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nach Motorradunfall

aran112

Nutzer
Registriert seit
25 Juni 2007
Beiträge
9
Hallo!
Hatte im Juni letzten Jahres ein Motorradunfall gehabt:
5 Rippenbrüche, Lungenanriss, Schulterblattfraktur und Schlüsselbeinfraktur.
Nach OP wurde mir von der privaten Unfallversicherung mitgeteilt, das ich spätestens im Juni 2008 meine Invaliditätsfolgen feststellen lassen kann. Nun wurde mir von meinem Operateur mitgeteilt, das meine Platte auf dem Schlüsselbein im Dez. 08 herausgenommen wird und gleichzeitig Knochen vom Becken entfernt werden, da mein Schultergelenk zu nah an der Gelenkspfanne sitzt. Dies teilte ich meiner Versicherung mit. Kurzerhand verschob jetzt die Versicherung den Termin zur Feststellung der Invalidität auf März 2009.
Ist dieses Vorgehen rechtens? Vielen Dank für Eure Antworten. Gruss Aran112
 
Hallo Aran,
Der Vertrag mit der PUV folgt gewissen Regeln. Diese sind in den AUB festgelegt.
Unfallmeldung ist erfolgt, dann muß innerhalb einer bestimmten Frist die Invalidität als solches durch einen Arzt festgestellt werden. Dann gibt es Gutachten und die Höhe der Invalidität wird festgestellt. Lasse Dir alles schriftlich geben und lies die AUB Deines Vertrages. Du kannst sicher einen Vorschuß verlangen...sollte auch in den AUB stehen.

Gruß von der Seenixe
 
vielen dank Seenixe

hallo seenixe, vielen dank für deine schnelle antwort. du hast mir schon geholfen. gruss aran112 :)
 
Hallo liebe Gemeinde,
nach langer Zeit möchte ich mich auch mal wieder zu Wort melden.
Versicherungstechnisch ist nun alles abgeschlossen bei mir. Seit letztem Jahr habe ich nun Probleme mit dem Wasserlassen. Nach langer Untersuchungsdauer ist man nun zum Schluss gekommen, dass ich eine Blasenhalsverengung habe. Diese wird jetzt bald operativ beseitigt.
Nun meine Frage: Kann es einen Zusammenhang mit dem Motorradunfall von fast 4 Jahren diesbezüglich geben? Hat jemand diverse Erfahrungen damit?
Gruss aran112
 
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