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Nach Motorradunfall arbeitsunfähig

Ach was ich vergessen habe hinzuzufügen.
Ein Strafprozess konnte/wurde deswegen nicht eingeleitet.Weil die "doofe" Polizei den Unfall nicht als solches aufgenommen hatte.
Die dachten, ja wieder ein Motorradraser der zu schnell war und keine weiteren Unfallbeteiligten dabei.Was sich ja dann später anders herausgestellt hatte.Aber dann eben keine Unterlagen weiter groß da waren.
Soviel zum Thema...Man sitzt am Ende wieder selbst auf den Fehlern von anderen.
 
So es gibt mal wieder Neuigkeiten.
Ich war heut bei einem Beratungsgespräch der Rentenversicherung nachdem mein Antrag zu Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt wurde.
Nun darf ich ab 01.03 für 2 Wochen in die Eckert-Schulen Regenstauf, es geht darum zur Neuorientierung/Berufsfindung was mir liegen könnte.Außerdem wird dort "überprüft" ob ich überhaupt Techniker oder Meister machen darf da ich ja nicht die min.Berufserfahrung besitze.
Ansonsten gibts nicht viel neues, nächste Woche geb ich endlich Arbeitslosengeld Antrag ab.
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung habe ich glaub sogar letztes Jahr noch viele Zettel ausfüllen müssen und dort hin geschickt.Hab aber noch nix von denen gehört.Solangsam glaub ich so eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eigentlich sinnlos, weil bis man da mal Geld bekommt da arbeitet man bestimmt schon fast wieder.Oder wenn man auf das Geld angewiesen ist geht man doch pleite.
Ansonsten ja mein Anwalt klagt jetz auch endlich mal Lohnfortzahlung und weitere Arztkosten usw ein.
Das wars erst mal an Neuigkeiten.
LG Martin
 
Hallo es geht mal wieder ums Geld :) nach benutzen der SuFu bin ich nicht schlau geworden.
Erst nochmal kurze Zusammenfassung weils solang her ist.
-Motorradunfall mai 2008, habe 30% Teilschuld (gerichtiliches Urteil)
-habe Schmerzensgeld von lächerlichen ca.7000euro inkl Restwert Motorrad bekommen
-keine Strafanzeige, da Polizei Unfall falsch aufgenommen hatte (dachten ich wäre alleine Schuld wegen Rasen)
-bin seitdem BU und seit 01.01.09 Arbeitslos. (zum 31.12.08 gekündigt)
-Umschulung zum Qualitätsfachmann beginnt ab November 2009 Kostenträger ist die Deutsche Rentenversicherung
-Dauer 2 Jahre
-Umschulung wird in BFW Schömberg stattfinden wo ich in Internat wohnen werde da es über 80km von mir weg ist
-beziehe im Moment Arbeitslosengeld 1 und BU-Rente außerdem läuft zur Zeit Forderung an meine Private Unfallversicherung
-Fixateur ist wieder entfernt (Juli 09)
-habe noch manchmal Schmerzen, Arzt sagt wird nicht mehr besser werden, eher später schlechter (Arthrose)
-MdE und GdB ist nirgenswo festgesellt, muss ich mal beantragen
-Mein Anwalt kümmert sich irgendwie nicht mehr um den Fall, habe ihm jetz email geschrieben (weitere Schadensersatzforderungen)

Meine Fragen jetz.Was kann ich noch an Schadenersatzleistungen rausholen?Das kann ja schlecht alles sein.habe seitdem Viel mehr ausgaben gehabt (Krankenhauszuzahlung,Physiotherapie,Arbeitsamtgänge usw)

Wie funktioniert das mit dem Lohnausgleich?Wird da meine BU-Rente mit angerechnet?verdiene dadurch imo (ALG1 + BU Rente)fast soviel, wie als ich noch gearbeitet habe.

Habe einen Brief von meinem ex Chef womit er bestätigt das das ich ohne den Unfall nicht gekündigt wurden wäre und ich nach 3 Jahren Betriebszugehörigkeit mit einer Gehaltssteigerungsprognose von 10% rechnen konnte.
Wird das bei der Berechnung von meinem Übergangsgeld während der Umschulung mitberechnet?
=mehr Übergangsgeld durch fiktive Gehaltserhöhung?

Das reicht erst mal an Fragen, ich weiß das ihr mir bei meinen problemen am besten Helfen könnt.
Grüße aus BaWü
Martin
 
1) Hat das Gericht das Schmerzensgeld festgelegt?

2) Hast Du damit rechtskräftig alle Forderungen abgegolten bekommen - Abfindung?

3) Hast Du eine Rechtsschutversicherung (sorry, habe keine Zeit alles noch einmal durchzulesen)?

Meine Empfehlung aus eigener Erfahrung bei meinem Motorradunfall.

1) Wenn die Schmerzensgeldfestlegung vom Gericht alle folgenden Schäden einschließt, hast Du mehr als Pech; das glaube ich aber nicht. Wechsel den Anwalt! Kündige Deinem jetzigen. Hatte ich damals auch gemacht; mußte den ersten dann selbst bezahlen. Hat mich 1.000 Euro gekostet, aber bei der Summe, die ich dann bekam, war das zu verschmerzen. Dann habe ich zu einem Internet-Anwalt gewechselt. Problem war etwas, daß ich keine Rechtsschutzversicherung hatte, weil dann Kosten an mir hängen bleiben und Anwälte nicht gerne vor Gericht ziehen, wenn kein Versicherungsschutz vorliegt.

2) Überleg Dir, ob Du zu einer Traumaambulanz gehst und eine psychotherapeutische Kurzzeittherapie machen möchtest, die Dich wieder aufbaut. Dein persönlicher Schaden wird dadurch größer und entsprechend abgegolten. Ich war, weil es mir nach meinem Unfall und dem Verhalten der Unfallverursacherin wirklich sehr schlecht ging, in einer Therapie (25 Stunden). Die hat mir sehr gut getan und das außergerichtliche Schmerzensgeld, das meine Anwältin ausgehandelt hat, war auch deshalb wirklich Wert, so genannt zu werden.

Wenn Du die Adresse meines Anwalts haben willst, schick mir eine PN.

Gib nicht auf.
 
Also, so ganz hast du meine Fragen nicht beantwortet gehabt.

Aber zu deinen Fragen.
1.Das Gericht hatte einen Schmerzensgeldbetrag festgesetzt gehabt allerdings wurde ich ja danach nochmal operiert (herausnahme des Fixateurs)
2.Ne Abfindung bzw. heißt das ja Vergleich habe ich nie zugestimmt und habe mein Anwalt das damals auch so gesagt gehabt.
3.Nein, Rechtschutzversicherung hab ich nicht

1.)In dem Urteil steht nirgends drinn das es folgende Schäden einschließt
2.)Psysisch habe ich keine Probleme

Internetanwalt wollte ich eigentlich nicht, da mein jetziger Anwalt auch schon weiter weg ist, suche ich wenn dann nur einen wo in meiner Nähe ist und ich Ihn so besser kontaktieren kann bzw.einen der mir mal hilft und sagt was Sache ist.
 
Also, mein erster Anwalt wohnte ganz in meiner Nähe. Meistens habe ich mit ihm telefoniert, aber gemacht hat er nix. Dann habe ich mir gedacht, das es wurscht ist, wo der Anwalt ist, Hauptsache er macht was. So habe ich mich für den internet-Anwalt entschieden. Alles lief über email. Briefe wurden sofort und immer als PDF-Kopie an mich gesendet. Bei manchen Fragen haben wir auch telefoniert; durchaus auch mal länger. Ich kann nur sagen, die haben ihr Handwerk echt verstanden. Kurze knackige Briefe an die Versicherung und was soll ich sagen, mit Abfindung haben wir es schließlich geschafft, mehr Geld zu bekommen, als urprünglich gefordert. Dieser Anwalt macht nichts anderes, als Opfer zu vertreten, bwz. sich um Schadensersatz- und Schmerzensgeld zu kümmern. Du kannst da auch mal unverbindlich einen Fragebogen ausfüllen (online versteht sich) und die Prognosen in Deinem Fall stellen zu lassen. Die behalten dann zwar einen Teil der ersten Zahlung ein, weil Du ja nicht Rechtsschutzversichert bist (war ich bis dahin auch nicht), aber hinterher hat die gegn. Versicherung auch den Anwalt komplett bezahlt. Ich kann die nur empfehlen.

Ich hoffe, Du hast immer schön Fotos von Deinen Verletzungen gemacht. Und falls Du es noch nicht gemacht hast, mußt Du unbedingt ein "Protokoll" über die ganze Zeit führen. Z. B. wie Du Dich gefühlt hast, wie groß die Schmerzen und Deine Beeinträchtigungen waren. Danach wird dann prozentual Dein Schmerzensgeld berechnet. Hast Du so ein sog. "Gedächtnisprotokoll" nicht geführt, ist das schlecht. Mach eins im Nachhinein und führe ab sofort eines. Berücksichtigt wird z. B. auch, ob Du Pfege brauchtest, Deinen Haushalt führen konntest etc. Alleine mein Haushaltsführungsschaden bezifferte sich schon auf einen fast 5-stelligen Betrag.

Also: such Dir Hilfe bei einem echten Experten und hab´ keine Scheu mit (m)einem online-Anwalt. Ach so, für meine Empfehlung bekomme ich nichts, ich mache das, weil ich mit denen mehr als zufrieden war. Es hilft Dir nichts, wenn Dein Anwalt ein netter Typ ist, mit dem man mal ein Bierchen trinken kann; er soll nicht Dein Freund sondern Dein Anwalt sein!

Es wird schon, aber such Dir jemanden, der "böse" ist und für Deine Sache arbeitet. Wenn ein Anwalt sich erst in die Materie des Schmerzensgeldes einarbeiten muß, ist das Mist. Dann passen bei ihm nicht mehr Gehalt und Arbeit zusammen und er schiebt Deinen Fall in Ablage xy.

Und Deine Forderungen sind trotz Urteil längst noch nicht alle abgegolten. Nun muß Druck von Deiner Seite von Deinem Anwalt erfolgen. Zahlungen für Schmerzensgeld haben zeitnah zu erfolgen und die Nachoperation etc. sind noch nicht berücksichtigt.
 
Hallo Smash,
Dein Fall ist schon ganz schön schwierig. Dies liegt zum einen daran, dass scheinbar Dein Anwalt nicht allzu viel von Verkehrsrecht und Schadensersatz verstanden hat. Aber auch Du hast Dich nicht in jedem der hier nachzulesenden Schritte genügend informiert. Hilft Dir jetzt aber auch nicht mehr so richtig weiter.
Eine MdE bekommst Du nicht, da es kein Wege/Arbeitsunfall war. Aber dass Du bisher keinerlei Anstrengungen unternommen hast Deine Schwerbehinderung nachzuweisen, das ist schlecht. Dieser Antrag ist gegenüber dem Versorgungsamt zu stellen. Damit ist auch Unterstützung im Berufsleben möglich über die Integrationsämter.

Zu Deinen Fragen: Nicht alle kann ich Dir beantworten, aber:
Du solltest ganz schnell mit einem Anwalt klären, dass der Erwerbsschaden, der Dir entstanden ist, reguliert wird. Damit ist Lohnausgleich zwischen Lohn vor Unfall und heutiges Erwerbseinkommen gemeint. Auch die Kosten für Krankenhausaufenthalte usw sind entsprechend der Verursachung des Schaden zu übernehmen.

Eine Erhöhung des Übergangsgeldes wird meiner Meinung nach nicht erreichbar sein, nur vielleicht im Verhältnis zur Versicherung des Unfallgegners.

Ob die Versicherung auf ein Neues mit dem Thema Schmerzensgeld beschäftigen mag und wird, wage ich zu bezweifeln und viel kommt sicher auf die Art und Weise der Klage/ Urteil vom vorigen Jahr an. Dies muß aber ein Fachanwalt leisten.

Auch wenn ich Verständnis für Deine finanzielle Situation habe, aber auch Versicherungen gehen immer so sparsam wie möglich mit ihren Geldern um (besonders bei Betroffenen) :mad:, aber dass sie eine immer wieder anzuzapfende Kuh sind, dies kann wirklich keiner behaupten.

Gruß von der Seenixe
 
Danke für deine Antwort
Also ein Antrag auf den GdB hab ich jetzt erst beim zuständigen Landratsamt (Versorgungsamt) eingeschickt, aber auch nur weils mich interessiert, sonst sagt mir ja keiner was ich machen soll, damit meine ich hauptsächlich mein Anwalt.
Wegen Lohnausgleich sehe ich schwarz,da ich eine BU-Rente bekomme und diese so wie ich mitbekommen habe zusammen mit ALG/Übergangsgeld angerechnet wird.Denn somit bin ich nur minimal unter dem was ich damals verdient habe.
Es wäre traurig wenn man nicht neue Schmerzensgeldforderungen geltend machen kann.Denn so wie mir die Ärzte gesagt hatten werde ich lebenslang Schmerzen haben und diese werden sogar immer schlimmer werden.
Was ich erreichen wollte, wäre eine unbefristete, monatliche Zahlung eines bestimmten Betrages der gegn.Versicherung.Ist sowas überhaupt möglich?
 
Hallo,

ja, soetwas ist möglich, ob aber in Deinem Fall, nachdem bereits ein Urteil zum Schmerzensgeld vorliegt.....ich kann es Dir nicht sagen. Da gehört wirklich ein Anwalt ran, der Erfahrung mit solchen Verfahren hat. Inwieweit die BU-Rente angerechnet wird, kann ich Dir auch nicht ausdrücklich sagen. Dies hängt damit zusammen, dass die gegnerische Haftpflicht dafür keine Leistungen erbracht hat und sie auf Deine Vorsorge zurückzuführen ist. Vielleicht hat jemand anderes damit Erfahrungen. Ich habe keine BU, da ich als Computermensch selbst im Rollstuhl und mit allen möglichen Einschränkungen noch arbeitsfähig bin. Deshalb habe ich keine abgeschlossen. Ob mich jetzt noch eine Versicherung nimmt...ich weiß es nicht.

Gruß von der Seenixe
 
Ich konnte auch nichts weiter dazu finden wegen BU-Anrechnung.Außer das sie angerechnet wird.
Wegen nem gescheiten Anwalt, glaube ich kaum das ich den noch Wechsel, das wird dann zu teuer denke ich.Denn ich hab/hatte auch keine RSV.
Aber ich werde mal ausgiebig bei meinen Anwalt nachhaken was nun Sache ist.
Danke erstmal für die Hilfe

Grüße von Martin
 
Wenn Du mit einem Restaurant oder mit einer Autowerkstatt nicht zufrieden bist, gehst Du da ja wohl nicht mehr hin, oder? Nichts anderes ist es mit einem Anwalt.
Wie es mit einem Wechsel und evtl. Kosten aussieht, kann Dir in einem ersten Gespräch der "Neue" sagen. Such Dir einen Fachanwalt, einen richtigen Experten, ruf da an und sag, das Du keine Versicherung und kein Geld hast und um ein kostenloses Beratungsgespräch bittest. Wenn er es nicht macht ... Pech, aber dann hast Du es wenigstens versucht und wenn er Dich kostenlos berät ... Bingo!

Mit dem Schmerzensgeld, da ist meines Wissens, wenn Du keine Abfindung erhalten, abzeptiert oder "gesetztlich verordnet" bekommen hast oder alle Folgeschäden/schmerzen mit Deinem Schmerzensgeld abgegolten wurden, noch was offen. Bei mir war es so, daß ich, hätte ich die Abfindung nicht akzeptiert, könnte ich bei z. B. einer später auftretenden Arthrose im Fuß oder weiterer Beeinträchtigungen, weitere Schmerzensgeldforderungen stellen. Deshalb haben die Versicherungen ja auch ein Interesse, einen Fall abzuschließen.

Aber solche Fragen und wie welche Zahlungen etc. angerechnet werden und wo man was beantragen muß, kann und muß Dir Dein Anwalt sagen. Also: jammer nicht wg. Deines Anwalts wenn der nichts tut, wechsle und gut ist!
 
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