche hilfe anzubieten. diese hilfe beginnt nunmal mit der unterbringung in deiner reichweite. ob sie es annimmt, ist eine andere sache. - sie ist noch nicht volljährig -
du würdest dich selber aufreiben, wenn du nur aus der entfernung helfen könntest.

die andere sache:
haftpflicht und anwalt sind gut und schön, doch wann greifen sie?
unter deinen fittichen könnte sie wieder eigene zukunftspläne entwickeln.

nochmal - ist nicht bös gemeint - nur so ein gedanke -

mfg
pussi
 
Hallo Skyline

Das mit Deiner Tochter ist schlimm für Euch alle.
Du mußt Dir unbedingt einen sehr guten erfahrenen Anwalt suchen der Euch gut berät.
Deine Tochter muß erst mal gesund werden,dann kann man weiter sehen.
Verstehen oder sich mit dem Geschehenen abfinden wird noch einige Zeit dauern.
Ich drück Euch die Daumen

Liebe Grüße
michisma
 
Hallo Skyline

Ich habe eben die Beiträge überflogen.
Wenn klar ist, dass der andere Fahrer schuld ist, dann kommt die unfallgegnerische Versicherung auf.
Dein Rechtsanwalt, der auf jeden Fall eingebunden sein sollte, kann dann Rehamanagement zur Unterstützung verlangen.
Die Kollegen können dann alles mit der unfallgegnerischen Versicherung klären und Deine Tochter bekommt die Dinge, die nötig und sinnvoll sind, z.B. auch wenn der Arzt meint, eine Reha sei unnötig.
Die Versicherungen sind daran interessiert, schnellstmöglich wieder den alten Stand hinzubekommen, sprich Ausbildung usw.
Da Deine Tochter eine Wohnung hat, wenn ich richtig gelesen habe, dann steht ihr die jetzt auch zu und sie muß diese nicht aufgeben.
Wenn keiner zahlt, dann muß die Versicherung zahlen.
Ich wohne ebenfalls in NRW, wenn Du Fragen hast, dann melde Dich übers Forum, ich helfe gerne.
herzliche Grüße
Angela
 
Hallo SKYLINE,

erst einmal alles Gute für Deine Tochter.
Ist denn schon klar wie lange die Genesung dauert und hast Du Dich mit dem Ausbildungsbetrieb in Verbindung gesetzt, ob Deine Tochter evtl. später mit der Ausbildung beginnen kann?
Jugendhilfe bzw. betreutes Wohnen kann Deine Tochter immer bekommen, Sie hat Anspruch darauf, die Voraussetzung ist natürlich, dass Sie Schule oder Ausbildung macht und noch Hilfe benötigt.
Ich habe in der Jugendhilfe gearbeitet und weiß also wovon ich rede.
An Deiner Stelle würde ich mich mal ans Jugendamt wenden, im Fall Deiner Tochter gibts bestimmt auch eine Lösung
Viele Grüße Berichter
 
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