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Nach Augenverletzung und Gutachten, PUV zahlt nicht

Hallo Rajo,

man hat mir nur das Gutachten sowie einen Vorschuss in Scheckform geschickt und mir mitgeteilt, dass man sich bis spätestens Febr. 2016 wieder bei mir melden werde.

Bei der BG habe ich nichts beantragt. Ich habe lediglich einmal einen Unfallbogen ausgefüllt und seit dem erhalte ich sämtliche Kosten (Pflegemittel, Kontaklinsen, Brillen usw.) problemlos erstattet. Der Gutachter schrieb 2014 an die BG, dass nach seiner Einschätzung eine MdE ohne KL im wesentlichen Maße vorliegt und mit Kontaktlinse die Sehschärfe deutlich besser ist.

Ich bin bei meiner Recherche heute im Internet auf ein Werk von Books über die Begutachtung in der PUV gestoßen. Dort heißt es u.a. "...die PUV ist die lupenreinste Form einer Unfallversicherung...Leistungsmittelpunkt ist die unfallbedingte Gesundheitsschädigung...diese wird entschädigt und nicht die daraus resultierenden Konsequenzen...bemessen wird ohne Berücksichtigung eines Hilfsmittels (Prothese)...eine Ausnahme ist die Brille, die berücksichtigt wird d.h. das durch die Brille korrigierte Sehvermögen... das der Versicherte eine Brille trägt wird durch den sog. Brillenzuschlag entschädigt." Und, Brillenträger war ich vor meinem Unfall nicht.

Ich denke noch klarer kann die Faktenlage gar nicht sein. Jetzt muss ich mir nur noch überlegen wie ich weitermache. Wie würdest Du weiter vorgehen?

LG
Auge
 
Nach Augenverletzung Gerichtsstreit mit PUV

Nachdem ich schon länger nichts mehr von mir habe hören lassen dachte ich mir, meinen Fall mal zu aktualisieren. Letztendlich geht es hier ja auch um einen Erfahrungsaustausch.

Seit über einem Jahr befinden wir uns nun im schriftlichen Verfahren und vor 1/4 Jahr wurde auf gerichtliche Veranlassung hin ein weiteres Gutachten durch die LMU München erstellt. Die kommt jetzt sogar auf eine MdG von 17/25 (vorher 8/25 durch 1. Gutachter). Da aber auch hier der Sachverständige die Auffassung vertritt, dass die Sehschärfe "in jedem Fall mit Sehhilfe zu bewerten ist" wird der Dauerschaden auf 2,75/25 festgesetzt. Die Summe setzt sich aus 2/25 zzgl. 3% zusammen. Vom BGH wird nämlich die Auffassung vertreten, dass ein Auge mit verträglicher Korrektur volle Sehschärfe besitzt und damit voll gebrauchsfähig sei.

Dass ich aber die Kontaktlinse nur bis zu 8 Std. am Tag tragen kann, weil es dann unangenehm für mich wird, es viele Situationen gibt in der ich die KL erst gar einsetzen kann und ich regelmäßig an Wochenenden längere Tragepausen einhalte scheint überhaupt nicht relevant zu sein. Ich hatte sogar schon ein Lidekzem auf dem Auge (habe ich natürlich sofort von einem Dermatologen bestätigen lasse). Auch das ist egal. Und das schimpft sich deutsches Recht.

Hat jemand hier ähnliche Erfahrungen gemacht? Muss ich mich nun fügen?
 
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