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Nach fast 3Jahren.Termin zur mündlichen Gerichtsverhandlung von SG erhalten.

Hallo @GaWasIn,

in Deinem anderen Thread hat Dir Seenixe bereits das Urteil des BSG B 2 U 10/07 R und das BSG Urteil B 2 U 25/17R genannt, guck Dir beide mal an. Es handelt sich bei Dir nicht um eine Stellungnahme sondern ein Verstecktes Gutachten, fordere die Fragestellung an. Das machst Du mit der Akteneinsicht. Sind die Fragen Unfallursächlich und Leistungsrelevant an den Gutachter gestellt, ist dies schon als Gutachten gekennzeichnet. Ansonsten sind es die Inhalte des Gutachtens (interne Stellungnahme), es wird geantwortet auf Unfallursächlichkeiten und das darf in einem laufenden Verfahren so nicht eingebracht werden. Das kannst du aber aus den beiden Urteilen lesen. Es muss dringend der Verstoß nach §200 SGBVII angemahnt werden, auf die Weitergabe Deiner Sozialdaten und Deiner Persönlichen Daten, es muss drauf hingewiesen werden, das kein Einverständnis vorliegt und Du auch nicht informiert wurdest. Daher ist dieses Gutachten zu löschen, bzw. es muss als Beweisverbot gekennzeichnet werden. Zeige den Verstoß bei dem BG Datenschutz an und zusätzlich wende Dich mit einer Datenschutzverstoß-Meldung beim BFDI.

VG beutlers
 
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