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Nach Betriebsbesichtigung mit dem TAD, darf Patient nicht dabei sein.

Karl54

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
30 Aug. 2019
Beiträge
513
Hallo,

mal eine Frage in diese Runde hier.

Ist es Euch auch schon einmal passiert, das man nach der Betriebsbesichtigung mit dem TAD bei der Auswertung mit dem AG nicht dabei sein darf.

Mir ist es passiert, habe kein " Hausverbot " in der Firma. Also bei der Betriebsbesichtung vor Ort mit dem TAD wurde ja einiges besprochen, was Ihr ja auch selber wisst, was da alles besprochen wird. Erstmal eine Besprechung mit dem Produktionsleiter/Meister, dem Personalleiter mit mir und der SB vom TAD. da wurden erstmal einige Grundlagen ausgewertet, weil es da einige Differenzen gab zwischen den Angaben der Firma und meinen Angaben. Was wurde dabei besprochen und ausgewertet. Nun der Meister und der Personalleiter waren " angeblich " nicht vorbereitet. Weil beide erst seit diesem Jahr neu in der Firma sind. Danach wurde dann ein Kollege als Zeuge in der Produktionshalle gehört und gefragt, über die genaue Tätigkeit was er da macht. Da er jetzt die selbe Arbeit macht, die ich gemacht habe und er auch schon lange in der Firma ist.
Nur das ich jetzt seit ca. 5 Jahre aus dem Arbeitsprozess raus bin, auf Grund der Erkrankung und Erwerbsminderungsrente. Also die SB des TAD jetzt vor Ort den Stand von 08/2020 sieht und nicht den Stand vor 11/2015. Aber sie diesen Stand von 08/2020 als Bemessungs- bzw. Berechnungsgrundlage nimmt.
Im Vorfeld der Betriebsbesichtigung musste ich eine Tätigkeits- bzw. Tagesbeschreibung meiner Arbeit machen. Diese Beschreibung habe ich aber mit dem Stand vor 11/2015 geschrieben, sowie ich das vor 11/2015 getätigt habe.
Nun ist der Knackpunkt, weil die SB des TAD das nicht begreifen will oder möchte, sie beharrt immer auf den aktuellen Stand, sowie sie das jetzt vorgefunden hat.

Auch der Kollege unten an meinem ehem. Arbeitsplatz, der jetzt diese Schweißtätigkeiten durchführt, konnte auch nicht alle Fragen beantworten, was die SB des TAD ihn gefragt hatte. Er hatte auch " dicke Backen " gemacht und hatte auch nur gesagt, das er das nicht sagen kann, was , wie, wo. wieviel usw. Das hatte die SB des TAD mich auch schon im Meisterbüro gefragt.

Nun nach dem Rundgang in der Produktionshalle wurde dann eine Auswertung mit dem Produktionsleiter/Meister und dem Personalleiter vorgenommen, aber ich durfte nicht dabei sein, aus welchen Gründen auch immer. Mir wurde die Teilnahme bei dieser Auswertung untersagt bzw. verweigert.

Ich das Euch auch schon passiert?

Gruß Karl
 
Hallo,

hat das von Euch schon einmal einer miterlebt, oder selber am eigenen Leib erfahren, das man bei solcher Auswertung nicht dabei sein darf?
Was soll man davon halten?

Gruß Karl
 
Hallo Karl,

ja. leider ist (wie so vieles mit - um die BG) es...... eine Farce!

Bei einem Kollegen von mir, kamen die Herren natürlich unter Voranmeldung:D:p
und alle "Mittelchen" wurden vom Arbeitgeber sicher, in ein Versteck verbracht.
Haben wir, können wir nicht:eek:

Was bleibt dir?
Aussagen von früheren Kollegen!? (haben Angst)

Durch ein Rechtsanwalt auf die Farce hinweisen und deutlich:mad::mad:

Grüße
 

Hallo Siegfried,

also hast Du das auch selber am eigenen Leib verspürt, das Du bei der Auswertung mit dem TAD und dem AG ausgeschlossen wurdest. Weiß ja nicht, was die da der SB vom TAD erzählt haben, was ich nicht hören soll.


Da habe ich Glück, meine ehem. Kollegen bzw. Kumpel´s von anno, die mit mir zusammengearbeitet haben, werden meine Aussage in der Tätigkeitsbeschreibung unterzeichnen. Weil die dasselbe gemacht haben wie ich anno.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,

hatte ich es richtig in Erinnerung, dass Du und Dein RA bei diesem Termin Teilnehmer seid?

Warum hat Dein RA nicht interveniert?

Abgesehen davon sehe ich Dich als Kläger - in dem Sinne auch als Teilnehmer des Verfahrens......

Mit welcher Begründung wurdest Du ausgeschlossen? Welche § wurden Dir / Euch genannt? Welche Schritte hast Du ad hoc eingeleitet?

Viele Grüße

Kasandra
 
Mit welcher Begründung wurdest Du ausgeschlossen? Welche § wurden Dir / Euch genannt? Welche Schritte hast Du ad hoc eingeleitet?

Viele Grüße

Hallo Kasandra,

mir wurde keine Begründung genannt, warum ich nicht dabei sein darf. Rein nicht´s wurde dann genannt. Habe das jetzt meinem RA erzählt und ich werde sehen, was er da machen wird.


Er war nicht dabei, hatte gerade zu dieser Zeit Urlaub. Darum musste ich alleine an der Front kämpfen. Denke mal wenn er bei gewesen wäre, hätte er dazu was gesagt.

Abgesehen davon sehe ich Dich als Kläger - in dem Sinne auch als Teilnehmer des Verfahrens......

Richtig erkannt. Aber eb ich das registriert hatte, waren die auf einmal verschwunden. Da das alles für mich totales Neuland war, wusste ich nicht so richtig Bescheid über das ganze. Hatte mich einen Tag vorher schon Geistig und Mental drauf vorbereitet, was könnte kommen und was sollte ich sagen etc. Habe auch hier von einige gute Tipps erhalten usw.
Aber das hatte ich nicht auf dem Schirm und wusste da in dieser Situation nicht, wie sollte ich mich verhalten und die sagten nur da hast du nicht dabei zu sein. Da blieb mir erstmal die Spucke weck und eb ich das registriert hatte, war sie verschwunden.
Nun sollte es nochmals zu einer Besichtigung kommen, dann würde ich jetzt anders reagieren. Im nachhinein ist man immer schlauer. Egal jetzt ist es eh zu spät, muss jetzt sehen was mein RA dazu meint.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,

Du hättest den Termin verschieben müssen, wenn Dein Rechtsanstand im Urlaub war. Demnächst besser agieren.

Fordere Deinen RA auf, sämtliche Protokolle der Begehung, Besprechung und MA - Befragung via Akteneinsicht anzufordern.

Dir gebe ich den Hinweis, nicht einfach klein beizugeben, wenn jemand sagt: und nun bist du draußen!

Stelle dann die richtigen Fragen, wieso, weshalb, warum und auf welcher gesetzlichen Grundlage????

Natürlich, ich weiß, man ist dann überfordert und vor den Kopf gestoßen, weil man damit nicht rechnet. Aber versuche Dir zu verinnerlichen "W-Fragen" zu stellen und dann ins Detail zu gehen: Sage mir den § und das Gesetz!!!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Karl,
Das ist ja wirklich blöd gelaufen für Dich! Der Anwalt wäre zu diesem Termin wichtig gewesen. Nach meiner Erfahrung gibt es vom Termin des TAD beim AG ein Protokoll, was der TAD dort ermittelt hat, wen er befragt und wo er recherchiert hat. Das wurde mir ....in meiner Sache....während des Termin's vorgelegt! Schriftlich habe ich das Protokoll dann 1-2 Wochen später auch erhalten. Ich habe zu dem TAD Protokoll, Zeugenaussagen meiner ehemaligen Kollegen und alle Schicht und Dienstpläne, Gefährdungsanalysen etc. Vielleicht hilft Dir das weiter! Denke daran Du bist beweispflichtig! So solltest Du auch vorgehen!
L.g.Trollin68
 
Nach meiner Erfahrung gibt es vom Termin des TAD beim AG ein Protokoll, was der TAD dort ermittelt hat, wen er befragt und wo er recherchiert hat. Das wurde mir ....in meiner Sache....während des Termin's vorgelegt!

Hallo Trollin68,

tja, wenn ich bei der Auswertung nicht dabei sein durfte, woher sollte ich dann das Protokoll vorgelegt bekommen. Nach der Auswertung war ja die SB vom TAD verschwunden, sowie sie aufgetaucht war, so schnell war sie auch wieder verschwunden. Die hat mich dann auch nach der Auswertung nicht nochmals gesprochen. Nur halt der Produktionsleiter kam und sagte dasn die Auswertung vorbei sei und ich jetzt nach Hause gehen kann. Nur so lapidar und schnöselig " Bist Entlassen kannst jetzt gehen " und nahm die Arbeitsschutzhelm und das war´s.

Schriftlich habe ich das Protokoll dann 1-2 Wochen später auch erhalten.
Nun das ist jetzt 2,5 Wochen(25.08) her und ich habe bisher nichts an Protokoll vom TAD erhalten.

Zeugenaussagen meiner ehemaligen Kollegen und alle Schicht und Dienstpläne, Gefährdungsanalysen etc.

Sowas habe ich garnicht.

Nur halt das meine ehem. Arbeitskollegen das bezeugen, was früher war bzw. was wir früher gemacht haben. Das hatte ich einmal alles schriftl. aufgeschrieben in einer Tätigkeitsbeschreibung, weil wir drei zusammengearbeitet haben. Die beiden haben das jetzt Unterschrieben, als Zeugenaussage.

Also müsste ich oder mein RA ein Protokoll vom TAD anfordern was da am 25.08 alles gelaufen ist, oder?

Gruß Karl
 
Hallo Karl,

dieses Vorgehen ist normal, war und ist bei mir noch immer so. BG / UK und Arbeitgeber treffen sich dann halt heimlich und klüngeln zusammen wie man die Kuh vom Eis bekommt.

Mein AG hat mir einem Monat nach dem Treffen zwischen AG und UK mitgeteilt, dass es der TAD nicht für nötig hält mich zu beteiligen.

Das wurde dann so begründet:
Mit Verweis u. a. auf § 103 Abs. 2 SGB VII (Zwischennachricht, Unfalluntersuchung) wurde durch die UKT eingeschätzt, dass ein zwingendes Recht auf Beteiligung an diesem Gespräch durch Herrn .......... nicht besteht und er daher nicht zu laden ist.

Die UK hatte durch das LSG eine Beweisanordnung die arbeitstechnischen Voraussetzungen zu ermitteln und der Richter hat mir ein Beteiligungsrecht eingeräumt, dass der Richter Herr über das Verfahren ist interessiert die so gar nicht.

In meinem Fall hat sich die UK dadurch selbst ein Bein gestellt in dem der Richter nach meiner Rüger der UK die Ermittlungen sofort entzog und einen von mir vorgeschlagenen neutralen Gutachter beauftragte.

Manchmal ist es auch besser, dass man unfreiwillig nicht dabei war!

Anbei noch eine sehr gute Publikation (Ethische Aspekte bei der Begutachtung von Berufskrankheiten), diese bringt das Thema voll auf den Punkt.

VG Andi73
 

Anhänge

  • Bolm-audorff-Ethische_Aspekte_Begutachtung_BKen.pdf
    31.9 KB · Aufrufe: 7
Mein AG hat mir einem Monat nach dem Treffen zwischen AG und UK mitgeteilt, dass es der TAD nicht für nötig hält mich zu beteiligen.

Das wurde dann so begründet:
Mit Verweis u. a. auf § 103 Abs. 2 SGB VII (Zwischennachricht, Unfalluntersuchung) wurde durch die UKT eingeschätzt, dass ein zwingendes Recht auf Beteiligung an diesem Gespräch durch Herrn .......... nicht besteht und er daher nicht zu laden ist.

Hallo Andi,

ja wenn ich mal so ein schreiben oder so eine Aussage bekommen hätte. Das ist ja der Witz dabei, die haben nur gesagt, das ich nicht dabei sein darf und gut war es. Dann waren sie mit der SB vom TAD verschwunden und irgendwann nach ca. 15 - 30 min kam nur, wie gesagt, der PL und meinte die Auswertung ist vorbei und ich kann nach Hause gehen. Keine Äußerungen was da war, rein nichts.

Jetzt wollen sie dem TAD noch einige Unterlagen zukommen lassen etc. weiß aber nicht genau was. Und sie wollen nochmals ins Archiv gehen um sich schlau zu machen, was da anno produziert wurde. Wenn sie sich dann schlau gemacht ahben, wollen sie dem TAD bescheid geben, wegen einem neuen Termin zur 2 Besichtigung bzw. zum 2. Gespräch. Aber wann, keine Ahnung, die Option haben sie sich offen gelassen. Oder nur in meiner Gegenwart gesagt damit ich zufrieden bin und das wird nie stattfinden. Keine Ahnung was die intern sich ausgekunkelt haben.

Gruß Karl
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Karl,

du bist ja noch im Feststellungsverfahren deiner BG, da können die alles machen (§ 20 Abs. 1 Satz 2 SGB X).

Sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen; an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten ist sie nicht gebunden.

Die wissen genau was sie tun, beziehungsweise nicht tun um dich in Beweisnot zu bringen, die zeigen das ganz normale Verhalten einer Versicherung die Zahlen soll.

Du musst es alles fein säuberlich dokumentieren, fordere eine Begründung schriftlich ein warum du nicht beteiligt wurdest usw. um gegebenenfalls vor Gericht vortragen kannst warum du mit einer Ablehnung nicht einverstanden bist.

Du kannst diese Machenschaften nicht durchbrechen sondern nur in deinen Einzelfall vor Gericht zerbrechen.

VG Andi73
 
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