Ingeborg!
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Guten Morgen!
Am 25.09.2008 habe ich Euch geschrieben:
Zitat: Diese Reha-RV-Variante findet z.Zt. in meiner Familie statt: Ende Reha bei vollständiger ArbeitsUNfähigkeit - Verfügung einer teilweisen Wiedereingliederung (O-Ton Arzt beim Reha-Entlassungsgespräch: "Das machen wir jetzt immer so!") - trotz weiterhin voller AU! Geplärre von der Krankenkasse wg. unmöglicher Wiedereingliederung - Ende Krankengeld 78. Woche bei gleichzeitigem EM-Rentenantrag - 6 Monate Aufschub nach Antragsstellung bei Gewährung einer halben Erwerbsunfähigkeitsrente (3 - unter 6 Std. arbeitsfähig! lt. Amtsarzt) unter Umgehung des o.g. § 101 Abs. 1 SGB VI bei immer noch voller AU! Widerlegung der teilweisen Arbeitsfähigkeitseinschätzung anhand des eigenen (RV-)Gutachtens und lfd. AU-Bescheinigungen des Hausarztes (austherapiert!).
Einzige Reaktion auf mehrseitige Widerspruchsbegründung: Es wird ein neues Gutachten gefordert!
Aber, wir bleiben dran - und Ihr bitte auch! Und nicht bange machen lassen!
(Stinababy hatte auch zu diesem Thema geschrieben und Santafee hatte/hat ein ähnliches Problem.)
Jetzt ist unsere Sache entschieden! Der Rentenversicherungsträger hat nach einem neuen Gutachten, das entgegen der Aussage des Gutachters nach der Besprechung ziemlich negativ für uns ausfiel, die volle EM-Rente plus Nachzahlung ab Rentenantrag (unter Einhaltung des § 101 Abs. 1 SGB VI) bewilligt! Ich verstehe das zwar noch nicht ganz, finde es aber sehr anständig, da bereits die anderen Berichte und Gutachten dem Wortlaut nach die volle Erwerbsminderung bestätigten. Wir sind jedenfalls froh, daß wir nun ein Problem weniger haben!
Ich kann's nur immer wieder schreiben: Dranbleiben! Nicht aufgeben!
Viele Grüße von Ingeborg!
Am 25.09.2008 habe ich Euch geschrieben:
Zitat: Diese Reha-RV-Variante findet z.Zt. in meiner Familie statt: Ende Reha bei vollständiger ArbeitsUNfähigkeit - Verfügung einer teilweisen Wiedereingliederung (O-Ton Arzt beim Reha-Entlassungsgespräch: "Das machen wir jetzt immer so!") - trotz weiterhin voller AU! Geplärre von der Krankenkasse wg. unmöglicher Wiedereingliederung - Ende Krankengeld 78. Woche bei gleichzeitigem EM-Rentenantrag - 6 Monate Aufschub nach Antragsstellung bei Gewährung einer halben Erwerbsunfähigkeitsrente (3 - unter 6 Std. arbeitsfähig! lt. Amtsarzt) unter Umgehung des o.g. § 101 Abs. 1 SGB VI bei immer noch voller AU! Widerlegung der teilweisen Arbeitsfähigkeitseinschätzung anhand des eigenen (RV-)Gutachtens und lfd. AU-Bescheinigungen des Hausarztes (austherapiert!).
Einzige Reaktion auf mehrseitige Widerspruchsbegründung: Es wird ein neues Gutachten gefordert!
Aber, wir bleiben dran - und Ihr bitte auch! Und nicht bange machen lassen!
(Stinababy hatte auch zu diesem Thema geschrieben und Santafee hatte/hat ein ähnliches Problem.)
Jetzt ist unsere Sache entschieden! Der Rentenversicherungsträger hat nach einem neuen Gutachten, das entgegen der Aussage des Gutachters nach der Besprechung ziemlich negativ für uns ausfiel, die volle EM-Rente plus Nachzahlung ab Rentenantrag (unter Einhaltung des § 101 Abs. 1 SGB VI) bewilligt! Ich verstehe das zwar noch nicht ganz, finde es aber sehr anständig, da bereits die anderen Berichte und Gutachten dem Wortlaut nach die volle Erwerbsminderung bestätigten. Wir sind jedenfalls froh, daß wir nun ein Problem weniger haben!
Ich kann's nur immer wieder schreiben: Dranbleiben! Nicht aufgeben!
Viele Grüße von Ingeborg!