mengo
Erfahrenes Mitglied
Hallo Skyline,
soviel mir bekannt ist verjähren die Ansprüche erst nach drei Jahren, wenn ein Feststellungsurteil vorliegt erst nach 30 Jahren.
Das Mandat kannst Du jederzeit kündigen, allerdings können Dir daraus noch mal Kosten entsthen.
Wenn Du nachweisen kannst das der Anwalt geschlampt hat, kannst Du von ihm Schadenersatz verlangen.
Das hört sich bei Euch echt übel an.
Vielleicht solltest Du mal genauer beschreiben was bei dem Unfall passiert ist und was für Folgen daraus entstanden sind, dann kann Euch bestimmt besser geholfen werden.
Liebe Grüße
Mengo
soviel mir bekannt ist verjähren die Ansprüche erst nach drei Jahren, wenn ein Feststellungsurteil vorliegt erst nach 30 Jahren.
Das Mandat kannst Du jederzeit kündigen, allerdings können Dir daraus noch mal Kosten entsthen.
Wenn Du nachweisen kannst das der Anwalt geschlampt hat, kannst Du von ihm Schadenersatz verlangen.
Das hört sich bei Euch echt übel an.
Vielleicht solltest Du mal genauer beschreiben was bei dem Unfall passiert ist und was für Folgen daraus entstanden sind, dann kann Euch bestimmt besser geholfen werden.
Liebe Grüße
Mengo