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Nach Unfall alles verloren

Hallo Skyline,
soviel mir bekannt ist verjähren die Ansprüche erst nach drei Jahren, wenn ein Feststellungsurteil vorliegt erst nach 30 Jahren.
Das Mandat kannst Du jederzeit kündigen, allerdings können Dir daraus noch mal Kosten entsthen.
Wenn Du nachweisen kannst das der Anwalt geschlampt hat, kannst Du von ihm Schadenersatz verlangen.
Das hört sich bei Euch echt übel an.
Vielleicht solltest Du mal genauer beschreiben was bei dem Unfall passiert ist und was für Folgen daraus entstanden sind, dann kann Euch bestimmt besser geholfen werden.
Liebe Grüße
Mengo
 
Hallo Skyline,

dein Zitat:
das man als Unfallopfer bei uns ja nu nicht grad toll dasteht habe ich hier schon gemerkt.

Darum muss man sich als Unfallopfer, (allgemein gesagt)
so gut wie möglich "selber informieren". Hierbei stellt das Internet gegenüber
früher, viel Infomaterial zu Verfügung.

Dein Zitat:
Am gestrigen Tage hat er meiner Tochter dann am Telefon gesagt, dass sie nichts mehr machen brauch und auch nichts mehr bekommt, da die Sache Verjährt ist. Der Unfall war am 03-10-2008

§ 195 BGB
Regelmäßige Verjährungsfrist.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

§ 199 BGB
Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen


Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer
Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem
der Anspruch entstanden ist usw.

Schadensersatzansprüche eines Unfallgeschädigten gegen den Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung verjähren in drei Jahren

http://www.brennecke-partner.de/44595/Verjaehrung-von-Schadensersatzanspruechen

Grüße

Siegfried21
 
Hallo,

das hört sich ja schlimm an! Mein Sohn hatte auch einen Unfall und ich kann verstehen, wie blöd es ist, immer dumm dazustehen und auch noch von seinem Anwalt im Stich gelassen zu werden!

Ich würde - an deiner Stelle - alle Unterlagen zusammenklauben und zu einem neuen Anwalt gehen, der Verkehrsrecht und Versicherungsrecht macht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass beide Verkehrsteilnehmer aus der Pflicht sind, nur weil nicht festgestellt werden konnte, wer den Unfall verursacht hat! Zur Not wären eben beide 50/50 dafür zuständig (Das ist allerdings nur mein eigenes Rechtsempfinden...)

Aber ein Anwalt könnte dir sicher weiter helfen und dir auch raten, wie du gegen deinen alten Anwalt vorgehen kannst, der die Sache verschlampt hat ... (Im Forum kann dir sicher einer sagen, welche Fachrichtung dieser Anwalt haben muss).

Du musst dir aber wirklich einen guten Anwalt suchen! Hör dich um, frag im Form nach!

Ich wünsche euch alles, alles Gute!

Rudinchen
 
Hallo,

vielen Dank für die Antworten. Ich werde mich morgen bei der Rechtsanwaltskammer informieren und dann gleich einen neuen Anwalt aufsuchen. Ich hoffe nun jemanden zu finden der seiner Sache gewachsen ist.

Danke Euch nochmal.

LG :)
 
Hallo Skyline,

bitte nehme nicht irgendein Anwalt, erkundige dich nach einem Fachanwalt für Verkehrsrecht, es gibt wie du ja schon erfahren hast, zu viele schwarze Scharfe unter den Anwälten und vermasseln am Ende noch alles.
Gruß von stinababy
 
Naja Fachanwalt für Verkehrsrecht reicht Heute kaum noch aus weil viele solcher Anwälte auch nur noch Schmerzensgeld machen und bei dem Rest doch ganz schön überfordert sich am beste ist wenn der Anwalt neben Verkehrsrecht auch Versicherungsrecht macht muss mir auch bald einen suchen mein jetziger Anwalt schaft es noch nicht mal dem Erwerbsschaden durchzusetzen. Mal sehn Wohne zwar 80 Kilometer entfernt von Berlin aber hoffe da wenigstens einen zu finden der sich ein wenig für seine Mandanten interessiert.

MfG
Unicom
 
Den den wir hatten war ein Fachanwalt. Leider sieht man den Leute ja nicht an das sie so sind. Ich hoffe die Kammer kann da jemanden empfehlen.

LG :)
 
Hallo Skyline,

die Kammer wird dir i. d. Regel keinen Anwalt empfehlen - dürfen sie auch gar nicht. Sie werden dir nur alle Anwälte nennen, die die entsprechende Ausbildung haben und in deiner Nähe ansessig sind. Deshalb bist du auf Mund-zu-Mund-Propagande u.a. angewiesen.

Viel Erfolg bei der Suche, Rudinchen
 
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