Auge100513
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- 1 Juli 2013
- Beiträge
- 22
Hallo Rajo,
man hat mir nur das Gutachten sowie einen Vorschuss in Scheckform geschickt und mir mitgeteilt, dass man sich bis spätestens Febr. 2016 wieder bei mir melden werde.
Bei der BG habe ich nichts beantragt. Ich habe lediglich einmal einen Unfallbogen ausgefüllt und seit dem erhalte ich sämtliche Kosten (Pflegemittel, Kontaklinsen, Brillen usw.) problemlos erstattet. Der Gutachter schrieb 2014 an die BG, dass nach seiner Einschätzung eine MdE ohne KL im wesentlichen Maße vorliegt und mit Kontaktlinse die Sehschärfe deutlich besser ist.
Ich bin bei meiner Recherche heute im Internet auf ein Werk von Books über die Begutachtung in der PUV gestoßen. Dort heißt es u.a. "...die PUV ist die lupenreinste Form einer Unfallversicherung...Leistungsmittelpunkt ist die unfallbedingte Gesundheitsschädigung...diese wird entschädigt und nicht die daraus resultierenden Konsequenzen...bemessen wird ohne Berücksichtigung eines Hilfsmittels (Prothese)...eine Ausnahme ist die Brille, die berücksichtigt wird d.h. das durch die Brille korrigierte Sehvermögen... das der Versicherte eine Brille trägt wird durch den sog. Brillenzuschlag entschädigt." Und, Brillenträger war ich vor meinem Unfall nicht.
Ich denke noch klarer kann die Faktenlage gar nicht sein. Jetzt muss ich mir nur noch überlegen wie ich weitermache. Wie würdest Du weiter vorgehen?
LG
Auge
man hat mir nur das Gutachten sowie einen Vorschuss in Scheckform geschickt und mir mitgeteilt, dass man sich bis spätestens Febr. 2016 wieder bei mir melden werde.
Bei der BG habe ich nichts beantragt. Ich habe lediglich einmal einen Unfallbogen ausgefüllt und seit dem erhalte ich sämtliche Kosten (Pflegemittel, Kontaklinsen, Brillen usw.) problemlos erstattet. Der Gutachter schrieb 2014 an die BG, dass nach seiner Einschätzung eine MdE ohne KL im wesentlichen Maße vorliegt und mit Kontaktlinse die Sehschärfe deutlich besser ist.
Ich bin bei meiner Recherche heute im Internet auf ein Werk von Books über die Begutachtung in der PUV gestoßen. Dort heißt es u.a. "...die PUV ist die lupenreinste Form einer Unfallversicherung...Leistungsmittelpunkt ist die unfallbedingte Gesundheitsschädigung...diese wird entschädigt und nicht die daraus resultierenden Konsequenzen...bemessen wird ohne Berücksichtigung eines Hilfsmittels (Prothese)...eine Ausnahme ist die Brille, die berücksichtigt wird d.h. das durch die Brille korrigierte Sehvermögen... das der Versicherte eine Brille trägt wird durch den sog. Brillenzuschlag entschädigt." Und, Brillenträger war ich vor meinem Unfall nicht.
Ich denke noch klarer kann die Faktenlage gar nicht sein. Jetzt muss ich mir nur noch überlegen wie ich weitermache. Wie würdest Du weiter vorgehen?
LG
Auge