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Nach Termin bei D-Arzt Verkehrsunfall

Immomann

Neues Mitglied
Registriert seit
16 Sep. 2016
Beiträge
22
Guten Tag,
ich hatte vor 3 Wochen einen kleinen Arbeitsunfall und war bis morgen arbeitsunfähig geschrieben. Heute hatte ich einen Kontrolltermin beim D-Arzt, auf dem Heimweg vom D-Arzt fuhr mir ein andres Auto in meins und nun habe ich diverse Traumata. Seh ich das richtig : Das ist ebenfalls ein Arbeitsunfall, auch wenn ich nicht arbeiten war, ich war ja beim D-Arzt? Morgen werde ich wieder beim D-Arzt vorstellig, Polizei hat ja Protokoll vom Unfall gemacht. Dann ist die BG weiter für mich zusrtändig, oder?
 
Hallo Immomann,

da es ja die Terminvereinbarung zum D-Arzt gibt, gilt auch der Weg zum D-Arzt als Arbeitsunfall. Lass diesen Wegeunfall zum D-Arzt auch von Deinem D-Arzt aufnehmen und Bescheinigen. Das polizeiliche Protokoll wird Dir helfen.
Fahrtantritt - Fahrtstrecke - Unfall - Terminbestätigung vom D-Arzt.
Lass Dir alles in Kopie geben!

Der Unfall wäre evlt. nicht passiert, wenn Du nicht auf dem Weg zum D-Arzt gewesen wärst mit Termin.

Da Du aufgrund des Arbeitsunfalls genötigt wirst einen D-Arzt aufzusuchen, ist dieser Weg auch durch die BG versichert.

Ich wünsche Dir gute Besserung.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo,
der Fall ist garnicht so einfach. Mit gesundem Menschenverstand würde man sagen ja, aber was gilt für die BG?
Ich würde in jedem Fall davon ausgehen, dass der Unfall als Wegeunfall anerkannt wird. Frage ist natürlich wie dann die BG alles bestreitet.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo*.


Das Aufsuchen zur Behandlung ist eine Vorschrift der BG im Zuge eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer BK.

Somit ist die Fahrt zu diesen Ärzten (weil Du keine andere Wahl hast - einen anderen Arzt zu kontaktieren) seitens der GUV versichert.

Viele Grüße

Kasandra
 
Vielen Dank für Eure Antworten. Ich wünsche Allen schöne Feiertage und ein glückliches neues Jahr.
 
Hallo Immomann,

melde den Unfall direkt bitte an Deine BG und lass dies auch durch Deinen D-Arzt dokumentieren!

Lass Dir auch die schriftlichen Aufnahmen sowie die Fotos der Polizeiaufnahme aushändigen.

Sichere auch das Protokoll des Unfallsachverständigen!

Viele Grüße

Kasandra
 

§ 11 SGB VII
Mittelbare Folgen eines Versicherungsfalls​


Gruß MM
 
Es ist der zugehörige Paragraph im SGB VII - passend zum Artikel von @Kasandra vom Donnerstag.
Was an diesem Beitrag *unnütz* sein sollte, erschließt sich mir nicht. Zitieren soll/darf man ja nicht.

Gruß MM
 
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