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Nach Umschulung halbtags Arbeiten - Private BU zahlt weiter?

Pirat

Nutzer
Registriert seit
13 März 2009
Beiträge
3
Hallo Forum,
ich bin 23Jahre und werde in einem halben Jahr meine Umschulung beenden und muss mir im klaren machen wie es weitergeht.

Hatte einen BG-Unfall und habe momentan die Unterstützung von seiten der Bg und meiner Privaten BU-Versicherung (Allianz).

Habe leider ein dauerhaften Schaden am Handgelenk. Das ist soweit anerkannt.
Ich bin jetzt unsicher wie ich fortfahren soll. Es ist warscheinlich das sich mein Handgelenk früher oder später verschlechtern kann. Darum würde ich gern, vorallem anfangs nach meiner Umschulung, nur halbtags Arbeiten.

Wie sieht es da seitens der Privaten BU-Versicherung aus. Gibt es die Möglichkeit die Rente weiter zu beziehen um mein Gehalt auszugleichen...?

Hab mir auch sagen lassen, wenn ich wieder voll Arbeiten gehe und der Rentenbezug von der Allianz endet, es ein Ausschluss des Handgelenkschadens für Zukünftige BU-Ansprüche geben wird. Gerade bei der Warscheinlichkeit einer Verschlechterung ist das ja ärgerlich...


Könnt ihr mir eure Erfahrungen zu ähnlichen Situationen schildern? Habe schon viel gelesen aber noch nichts passendes gefunden.

Freundliche Grüßle:)
 
Hallo Pirat,

Erfahrung habe ich leider nicht mit deinem Thema!
Aber das Wort "Allianz" lässt meine Nackenhaare hochstehen.

Leider machen sich einige Versicherungen gesetzliche Schlupflöcher zueigen,um an den Leistungen vorbei zu kommen.
Du solltest deinen Vertrag rechtlich prüfen lassen!
Denn die Versicherung wird nach deiner Umschulung garantiert die Zahlung einstellen.
Schliesslich hast du dann einen neuen Beruf.........und du bist nicht mehr Berufsunfähig.
Einen Ausschluß des Schadens darf es normalerweise nicht geben......denn wie du schon sagst: der Schaden könnte sich ja verschlimmern!

Aber....lass es rechtlich prüfen
Ist sicherer!

Solltes eventuell auch beim Versorgungsamt GDB beantragen!
Mag zwar für deine noch jungen Jahre hinsichtlich Jobsuche etwas hinderlich sein,aber wenn es zu ner Verschlimmerung kommt,hast du wenigstens etwas in der Hand.

Bekommst du keine BG-Rente?

Wie gesagt.........ich würde das mal rechtlich überprüfen lassen.
Gibt kostengünstige Verbände,die dir da sicherlich helfen können.

LG...Clarus55

Wer kämpft kann verlieren,wer nicht kämpft hat verloren!
 
Hallo clarus,
danke für deinen Beitrag!

Ja, so wurde es mir auch mal gesagt, dass die Rente aufhört nachdem ich die Umschulung beendet habe...
Die Anerkennung funktionierte aber soweit Problemlos, hatte aber auch genug Probleme mit der Hand...

Ich habe strebe eigentlich auch an meine eigenes Geld wieder verdienen zu können. Aber mit der Tatsache eines Versicherungsauschlusses und auf der anderen Seite die Aussage meines Versicherungsmann, dass es die Möglichkeit über eines Weiterbezug der Rente bis zu einem Verdiensthöchstsatz gibt...sieht die Sache anderst aus.

Naja, ich muss es letztendlich mit der Allianz abklären, aber wenn man im Vorfeld etwas Hintergrundwissen hat, sicher kein Fehler


Nein von der BG bekomme ich keine Rente, hab mich aber auch nicht darum gekümmert, war froh das sie mir die Umschulung bezahlen. Es kommt ohnehin erst zu Rentenansprüchen ab 20%, soweit ich weiß. Und das wäre erst bei einem komplett versteiften Handgelenk gegeben...


Naja, viel gefährliches Halbwissen!:rolleyes:
Ich bin eigentlich auch nicht darauf aus den Größten Provit rauszuholen, es wäre nur ärgerlich ohne BU-Versicherung dazustehen wenn sich später eine Verschlechterung ergibt.
 
Hallo Pirat,

mit Aussagen von Versicherungsleuten würde ich vorsichtig umgehen..........schriftlich geben die dir sowas nicht.

Lücken finden sie immer!
Hab das erlebt!
Erst Zahlung,dann plötzlich.....aufgrund der üblichen ABE der BG nichts mehr.
Es geht nicht darum, den größten Profit rauszuholen.....aber steht uns Unfallopfern nicht das zu was wir versichert haben?
In vielen solchen Situationen beißen sich die Geister......leider.

Auch eine Bg-Rente (ab 20% MDE) soll doch nur ein Ausgleich zur Einschränkung sein.
Denn eine Einschränkung haben wir Unfallopfer.......und werden sie höchstwahrscheinlich unser Leben lang behalten.
Man weiß ja nie was noch kommt....deshalb sollten wir schon alle Möglichkeiten die uns zustehen in Anspruch nehmen.

Ich z.B. stehe kurz vor dem Ende des Verletztengeldes....arbeiten eventuell nur noch stundenweise möglich....weiterhin AU...nach den 78 Wochen dann ALG1 (§125)......danach dann Harz4.
Und das nach 40 Jahren Arbeit,und dachte ich wär gegen alles abgesichert.

LG...Clarus55

Wer kämpft kann verlieren,wer nicht kämpft hat verloren
 
Hallo Pirat,

sieh mal bitte in deinen Versicherungsbedingungen nach, ob dort die sogenannte abstrakte oder konkrete Verweisung vereinbart ist.

Gibt es keine Klausel zur Verweisbarkeit, sollte der neue Beruf nicht zu einer Einstellung der BU-Rente führen dürfen. Keine Garantie, keine Gewähr, im Zweifelsfall die Fallen mit einem Rechtsanwalt für Versicherungsrecht klären.

Sollte eine Verweisbarkeit vereinbart sein, wird der Versicherer mit ziemlicher Sicherheit solche Sätze wie
Darum würde ich gern, vorallem anfangs nach meiner Umschulung, nur halbtags Arbeiten.
nicht als Begründung für eine BU anerkennen. Nach meinem Gefühl würde er wohl eher einen Sachverständigen beauftragen und klären, ob du auch in deinem neuem Beruf zu mindestens 50% (oder was ist vereinbart?) BU bist.

Hab mir auch sagen lassen, wenn ich wieder voll Arbeiten gehe und der Rentenbezug von der Allianz endet, es ein Ausschluss des Handgelenkschadens für Zukünftige BU-Ansprüche geben wird.
Darf ich fragen wer dir das gesagt hat? War es eine fachkundige Quelle? Sei mir nicht böse, diese Aussage kann ich mir nicht vorstellen. Leistungsausschlüsse werden im Normalfall bei Versicherungsabschluss festgehalten, du befindest dich jedoch in einem laufenden Vertragsverhältnis, das nicht so ohne weiteres - und dann noch einseitig durch den Versicherer - abgeändert werden kann. Gab es Leistungsausschlüsse bei Vertragsabschluss?

Gruß
Joker
 
Es kommt auf deinen Versicherungsvertrag an!

Hallo,

ich möchte nur Joker ergänzen und zustimmen, dass eine Weiterzahlung einer privaten BU-Rente bei Ausübung eines neuen Berufes in jedem Vertrag festgelegt ist!

Ich habe vor Monaten einen Fall eines Fischers gelesen, der nicht mehr auf seinem Kutter arbeiten konnte und dann im Betrieb am Schreibtisch arbeitete (nach erfolgreicher Umschulung zum Industrie- oder Bürokaufmann oder sowas)! Der hat seine Kohle von der Versicherung weiter erhalten!

Das Geld aus einer solchen privaten BU-Rente ist ja eigentlich dafür gedacht, finanzielle Einbußen bei evtl. Wechsel in einen neuen (schlechter bezahlteren) Beruf auszugleichen, oder? :confused:
Finde ich ja absolut schwachsinnig, dass manche Versicherungen so etwas ausschließen.....:mad:

Aber wie schon geschrieben wurde, ist eine Rechtsberatung hier unbedingt anzuraten!
 
Hallo,

ich habe meine Versicherungsunterlagen durchsucht, alles was ich brauchbares gefunden hab:

Ist die Berufsunfähigkeit weggefallen oder hat sich ihr Grad auf weniger als 50% vermindert, können wir unsere Leistungen einstellen..................

Also das die finanziellen Einbußen auch berücksichtigt werden habe ich nichts gefunden, was ein Versicherungsvertreter erwähnt hat (dieser war sich aber in der Situation auch nicht ganz sicher)

Jetzt wäre nur noch zu klären wie die 50% gemessen werden. Mein neues Tätigkeitsfeld ist groß, allerdings werd ich nicht jede Stelle annehmen können, da Vollzeit am PC mit der Maus arbeiten auf dauer nichts sein wird.

:confused:

Und zum Ausschluss habe ich auch nichts finden können, wäre ja auch total unfair...



Naja, nächsten Woche habe ich ein Besprechungstermin bei der A.
 
Hallo Zusammen,

@ Pirat:
ich würde mal mit einem Fachanwalt kontakt aufnehmen und dich beraten lassen.

ich hänge mal ganz frech meine Frage an:
ebenfalls Allianz, Private-BU,
bald werde ich meine Umschulung beenden und leider nicht mehr Vollzeit arbeiten können.
In den Versicherungsbedingungen steht:
"....... und auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht."

--> also konkrete Verweisung

kann mir jemand Hinweise bzw. Urteile etc. zeigen wie dieße "bisherige Lebensstellung" definiert ist Finanziell, Sozial, ......

vielen Dank
 
Hallo pfostfried,

zu deiner Frage bzgl. Lebensstellung kann ich nur zum Punkt "finanziell" antworten: je nach Gericht muss der Kläger finanzielle Einbußen bis zu 20 - 30% hinnehmen; wären die finanziellen Einbußen höher, würde der neue Beruf nicht deiner alten Lebensstellung entsprechen.

Die Geschichte mit dem sozialen Ansehen dürfte eine starke Auslegungssache sein. Da kann man je nach Richter Glück oder Pech haben:eek: Urteile sind mir dazu nicht bekannt.

Gruß
Joker
 
Danke Joker!

kannst du mir auch die Gerichtsurteile zeigen?
bzw. wo finde ich dieße?

danke
 
Hallo pfostfried,

um einen globalen Überblick zu bekommen, kann ich nur die Kommentierungen zum VVG wie z.B. von Prölls/Martin empfehlen, die per Fernleihe über jede Bibliothek beziehbar sein sollten. Desweiteren lohnt eine Suche bei Google-Books, wo auch die eine oder andere fachspezifische Literatur in Teilen einsehbar ist, wie z.B. http://books.google.de/books?id=GwFU7L1qmGgC Dort findest du auch entsprechende Urteilszitate. Dein Anwalt sollte allerdings solche Kommentierungen/Bücher vorliegen haben.

Gruß
Joker
 
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