• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Nach fast 3Jahren.Termin zur mündlichen Gerichtsverhandlung von SG erhalten.

Hi Meanmachine,

zu meinen Funktionsstörungen:
Ich fahre, seit meinem Unfall am 10.05.2016 kein Auto mehr, weil mir während dem Autofahren die Hände pelzig werden und beim Schulterblick sowie bei schneller Kopfbewegung, bekomme ich immer wieder Stromstöße vom Nacken über den Hinterkopf, bis in die Ohren und Augen. Dieses ist äußerst schmerzhaft. Ich denke schon längere Zeit darüber nach ob es besser wäre, wenn ich den Führerschein abgeben würde. Ansonsten habe ich immer wieder Schmerzen, welche vom Nacken über die Schultern und Arme bis in die Hände ziehen und die Hände pelzig werden lassen. In der letzten Zeit fällt mir während dem Essen, völlig unvermittelt das Besteck aus den Händen. Die Arme kann ich nur noch, einigermaßen schmerzfrei um ca 90 Grad, also die Höhe des Brustkorbes ausgestreckt anheben. Des Weiteren ist noch Tinnitus, Schmerzen in den Kiefergelenken,
Schluckstörungen, Gleichgewichtsstörungen, Schwindel, zum Teil Inkontinenz beim Wasserlassen und Stuhlgang ist nur durch die Einnahme von Abführmittel möglich. Meine Augentropfen kann ich
z.B. nicht mehr im sitzen oder stehen einnehmen, denn beim nach oben schauen wird es mir schwarz vor den Augen, also muß ich dieses im Bett, wenn das Kopfteil auf ca 60 Grad gestellt ist, machen. Das Laufen auf asphaltierten, geraden und ebenen Wegen ist nur noch für ca 150-200 m ohne Schmerzen möglich. Bei unebenen mit Gefälle oder Steigung versehenen Wegen, halbiert sich
in etwa die Gehstrecke. Beim Treppen steigen oder abwärts gehen, muß ich, um 12 Stufen zu überwinden, 3x pausieren. Die Schmerzen ziehen dann über das Gesäß in die Beine und die Füße werden bis zum Sprunggelenk pelzig.
Es tut mir leid das ich mich erst jetzt melde. Nach meiner OP und der sogenannten "Gerichtsverhandlung" hatte ich noch sehr vieles zu erledigen.

VG Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo @GaWasIn,
genau *dass* meinte ich. Deine Verletzungen sind äußerst vielfältig und komplex und sollten deswegen von einem - oder mehreren - Spezialisten festgestellt und in Diagnose-Schlüsseln eingeteilt werden (wichtig bzgl. Vollbeweis!!! vor Gericht). *Dann* hast du Chancen auf ein für dich positives Urteil (*Recht* bekommt man nur im Ausnahmefall).
Deswegen meine Zweifel an dem von dir gewählten Gutachter, ob er für eine Begutachtung nach § 109 SGG ausreichende und fachübergreifende Kompetenz besitzt. Von CPU-Gutachtern (hauptsächlich D-Ärzte!!) - deren "Zertifizierungen" (6 Module) von der Gen Re Rückversicherung finanziert wurden und - entgegen früheren Aussagen - nicht an der der Uniklinik Köln durchgeführt wurden, würde "ich" per se Abstand halten.
Um dir zu zeigen, wie komplex und aufwändig eine Begutachtung in deinem Fall aussehen *müsste*, kannst du aus dem Anhang ersehen.
Keep fighting
Gruß MM
 

Anhänge

  • 094-003l_S2k_Schmerzbegutachtung_2018-01 (1).pdf
    522.3 KB · Aufrufe: 8
Zuletzt bearbeitet:
Hier noch ein kleiner Auszug zur Information (seit geraumer Zeit muss jetzt die TU-Dresden bzgl. Seriösität herhalten):


Gruß MM
 

Anhänge

  • 181217_cpuAlumniverzeichnis_DIU_Final.pdf
    1.1 MB · Aufrufe: 7
Hi Meanmachine,

vielen Dank für Deine Mitteilungen. Deine Anhänge habe ich auf einen Stick geladen. Das 109er GA hat in allen Punkten dem GA, welches die BG-BAU in Auftrag gegeben hat widerlegt. Das hat natürlich der BG nicht gefallen. Die von der BG geforderte Stellungnahme, welche das SG stattgegeben hat, hat daran auch nichts geändert. Damit das 109er GA, BG-freundlich wird, hat die BG einfach einen von der BG angestellten und somit von der BG abhängigen Berater-Arzt beauftragt, eine Stellungnahme über das 109er GA zu erstellen. Somit ist das SG der Stellungnahme der BG, welche aus einem neutralen GA was vom SG in Auftrag gegeben wurde einen parteilichen Vortrag gemacht hat, gefolgt.
Dieses zeigt doch eindeutig wer die Gerichtsbarkeit in den deutschen SG'e dirigiert und wer stillschweigend den Dirigenten folgt und deren Order, im Namen des Volkes, als Urteil verkauft.
Soviel zur unabhängigen Rechtsprechung der Gerichtsbarkeit.
Jedem Robbenträger, welche die Worte im Namen des Volkes aussprechen, müßten sofort die Zunge abfaulen.

VG Jürgen
 
Richtig;-)
Und deswegen kämpfe ich und meine Kollegen für Gerechtigkeit und gegen Korruption im Sozialrecht. Wir bleiben dran und versuchen den Sumpf - so weit wie möglich - trocken zu legen.

Gruß MM
 
Hallo @GaWasIn
Hi Meanmachine,

Das hat natürlich der BG nicht gefallen. Die von der BG geforderte Stellungnahme, welche das SG stattgegeben hat, hat daran auch nichts geändert. Damit das 109er GA, BG-freundlich wird, hat die BG einfach einen von der BG angestellten und somit von der BG abhängigen Berater-Arzt beauftragt, eine Stellungnahme über das 109er GA zu erstellen. Somit ist das SG der Stellungnahme der BG, welche aus einem neutralen GA was vom SG in Auftrag gegeben wurde einen parteilichen Vortrag gemacht hat, gefolgt.


VG Jürgen

wenn ich Dich hier richtig verstehe, hat die BG im Gerichtsverfahren eine interne Stellungnahme von einem BG Berater eingeholt. Sie deklarieren es als Stellungnahme, aber sobald diese Stellungnahme Gutachterliche Fragen enthält, Unfallabhängigkeit, Leistungsrelevant etc. ist es ein Gutachten und keine Stellungnahme mehr. Damit verstößt die BG gegen den §200 SGB VII sowie gegen das Verwaltungsverfahren. Medizinische Gutachten bedürfen Deiner Zustimmung und auch Deiner Information vorab. Eine interne Stellungnahme kann nicht ein medizinisches Sachverständigen Gutachten aushebeln. Hier kann auch nachträglich im Widerspruchsverfahren vor dem LSG auf dieses Unzulässige (Gutachten/interne Stellungnahme) hingewiesen werden und das Beweisverbot erwirkt werden. Diese Unart passiert auch im Verwaltungsverfahren selbst, (Widerspruchsverfahren) bevor es zur Gerichtsverhandlung kommt, ist aber unzulässig von der BG......

vg Beutlers
 
@ Meanmachine,

da habt Ihr euch einer Mega-Aufgabe gestellt, das jeden Respekt verdient. Wenn ich Euch dabei
unterstützen kann, dann würde ich dieses gerne tun.
Eines ist sicher, daß es in jeder drittklassigen Bananenrepublik mehr Gerechtigkeit als in unseren korrupten asozialen System gibt.
Bei mir wurde am 28.02.22 das Urteil, mit dem Hinweis das das schriftliche Urteil in ca 3 Wochen mir
zugestellt wird, verkündet. Eine Stellungnahme, seitens der BG zum 109er GA wird in der Urteilsverkündung mit keinem Wort erwähnt, dieses mußte ich aus dem Urteil selbst herauslesen.
Am 01.03.22 wurde das schriftliche Urteil frankiert und am 02.03.22 meinem Rechtsbeistand zugestellt. Am 02.03.22 wurde dann das schriftliche Urteil von der Post frankiert und am 03.03.22 mir zugestellt.
Nachdem ich aus diesen Urteil herausgelesen hatte, daß die BG eine Stellungnahme durch einen abhängigen von der BG angestellten Berater-Arzt zum 109er GA beauftragt hat, habe ich sofort meinen Rechtsbeistand darüber schriftlich informiert, welcher mir die Stellungnahme bestätigte. Am
04.03.22 wurde die Stellungnahme von der Post frankiert und mir am 05.03.22 zugestellt.
Mir fiel es wie Schuppen aus den Augen als ich die Postsendung geöffnet hatte.
Diese Stellungnahme hat das SG schon am September 2021 meinem Rechtsbeistand zugestellt und mein Rechtsbeistand hat dieses einfach zurück gehalten.
Für mich sieht es nach Urteilsabsprache zu meinem Nachteil aus. Die überdurchschnittlich schnelle
Urteilszustellung läßt den Rückschluß zu, daß das Urteil schon vor der Verhandlung geschrieben wurde und nur das Datum noch eingesetzt wurde.
Ein Schelm wer hier an Absprache und Rechtsbeugung denkt.

VG Jürgen
 
@ All,

ich bin mir nicht 100%ig sicher, aber ich habe den Verdacht das die Stellungnahme des Berater-Arztes der BG-BAU in der Realität ein neues GA, unter dem Deckmantel der Stellungnahme ist. Deshalb habe
ich mich entschlossen, diese angebliche Stellungnahme des in Abhängigkeit angestellten Berater-Arzt
der BG-BAU, dem Forum zur Verfügung zu stellen. Natürlich habe ich gewisse Stellen geschwärzt und
einiges Handgeschriebene als Korrektur eingefügt. Auf diese Art und Weise möchte ich erfahren, ob ich mit meiner Vermutung richtig liege das die ang. Stellungnahme ein neues GA ist.
Sollte es sich um ein neues GA handeln, dann wäre dieses ein Verstoß des § 200 Abs. 2 SGB VII.
Ich bin über jede Anmerkung dankbar.
Die ang. Stellungnahme als PDF-Anhang.

VG Jürgen
 

Anhänge

  • IMG_20220328_0004.pdf
    1.6 MB · Aufrufe: 19
Zuletzt bearbeitet:
@ All,

der nächste PDF-Anhang.

VG Jürgen
 

Anhänge

  • IMG_20220328_0005.pdf
    339.1 KB · Aufrufe: 19
@ All,

der nächste PDF-Anhang.

VG Jürgen
 

Anhänge

  • IMG_20220328_0006.pdf
    696.1 KB · Aufrufe: 16
Top