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Nach langer Zeit ...

Louise

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
8 Okt. 2010
Beiträge
223
Ort
in einem schönem Haus
Liebe Forumsmitglieder,

nach nunmehr 2 Jahren warten auf einen Termin beim LSG und nichts gesehen und gehört, bin ich dabei, mich mal wieder mit meinem Unfall zu beschäftigen.

Warum jetzt erst wieder ? Hmm, ich habe hier oft genug gelesen und der Presse entnehmen können, das die Gerichte überlastet sind und mein Anwalt, naja ..

Kurze Zusammenfassung:

Unfall 1982, Folgeschäden 2009 aufgetaucht, Klage eingereicht sowohl EMR als auch Unfallrente. EMR nach langem hin und her bewilligt, unbefristet, 40 % Schwerbehindert, betroffen 2 Handgelenke denerviert und versteift, LWS. Widersprüche Schwerbehindertengrad mehrmals abgelehnt. Inzwischen weiss ich warum, mir wurde von einem Anwalt gesagt, wenn mehr als 40% genehmigt werden, hätte das automatisch einen Anspruch auf Unfallrente.

Röntgenunterlagen gibt es angeblich nicht mehr, weil der Arzt nicht mehr praktiziert und der Nachfolger sagte, er hat keine Unterlagen mehr ( vernichtet )
Übliche Argumente der BG: Degenerative Vorschäden, Unterlagen nicht vorhanden, im Unfallbericht wurde linke Hand angegeben und nicht rechte..


Mein 1. Anwalt, sehr gut, sehr versiert, leider verstorben. Nachfolgeanwalt aus der Kanzlei Lusche (sorry den Ausdruck), hat sich dann abgesetzt in eine andere Kanzlei. 3. Anwalt aus dieser Kanzlei, FA für Sozialrecht, hat eher Erfahrungen im ALG II Bereich, sagte er mir, traut sich aber das Ganze zu.

Ja, habe ich bemerkt :-( , verloren vor dem Sozialgericht, meine Einwände vor dem Termin wurde zur Seite geschoben.
Mein Anwalt erklärte mir, dass der Richter einem GA auch nicht zugestimmt hätte, da ich zum damaligen Zeitpunkt mit PKH geklagt habe. Ich dachte ich höre nicht richtig. Aber das hat der Richter mir natürlich nicht gesagt, so dass ich keine Handhabe hatte, bezüglich Benachteiligung,Gleichbehandlung.

Nun aber das Interessante von dieser Verhandlung. Es erschien ein Anwalt der BG, da ich keine Erfahrung mit so etwas habe, fand ich es nicht ungewöhnlich. Dann kam kurz vor der Verhandlung ein Anwalt , der den Gerichtstermin NACH meiner Verhandlung hatte, und begrüsste den Anwalt der BG folgendermassen:

...was machen Sie den hier Herr ..., seit wann schickt die BG denn direkt ihren Anwalt, sonst werden doch Vertreter aus der jeweiligen Stadt zur Verhandlung geschickt ?....

Daraufhin antwortete der Anwalt der (meiner beklagten BG):
...bei wichtigen und komplizierten Fällen müssen wir selber raus ...

Dafür kommen Sie extra aus H....?

Dann noch ein kurzes Geplänkel über die Verkehrssituation vom Startpunkt des BG Anwaltes..

Ich habe aus diesem kurzen Gespräch entnommen, dass es wohl doch nicht so ganz abzusprechen ist, dass es sich bei meinen Schäden , um Unfallfolgen handelt..

Sehr ihr das auch so ?

Wie sind die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen von Röntgenaufnahmen. Ich habe jetzt (heute) gelesen 30 Jahre. Aber ist das nach der Novellierung des Gesetzes gewesen, der auch schon vorher?

Wie lange muss die BG Unterlagen zu einem Unfall aufbewahren ?

Und, ich suche einen Neuen Anwalt, Fachgebiet ist klar ;-)
Gerne im Bereich Niedersachsen, Hessen, NRW..

Ich weiß Tipps sind nicht relativ..

Aber nach nunmehr 8 Jahren , würde ich gern mal Abschließen mit dem Thema...

Sonnige Grüße,
Louise
 
Hallo Louise,

kennen einige von uns hier nicht anders, wenn du dir mal deine BG Akten in Kopie zukommen lässt und diese mit deinen wichtigen Unterlagen vergleichst wird dir mit Sicherheit schlecht.

Denn einige Berichte, Ärzte Bescheinigungen, sogar Gutachten die positiv für uns UO wären, diese ersetzt man mit irgend welchen doppelt und dreifach vorhandenen Gesprächsnotizen usw.

Deine 8 Jahre sind schon sehr lange aber zum Trost sei dir gesagt es gibt hier einige UO die noch viel länger warten und warten.

Alleine meine Klage wegen einer Unfallrente lief fast 12 Jahre und ich bekam vor ca. 2 Jahren endlich Recht auf eine Unfallrente mit Glück, denn vorher alles immer wieder nur abgelehnt.

Ja so sieht es leider in unserem angeblichen Rechtsstaat aus.

LG Wolle
 
hallo Louise,

deine frage zu den fehlenden röntgenbildern unterstelle ich mal als ausgang das jahr des unfalls, dessen verlauf du wiedergibst

Unfall 1982, Folgeschäden 2009 aufgetaucht,

Röntgenunterlagen gibt es angeblich nicht mehr, weil der Arzt nicht mehr praktiziert und der Nachfolger sagte, er hat keine Unterlagen mehr ( vernichtet )

Wie sind die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen von Röntgenaufnahmen. Ich habe jetzt (heute) gelesen 30 Jahre. Aber ist das nach der Novellierung des Gesetzes gewesen, der auch schon vorher?

je nachdem, wie lange sich die behandlung und erstellte röntgenbilder hinzogen, ist die aufbewahrungspflicht auch gelaufen.
zu den gesetzesänderungen (1987-) sehe ich keine änderung der aufbewahrungspflichten. allerdings ist (grob) zwischen "Aufzeichnungen über Röntgenbehandlungen" mit aufbewahrungspflicht von 30 jahren und "Röntgenbilder" mit 10-jähriger aufbewahrungspflicht zu unterscheiden.

je nachdem, wann die letzte röntgenaufnahme also erfolgte, wäre eine vernichtung möglich, wenn sie nicht zb bei übergabe oder einstellung des praxisbetriebs an eine zuständige stelle übergeben wurden. du könntest also noch nachfragen, ob/wo es eine solche stelle gibt und dort evtl die bilder aufbewahrt wurden. ist etwas unwahrscheinlich, aber wer nicht fragt ...


gruss

Sekundant
 
Vielen Dank Sekundant !

Ja, dann sind die Unterlagen nach 10 Jahren vernichtet (so schrieb es der Nachfolger des Unfallarztes, :-(
denn es war ja keine Röntgenbehandlung ...

Und die BG ? Darf die auch nach 10 Jahren vernichten ? Ich habe hier im Forum irgendwo einmal gelesen, die müssten oder würden die Röntgenbilder sogar aufbewahren ?

Dann bleibt mir nur die Kausalität und degenerative Vorschäden. Das allein reicht meiner Meinung nach, aber naja wir wissen ja , vor Gericht und auf hoher See ... ;-)

Viele Grüße,
Louise
 
hallo Louise,

dazu noch eine bemerkung von mir:

Dann bleibt mir nur die Kausalität und degenerative Vorschäden.

die kausalität bleibt, ja. aber die beiden anderen begriffe sind definitionswürdig.

"degenerativ" ist KEINE krankheit, hat keinen krankheitswert. dazu gibt es auch publikationen.
"Vorschäden" sind nachzuweisen! und ein VOR-schaden ist per definition an einem bestimmten zeitpunkt geknüpft und ausgerichtet, in den uns regelmässig betreffenden fällen eben VOR dem vor-/unfall.

degenerative "Vorschäden" treten zu jedem zeitpunkt nach einem unfall- oder schädigungsereignis auf. es ist (glücklicherweise) naturgegeben, dass nach einem schadensereignis ein (reparatur)prozess eintritt, der auch degenerative faktiren aufweist. ein vorschaden im sinn des haftungsrecht, dass er also vor dem zu regulierenden schadensereignis bestand, wird gerne aus interessengesteuerten gründen so transportiert, aber selten trifft es zu und wird schon gar nicht nachgewiesen. und wer etwa behauptet, ist auch in der pflicht des nachweises.

übrigens: man kann getrost davon ausgehen, dass die BG sämtliche ihr verfügbare unterlagen dauerhaft (=lebenserwartung der patienten) aufbewahrt, könnte doch mal in diesem oder anderen fällen darauf zurückgegriffen werden.
wie die aufbewahrungspflichten sind, ist mir auswendig nicht geläufig (ob vglb mit handelsgeschäften nach HGB). müsste man nachrecherchieren - oder #Fender kann dazu was sagen.


gruss

Sekundant
 
Hallo Louise,
wenn die BG damals deinen Fall als unerheblich eingeordnet hat, also "ohne bleibende Schäden" vom Doch bezeichnet wurde und dadurch keine Gutachten o.ä. erfolgten, dann ist auch bei der BG nach 10 Jahren höchsten noch das Aktenzeichen gespeichert.
So war es jedenfalls bei einem Kollegen. Der hatte auch selbst keine Unterlagen mehr durch Umzug etc. und bei der BG gab es auch nix mehr...
Ansonsten, bei "bleibenden Schäden" müssen die zeitlebens aufbewahren denke ich, da ja immer Verschlimmerungen etc. eintreten können und das nachvollziehbarsein muss...
LG Ellen
 
Danke Sekundant !

Das ist doch sehr hilfreich für mich , denn das wusste ich nicht, dass Vorschäden (blödes Wort) wenn von der BG angegeben, auch bewiesen werden müssen. Bringt mir ein Lächeln in mein Gesicht .
Zum Unfallzeitpunkt bzw. Vorher keine Verletzungen/Krankheiten irgendwelcher Art, danach keine Unfälle/Verletzungen irgendeiner Art , ich habe in meinem Leben, bis auf die Ausnahme 1982, echt Glück gehabt, dafür bin ich sehr dankbar.

Deshalb war die Arztliste auch sehr kurz, die ich damals gegeben habe ...

@ elster999 : ich bin nicht von bleibenden Schäden ausgegangen damals, aber die BG hätte rein theoretisch davon ausgehen müssen, meine ich, denn wie ich in den letzten Jahren nachlesen konnte, ist die Medizin schon damals davon ausgegangen, dass bei dieser Art von Verletzung, Folgeschäden nicht ausbleiben...aber nun ja..

Ich setze mal bei der Aussage Degenerative und Vorschäden an...

Erst einmal muss ich entweder den Anwalt überzeugen oder mir einen Neuen, fachlich kompetenteren Anwalt suchen...

Viele Grüße,
Louise
 
hallo,

in der BG-Akte sind doch nie Röntgenbilder abgelegt.

Wo sollen die bei der BG aufbewahrt werden.

Auf Nachfrage meines ehem. Anwaltes kam die Antwort:

das die BG keine Röntgenbilder hat und diese wohl auch nicht von dem Arzt oder Klinik jemals zuvor angefordert hat.

Lg. Rolandi
 
hallo sekundant,

vielen Dank für deinen Beitrag.

Die BG kommt auch schon auf diese Idee, welche mir zugetragen wurde:

Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens ein Gutachterauftrag zu veranlassen, um sich dort die womöglichen Vorschäden im Rahmen des Fragekatalogs auch mit begutachten zu lassen.

Ich frage mich nur, ob dies zulässig ist.

Lg. Rolandi
 
Hallo Rolandi,


die BG macht so und so was Sie will.

Selbst wenn im Gutachten kein Verschleiß-Vorschaden bestätigt wird, hast du urplötzlich genau nach die Uhr gestellt, nach dem Unfall, einen solch hohen Verschleiß, innerhalb der letzten 4-Jahren, das dieser Verschleiß deine ganzen Gesundheitsschäden und massiven Beschwerden beweisen soll. Alles Verschleiß was die letzten 4-Jahrzente nicht zusammen gekommen ist, respekt für diese Leistung.

Nartürlich bleibt die BG den Beweis der Ursache des Verschleiß, zb. arbeiten unter Tage, aber selbst da dauern solche Schäden Jahrzente, schuldig bzw. kann hierfür keine Ursache und Vollbeweis antreten. Es wird immer schön alles abgestritten wie:

BSV,Kopfgelenkverletzungen, HWS+LWS Instabilität,CMD usw. sind ja dann immer Sachen die wir UO uns ja immer nur einbilden um die liebe BG zu ärgern.

Normaler Verschleiß von uns hat jeder, der macht in der Regel keine Gesundheitsschäden, schon garnicht an Stellen die für den Verschleiß nicht bekannt sind und nicht innerhalb von wenigen Jahren sind die Bandscheiben weg, ohne Gelegenheitsursache.


Gruß
Isswasdoc
 
Hallo IsswasDoc,

hast du, oder bist du mit diesem Argument schon mal gegen die BG vorgegangen!
Zitat:
Selbst wenn im Gutachten kein Verschleiß-Vorschaden bestätigt wird, hast du urplötzlich genau nach die Uhr gestellt, nach dem Unfall, einen solch hohen Verschleiß, innerhalb der letzten 4-Jahren, das dieser Verschleiß deine ganzen Gesundheitsschäden und massiven Beschwerden beweisen soll. Alles Verschleiß was die letzten 4-Jahrzente nicht zusammen gekommen ist, respekt für diese Leistung.
Zitat Ende
 
Hallo ptpspmb,

bin ich schon vorgegangen, aber BG bleibt Stur. Die stört nicht einmal, das eine Fremde Person(Nicht mein Name), angaben zur Anamnese macht.

Solche und noch viele andere in sich nicht schlüssigen Sachverhalten in Gutachten, machen den SB der BG, natürlich nicht stutzig und haben keinen Einfluss auf Entscheidungen der BG.

Ist ja logisch warum, solange das Gutachten im Sinne der BG ist, kann da der letzte Schrott drin stehen, Hauptsache die MdE ist unter 20%, soll das dumme UO doch erst mal klagen.

Selbe Sachverhalt betrifft M.E. auch die sogenannten SV beim SG, weil der Richter sucht ja den SV mit einer Gewissen Erwartungshaltung aus.

Gericht hat sich in der Regel die Meinung schon gebildet und Steuert jetzt ein Ergebnis an. Das Verhalten kennen wir schon von den Kostenträger, deshalb ist M.E. die Justiz der verlängerte Arm der Kostenträger zur Kostenvermeidung, Rechtssprechung ist da neben Sache.

Illusionen sollte man sich deshalb nicht hingeben, nur in ganz seltenen Fällen, aber auch nur wenn M.E. die Statisik erfüllt werden soll(10% Gewinnquote für uns UO) gibt es ein neutrales Verfahren. Was aber immer noch in die Hose gehen kann, wenn die Rechtsvertretung des UO pennt.

Die BG ist allen Argumenten gegenüber völlig beratungsresitent, es geht ja M.E. nur ausschließlich um Kostenvermeidung und deshalb wird alles getan um die Verwaltungsverfahren, so intransparent zu machen, wie es nur eben so geht, auch mit illegalen Mitteln. Es hat sich so halt bei uns eingebürgert!

Darin haben doch die BG Jahrzente lang Erfahrung gesammelt und bekommen von allen Seiten her dafür auch noch Unterstützung dafür. Und die schöne Ärzteschaft ist schön am kuschen vor der M.E. Verblödungs-Pyeudo-Medizinischen-Lehrmeinung.

Gruß
Isswasdoc
 
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