Hallo ihr Lieben,
ich hoffe ich bin hier im richtigen Bereich gelandet und schildere mal mein Anliegen.
Mein Partner ist gelernter Elektriker und kann durch einen Arbeitsunfall diesen Beruf nicht mehr ausüben.
Daraufhin bekam er durch die BG eine Umschulung die ihm, für die 3 Jahre Umschulungszeit Verletztengeld bezahlt hat. Der AG, also die Firma in der er die Umschulung gemacht hat, hat keinen Lohn gezahlt, lediglich die BG.
Nun hat er die Umschulung erfolgreich beendet und er ist zu mir nach Frankfurt gezogen. Mit Beendigung der Umschulung hörte die Zahlung vom Verletztengeld auf und er hat sich bei der Agentur für Arbeit Arbeitssuchend gemeldet und für die Zeit ohne Beschäftigung einen Antrag auf ALG I gestellt.
Mittlerweile hat die Agentur für Arbeit den Antrag bewilligt, ihn aber fiktiv berechnet. Somit soll er nur 250 Euro monatlich erhalten. Das ist natürlich viel zu wenig um zu überleben und wir fragen uns, ob das so seine Richtigkeit hat.
Heute haben wir einen Rückruf der Bearbeiterin aus der Leistungsabteilung der Agentur für Arbeit erhalten und sie gab uns lediglich die Auskunft, dass es eine fiktive Berechnung ist. Auf die Frage ob das Verletztengeld der BG nicht auf das ALG I angerechnet wird konnte sie uns keine Antwort geben, sagte aber, wir sollen Widerspruch einlegen.
Das werden wir auf jeden Fall tun, nur würden wir uns gerne im Widerspruch schon auf einen Paragraphen oder ähnliches beziehen, damit der Widerspruch aussagekräftig ist und natürlich was an der bisherigen Berechnung ändert.
Kann uns jemand dazu Erfahrungen und Informationen sagen?
Wird das Verletztengeld tatsächlich nicht auf ALG I angerechnet?
Welche Möglichkeiten haben wir dann um finanziell über die Runden zu kommen?
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
Kathrin
ich hoffe ich bin hier im richtigen Bereich gelandet und schildere mal mein Anliegen.
Mein Partner ist gelernter Elektriker und kann durch einen Arbeitsunfall diesen Beruf nicht mehr ausüben.
Daraufhin bekam er durch die BG eine Umschulung die ihm, für die 3 Jahre Umschulungszeit Verletztengeld bezahlt hat. Der AG, also die Firma in der er die Umschulung gemacht hat, hat keinen Lohn gezahlt, lediglich die BG.
Nun hat er die Umschulung erfolgreich beendet und er ist zu mir nach Frankfurt gezogen. Mit Beendigung der Umschulung hörte die Zahlung vom Verletztengeld auf und er hat sich bei der Agentur für Arbeit Arbeitssuchend gemeldet und für die Zeit ohne Beschäftigung einen Antrag auf ALG I gestellt.
Mittlerweile hat die Agentur für Arbeit den Antrag bewilligt, ihn aber fiktiv berechnet. Somit soll er nur 250 Euro monatlich erhalten. Das ist natürlich viel zu wenig um zu überleben und wir fragen uns, ob das so seine Richtigkeit hat.
Heute haben wir einen Rückruf der Bearbeiterin aus der Leistungsabteilung der Agentur für Arbeit erhalten und sie gab uns lediglich die Auskunft, dass es eine fiktive Berechnung ist. Auf die Frage ob das Verletztengeld der BG nicht auf das ALG I angerechnet wird konnte sie uns keine Antwort geben, sagte aber, wir sollen Widerspruch einlegen.
Das werden wir auf jeden Fall tun, nur würden wir uns gerne im Widerspruch schon auf einen Paragraphen oder ähnliches beziehen, damit der Widerspruch aussagekräftig ist und natürlich was an der bisherigen Berechnung ändert.
Kann uns jemand dazu Erfahrungen und Informationen sagen?
Wird das Verletztengeld tatsächlich nicht auf ALG I angerechnet?
Welche Möglichkeiten haben wir dann um finanziell über die Runden zu kommen?
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
Kathrin