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Nach Motorradunfall arbeitsunfähig

Hallo Smash,

das mit der beruflichen Wiedereingliederung ist schlecht gelaufen. Nun be-
ziehst Du wieder Krankengeld, das aber nach 78 Wochen ausläuft. Ich
könnte mir vorstellen - dass Du irgendwann von deiner Krankenkasse -
zur Stellung eines Reha-Antrages beim Rentenversicherer aufgefordert wirst. Und dann hast Du schlechte Karten, dann hast Du kein Disposi-
tionsrecht mehr und musst diesen Antrag stellen.

Wie ich in deinen Beiträgen lesen konnte, hast Du eine Berufsunfähigkeits-
und eine private Unfallversicherung. Hast Du an die PUV den Unfall schon
gemeldet. Ebenso an die BU-Versicherung. Du hast bei der Berufsunfähig-
keitsversicherung nur eine Frist von 6 Monaten, dann ist der Anspruch
trotz bestehendem Vertrag erloschen.

Da Dir die Krankenkasse mit Sicherheit noch Schwierigkeiten bereiten wird,
zeige bei der BU-Versicherung an, dass Du derzeit berufsunfähig bist. Lies
Dir aber vorher sorgfältig die Versicherungsbedingungen der BU-Versiche-
rung durch. Neuere Verträge geben durchaus die Möglichkeit her, dass
man auch nur vorübergehend für eine gewisse Zeit eine Versicherungs-
leistung erhalten kann, bis die Berufsfähigkeit wieder hergestellt ist.
Lies Dir mal deine Versicherungsbedingungen durch, ab dein Vertrag dies
auch hergibt. Ansonsten kann man durchaus mit der Versicherung ver-
handeln. Denk bitte daran, nach Ablauf von max. 78 Wochen steuert Dich
deine Krankenkasse aus und Du musst über die ARGE ALG beantragen.

Bei der PUV wird sich erst nach Ablauf von drei Jahren feststellen lassen,
ob Dir eine Invaliditätsentschädigung zusteht. Dabei kommt es natürlich
im Wesentlichen auf die Bewertung nach der Gliedertaxe an, die ein med.
Sachverständiger der Versicherung festlegt. Das kann evt. auch einen
Rechtsstreit auslösen, deshalb hier Ausgang ungewiss.

Nachdem Du ja den Prozess mit deinem Unfallgegner gewonnen hast, be-
rate Dich mal mit deinem Anwalt über die Möglichkeit der beruflichen Fort-
bzw. Weiterbildung. Denn auch diese Kosten muss der Unfallgegner resp.
dessen Haftpflichtversicherung übernehmen. Vielleicht wäre dein Ziel -
Techniker - doch noch erreichbar, vorausgesetzt deine Unfall- bzw. Spät-
folgen lassen dies zu.

Ich hoffe, ich konnte Dir perspektivisch etwas unter die Arme greifen, da-
mit die derzeitige Situation nicht so aussichtslos ist. Solltest Du weitere
Fragen haben, kannst Du mich auch gerne mit PN kontaktieren.

Gruss
kbi1989
 
BUZ-Anmeldung

Hallo Smash,
bei der Berufsunfähigkeitsversicherung kannst Du JEDERZEIT Deine Berufsunfähigkeit anmelden, es gibt da keine Frist von 6 Monaten.

Da Du auch dort sicher erst zum Gutachter muß würde ich es sehr bald machen.
Du kannst hier im Forum lesen wie alles läuft.

Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Also danke ihr beiden besonders kbi1989,
das hat mir alles wieder etwas geholfen.
Bei der BU und PUV habe ich einen Brief vor einiger Zeit zugeschickt das Ich einen Unfall hatte welcher Auswirkung auf die laufenden Versicherungen bei denen hat.Bisher kam keine Antwort.die 6Monate sind ja jetzt vorbei.Aber wenn du meinst das man dann immernoch Anspruch hat bin ich erstmal wieder beruhigt.
Da ich ja nun sehr viel Zeit habe mich in Ruhe um die ganzen Dinge zu kümmern werde ich nächste Woche nochmal denen ein Schreiben schicken.

Bis jetzt gibt es noch kein richtiges Gutachten über meinen gesundheitlichen Zustand sondern nur Berichte.
Bei der Agentur für Arbeit habe ich mich bereits gemeldet.Kann allerdings erst zu einer persönlichen Meldung erscheinen wenn ich wieder gesund geschrieben bin.Was für mich etwas unlogisch ist.Da angenommen wenn ich erstmal ne ganze Zeit krankgeschrieben bin ich ja sogesehen nie ALG bekommen kann.
 
Buz

Hallo Smash,

Du kann bei Deiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung IMMER Deine Berufsunfähigkeit anmelden, ob wegen einem Unfall oder wegen einer Krankheit...das ist egal. Es geht ja um Deine Berufsunfähikgeit, nicht um Deine Arbeitsunfähigkeit und nicht um eine Invalidität.

Die Versicherung wird dann Deine Berufsunfähigkeit prüfen und (bei meinem Mann war es so) ggf, so wie es deine Versicherungsbedingungen sagen, rückwirkend zahlen - bis zum Unfalltag oder dem Tag an dem Deine Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Oder sie zahlen ab dem Tag an dem Du Deine Berufsunfähigkeit angemeldet hast. (so war es bei unserer 2.BUZ)

Wenn es eine 6-Monats-Frist geben sollte, ab wann sollte sie dann beginnen? Es ist ja nicht bei jedem Unfall oder Krankheit sicher das man Berufsunfähig wird.

Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Frohes Neues Jahr wünsche ich noch,
wollte euch mal wieder auf dem laufenden halten.
Habe nun 30%Teilschuld bekommen wegen Betriebsgefahr.
Habe auch pünktlich zu Weihnachten mein Schmerzensgeld und Schadensersatzgeld bekommen was für meines Erachtens aber noch sehr gering ausgefallen ist.(ca.7100€ inkl Zinsen)
Nun ist es so das ich seit 1.1."gesund" geschrieben bin damit ich mich überhaupt arbeitslos melden kann/konnte.Da die Krankenversicherung mir sagte das sie ab da kein Krankengeld mehr zahlen da ja mein Arbeitsvertrag ausgelaufen ist.
Mein Anwalt wollte jetz noch irgendwie Lohnfortzahlung bei der gegnerischen Versicherung einklagen, da ja mein Chef mich weiter beschäftigt hätte wäre ich gesund. Aber mein Anwalt sagte auch dazu das es gut wäre wenn ich weiterhin krankgeschrieben wäre um das einzufordern.
Allerdings habe ich das nicht gemacht da ich sonst keine finanziellen Einkünfte habe.Deswegen hatte ich mich ja Arbeitslos gemeldet.Außerdem hat mein Arzt gesagt leichte Tätigkeiten darf ich ja machen und hat mir ein Attest für die Agentur für Arbeit und Rentenversicherung (zwecks Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben) gegeben. Und mich "gesund" geschrieben da ich ja sogesehen nur für meinen bisherigen Beruf krankgeschrieben war.
So das wars erstmal von mir.fällt euch noch was ein, was ich tun kann?

Gruß
Martin
 
1. Was heißt, Du hast den Prozeß gewonnen? Strafprozeß? Was ist mir Widerspruchsverfahren? Ist der andere Unfallteilnehmer wg. fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden? Das ist doch noch kein Zivilprozeß oder?

7.100 Euro sind ein Witz und decken vermutlich mal die Kosten für das Motorrad. Ist die Höhe vom Gericht so festgesetzt worden oder hat das die Versicherung der Gegenseite angeboten. Du hast mit Sicherheit Anspruch auf eine ganze Menge mehr Geld! Hat Dein Anwalt Deinen Schaden beziffert?

2. Wenn Dein Anwalt nichts taugt, wechseln! Mist, das Du keine Rechtschutzversicherung hast. So bleibst Du auf den Anwaltskosten hängen.
Ich hatte 2007 auch einen Motorradunfall. Bin über den Haufen gefahren worden und dann hat die Verursacherin behauptet, ich sei ihr in die Karre gefahren. Die Versicherung meinte dann auch: bestenfalls 50/50 non liquet! Mittlerweile ist die Frau wg. fahrlässiger Körperverletzung verurteilt und die Versicherung hat nach knapp 1 1/2 Jahren meinen Anspruch auf 100 % anerkannt.
Mein erster Anwalt taugte absolut nichts und nach einem Jahr habe ich gewechselt. Habe einen Anwalt über das Internet gefunden und bin mehr als zufrieden. Natürlich hatte ich bis dahin auch keine Rechtsschutzversicherung und so bleibe ich auf einen Teil der Anwaltskosten hängen (hängt mit der Berechnung der Schadens-/Schmerzensgeldhöhe zusammen. Die ist meist höher als das, was man bekommt und so ergibt sich eine Differenzsumme, die man selber zahlen muß; selbst bei 100 % Schuldlosigkeit!).

3. Führe auf jeden Fall ein Krankentagebuch. Schreib jeden Tag auf, wie es Dir ging, welche Behandlungen, welche Einschränkungen; auch psychischer Natur! Das ist sehr wichtig für die Bezifferung Deiner Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

4. Über Fortbildung kannst Du mit der ARGE sprechen, wenn Du nicht mehr krank geschrieben bist.

5. Laß den Kopf nicht hängen. Du bist nicht tot und auch nicht querschnittsgelähmt und noch jung; Du kommst wieder auf die Beine. Es stehen Dir noch ganz viele Möglichkeiten offen, auch wenn Du sie noch nicht siehst. Nimm Dein Schicksal als Herausforderung an. Ich weiß, ohne Geld mit Schulden ist das leichter gesagt als getan. Aber vertraue auf Dich und die Zukunft.

LG M
 
Zuletzt bearbeitet:
Also mit Prozess gewonnen meine ich nur den Schadensersatz aus Verkehrsunfall.So stehts auf dem Urteil.und raus kam ca.2600Euro Materieller Schaden (Wiederbeschaffungswert von Motorrad -30% (Mitschuld)) und 4200Euro Schmerzensgeld sowie außergerichtliche Anwaltskosten mussten die an mich zahlen.
Wegen fahrlässiger Körperverletzung ist meines Wissens der Unfallgegner nicht verurteilt.
Den Streitwert also das Geld was ich im Endefekt am Ende bekommen hatte.Hatte mein Anwalt von denen vorher gefordert.
 
Nun ist es so das ich seit 1.1."gesund" geschrieben bin damit ich mich überhaupt arbeitslos melden kann/konnte.Da die Krankenversicherung mir sagte das sie ab da kein Krankengeld mehr zahlen da ja mein Arbeitsvertrag ausgelaufen ist.

Hallo Smash,

das ALG ist niedriger als das Krankengeld. Wenn dein Doc wirklich meint, dass du arbeitsfähig bist, ist es ok. Falls du aber merkst, dass es nicht geht, dann solltest du dich wieder krankschreiben lassen.
Die Ärzte werden immer wieder bedrängt, Arbeitslose möglichst nicht AU zu schreiben. Bei dir müßte die KK/ der MDK aber die damalige Tätigkeit beachten - dies zur Info, falls es einmal Schwierigkeiten geben sollte. (Ich habe gerade diese Prozedur bei einer Bekannten mitbekommen). Es gibt auch ein Urteil dazu, falls man Widerspruch bei Einstellung des Krankengeldes einlegen muss.

Die Aussage deiner Krankenkasse scheint mir nämlich so nicht richtig. Es wären höchstens 78 Wochen KG zu zahlen, falls erforderlich - die sind bei dir noch nicht um - oder? Solltest du in nächster Zeit nochmal krank werden, zahlt das Arbeitsamt 6 Wochen, danach wäre die KK wieder dran.

Also kurz gesagt: falls es Probs gibt, dann hier nachfragen.

Ansonsten wünsche ich dir wenig Beschwerden und viel Erfolg mit der Teilhabe am Arbeitsleben. Da kannst du selbst einiges beisteuern, wenn du schon Infos zu dem Thema sammelst und Vorstellungen hast, was du wo umschulen könntest. Da ich zurzeit eine Person in dieser Richtung unterstütze, bin ich über "berufliche Reha" im Internet über vieles gestolpert, was hilfreich ist. Nicht alles wird von den Sachbearbeitern der Träger auf dem Tablett serviert ;)

Alles Gute
Cindy

PS: Soll das Schmerzensgeld mit der Zahlung abgegolten sein, oder steht noch eine Forderung aus?
 
Zuletzt bearbeitet:
Also die 78Wochen sind natürlich noch nicht um.
Die letzte Forderung wegen Schmerzensgeld war das noch nicht.Da ich ja nochmal voraussichtlich im Juli operiert werde und der Fixateur wieder entfernt wird.Weil ich habe meinen Anwalt gesagt ich will keine Abschlusszahlung haben sondern lieber für eventuelle Folgeschäden nochmal die gegnerische Versicherung aufkommen lassen.
Gruß Martin
 
Also mit Prozess gewonnen meine ich nur den Schadensersatz aus Verkehrsunfall.So stehts auf dem Urteil.und raus kam ca.2600Euro Materieller Schaden (Wiederbeschaffungswert von Motorrad -30% (Mitschuld)) und 4200Euro Schmerzensgeld sowie außergerichtliche Anwaltskosten mussten die an mich zahlen.
Wegen fahrlässiger Körperverletzung ist meines Wissens der Unfallgegner nicht verurteilt.
Den Streitwert also das Geld was ich im Endefekt am Ende bekommen hatte.Hatte mein Anwalt von denen vorher gefordert.

Also, wenn ich das jetzt richtig sehe, hast Du nur einen Zivilprozeß geführt und keinen Strafprozeß. Nach meinem Motorradunfall hatte ich einen Strafantrag gegen die Unfallverursacherin gestellt. In dem Prozeß wurde sie verurteilt und das Urteil ist mittlerweile auch rechtskräftig. Darauf hin hat dann die gegnerische Versicherung meinen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld zu 100 % anerkannt. Strittig ist noch die endgültige Summe.

Bei Dir ist das also schon gelaufen. Mist. Aber weiterhin alles Gute. Beim nächsten Mal also erst Strafantrag und danach den Zivilprozeß ;-). Ich denke, es ist gut, daß Du noch keine Abschlußzahlung akzeptierst. Schließlich ist Dein Heilungsprozeß ebenfalls noch nicht abgeschlossen.

Willst Du wieder fahren?
 
Ja ist es wohl schlecht gelaufen.Mit der Sache Zivilprozess und Strafprozess.Aber das lag am Anwalt.der hat mich ja nicht draufhingewiesen.
Fürs nächste mal weiß ich es.Danke
Also fahren will ich auf jedenfall wieder.Wenn ichs schaffe kauf ich mir dieses Jahr schon ein neues Bike und sehr wahrscheinlich wieder ne Sportler.R1 oder so.Freu mich da auf jeden Fall schon darauf.Allerdings werde ich dann die anderen Verkehrsteilnehmer viel besser beachten und vorsichtiger fahren.Das schwör ich mir.Man muss halt einfach mit Fehlern anderer rechnen.Das steht fest.
 
[edit Joker: Vollzitat des vorigen Beitrags entfernt]

Ja Anwälte. Das ist so ein Thema für sich.

Mein Tip: Mach ein Fahrsicherheitstraining. Das ist das Beste, was Du machen kannst. Ich beginne jede neue Saison immer damit. Ich kenne viele, die "alte Hasen" sind und jedes Jahr Sicherheitstrainings machen. Dann viel Spaß mit der "Neuen", wenn sie denn da ist.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
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