Hallo
@GaWasIn,
wurde Euch / Dir mittlerweile die Stellungnahme vorgelegt? sind darin Unfallursächliche Zusammenhänge bewertet worden? Kausalitäten etc. Dann wäre es keine Stellungnahme, sondern ein Gutachten, das wiederum unterliegt §200 SGB VII und ob die BG Bau ein 109 Gutachten ablehnt ist nicht direkt relevant. Die Frage wäre, war das Gutachten insoweit korrekt? Wurden die Beweisanordnungsfragen des Gerichts beantwortet? Hatte Dich der Gutachter persönlich begutachtet?
@KoratCat und auch
@Meanmachine habe bereits ausführlich darüber berichtet, das die BG oftmals vom wesentlichen ablenkt und versucht Verwirrung zu stiften. Rechtliches Gehör? wurde Euch somit auch nicht gegeben. Geh am besten zu einem anderen Anwalt und legt gleich Klage ein. Sollte Dein Rechtsbeistand die parteiliche Stellungnahme zurückgehalten haben, dann würde ich Dir empfehlen Ihn hier zur Rechenschaft zu ziehn. Ich kenne es, das die Stellungnahme oder Begründung überhaupt nicht die Beweisfragen betrifft sondern an den Haaren etwas herbeizieht und ablenkt.
Also Gutachten angucken, die Stellungnahme dem 109 Gutachter vorlegen und fragen, was er dazu meint. Evtl. schreibt er Dir was hierzu. Dann auch mal gucken, ob die BG vom wesentlichem ablenkt in der Stellungnahme. Evtl. auch jemand anderen mal drüber schauen lassen, als betroffener fällt es einem in der Regel nicht so leicht auf. Was war zu klären, was wurde beantwortet..... wurde vom Thema abgelenkt?
Was waren die Begründung für die Klageabweisung, mal genau betrachten, was die eigentliche Klage war...... Was war in den Gutachten belegt? Und ging es am Ende wirklich um das eigentliche....
was mir noch einfällt, habt Ihre Eure Anträge in der Verhandlung nochmal gestellt..... und Eure Sachen nochmal vorgetragen? wenn nein, müsste das glaube ich ganz schnell noch nachgeschoben werden, glaube innerhalb von zwei Wochen. Und die Punkte, die Ihr nicht geklärt gesehen habt.
Viel Glück
vg beutlers