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Nach Arbeitsunfall bleibender Schaden, was nun?

frankyboy3

Nutzer
Registriert seit
7 Feb. 2011
Beiträge
2
Hallo,
dies ist mein erster Beitrag und ich habe mich auf Empfehlung eines Kollegen hier angemeldet. Ich hoffe, dass ich hier einiges Interessantes erfahren kann....
Ich hatte im Sept. 2010 einen Arbeitsunfall, wobei mir das erste Glied des Zeigefingers rechts und die Kuppe der Daumens rechts abgequetscht wurde.
Der Daumen wurde wieder zusammengeflickt, das Zeigefingerglied wurde amputiert.
Jetzt nach 4 Monaten Heilung, der Daumen brauchte so lange, gehe ich wieder arbeiten. Meinen Beruf kann ich nur eingeschränkt ausüben, wobei das Betriebliche Wiedereingliederungs Management hilft. Was zur Folge hat, dass ich eine etwas andere Tätigkeit ausübe.:(
Nun meine Frage.
Ich muss jetzt zum Gutachter meiner privaten Unfallversicherung. Wie hoch wird die Zahlung der Unfallversicherung sein?:confused:
Ich kann den Zeigefinger, kein Gefühl mehr im oberen Bereich, und den Daumen, ebenfalls kein Gefühl mehr im oberen Bereich, nicht mehr richtig nutzen. Feinmotorische Tätigkeiten sind so nicht möglich.
Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen.
Und noch etwas, was ist mit der BG? Gibt es da nicht auch noch ein Gutachten? Bisher hat sich noch keiner bei mir gemeldet.:confused:
Vielen Dank.
 
Hallo,

herzlich Willkommen hier im Forum. Die PUV wird entsprechend Deiner Versicherungsbedingungen bewerten, allerdings kennen wir diese Bedingungen nicht, so dass da keiner eine Antwort geben kann über die Höhe, aber Du kannst in Deine Bedinungen schauen, dort ist verzeichnet, war bei Verlust eines Fingers zu bezahlen ist. Bei der BG ist es so, dass erst ab einer Einschränkung von 20% eine Verletztenrente gezahlt wird. Die BG wird davon ausgehen, dass diese Grenze nicht erreicht ist und deshalb überhaupt keine Anstalten machen, um eine verbliebene MdE festzustellen.
Du solltest Deine BG auffordern, die MdE einzuschätzen. schon damit es später keine Probleme gibt und Du einen Bescheid in den Händen hälst. Das zum jetzigen zeitpunkt eine Rente erreichbar ist, glaube ich eher nicht.

Gruß von der Seenixe
 
Frankyboy was Dir passiert ist ist, ist zwar nicht schön, eigentlich ist keine Verletzung schön, aber ansonsten bist Du gesund und kannst noch viele Sachen machen die vielen Teilnehmer dieses Forum nicht annähernd möglich sind und froh wären nur solche Verletzungen zu haben, auch wenn ich wieder eine Verwarnung kassiere, es ist mir egal, deine PUV wird es entsprechend deiner Versicherungsbedingungen deinen Unfall bewerten und wenn Du der Meinung bist das hier wieder einmal getrickst wird, dann nimm einen Anwalt und wehre Dich mit kräften und jeder hier wird Dir mit Tat und Rat zur Seite stehen.
 
Franky ich kann DIr leider nicht weiterhelfen. Aber zu Ronja würde ich gerne etwas sagen.
Mir ist die letzte Zeit schon mehrfach aufgefallen das Du gerne die Leute hier etwas "dumm von der Seite" anmachst. Ich kann mit keinem Wort lesen das Franky seine Verletzung als "die weltschlimmste"Verletzung geschildert hat. Wann dürfen denn Deiner Meinung nach hier Leute schreiben?
Wenn sie den Kopf noch am Körper haben oder wie?

"Ironiemodus an"Sollte man in dem Forum vielleicht mal drüber nachdenken den Zugang nach GDB zu zu lassen? "Ironiemodus aus"

Jede Verletzung ist schlimm jedoch gibt es immer schlimmeres.

Sorry Frankyboy das ich nun Deinen Beitrag missbraucht habe aber ich musste das nun mal los werden.
 
Hallole frankyboy3,

sei auch von mir hier herzlich willkommen.

Hm, du schreibst, dass dein Unfall im September 2010 war.

Hier musst du aufpassen - da ich jetzt nicht weiß, wann genau im September.

denn ...

,,Voraussetzung: Eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20% muss die 26. Woche nach dem Unfall überdauern".

Rechne mal durch, ob du über die 26 Wochen kommst. Sonst hättest du evt. keinen Anspruch, da du jetzt schon wieder voll arbeiten gehst. Das könnte auch der Grund sein, warum die BG sich nicht bei dir bezügl. eines Gutachtens meldet.

Weiß jetzt nicht, wie es somit bei dir aussieht. Vielleicht kann dir seenixe zu den 26 Wochen noch etwas genaueres schreiben - sie kennt sich supi aus.

Viele liebe Grüßlein
Würmlie
 
Danke Papajoe,

mir ist grad das Frühstück im Hals stecken geblieben, als ich den Beitrag von Ronja2007 gelesen habe.


@ Ronja2007,

= Nomen est Omen? oder was?

ich fand es schon reichlich anmaßend wie du frido geschoren hast, aber das hier ist die größte Frechheit.
Weißt du wie es ist seit fast 40 Jahren als Behinderter zu leben? Nein, aber ich. Und trotzdem bin ich nicht so vermessen andere wegen einer in deinen Augen "Lappalie" von oben runter zu betrachten.

Für frankyboy3 ist sein Unfall zu Recht auch ein einschneidendes Erlebnis das zum Glück für ihn nicht so schwere gravierende Folgen hatte als bei anderen Unfallopfern.
Da er hier berechtigte Fragen gestellt hat ist es unangemessen ihn so runter zu machen.

Ich hab das Gefühl Ronja, du bist sehr zornig wegen deines Unfalles, du solltest fachliche Hilfe in Anspruch nehmen und nicht andere dafür bestrafen.

@ frankyboy3,

Uschreider hat recht, denn die 26. Woche ist maßgebend. Man muß mindestens 26 Wochen krank geschrieben sein um einen Anspruch auf Verletzenrente zu bekommen.

Ließ dich hier durch und wenn du nicht weiterkommst stelle deine Fragen :)

In diesem Sinne
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
Hallo uschreider,
das mit den 26 Wochen hat nichts damit zu tun ob Du wieder arbeiten gehst, sondern ob die Erwerbsminderung über die 26. Woche hinaus geht.
Viele Leute gehen sehr schnell wieder arbeiten wenn es irgendwie geht, da sie entweder gerne arbeiten oder angst haben ihren Job zu verlieren.
Trotzdem ist es möglich, dass Einschränkungen vorhanden sind.
Hat man zum Beispiel eine Beinverletzung die nicht folgenlos verheilt und einen reinen Bürojob, ist es oft möglich diesen Job relativ schnell weiterhin zu machen.
Hätte man mit so einer Verletzung allerdings einen Job bei dem man viel auf den Beinen ist, dann kann man den Job vielleicht nie wieder machen.
Trotzdem steht einem in beiden Fällen meist eine MdE zu, da die MdE auf den kompletten Arbeitsmarkt und nicht nur auf den jetzigen Job berechnet wird.
Im Büro hätte man sonst in diesem Fall wahrscheinlich gar keine oder allenfalls eine geringe MdE.
In dem andern Job läge die MdE dann wahrscheinlich bei 100 %, da der Job ja nicht mehr geht.
Die MdE ist immer eine fiktive Berechnung und eine Rente wird erst ab der 26. Woche bezahlt, nie vorher.
Bei frankyboy3 ist es wahrscheinlich so wie Seenixe bereits geschrieben hat, die gehen einfach davon aus, dass die MdE unter 20 % liegt und somit tun die gar nichts.
Aber man sollte wirklich immer darauf bestehen, dass die MdE festgestellt wird, da alles schlimmer werden kann und somit hat man schon mal alles festgehalten.

@Ronja2007,
lass es doch bitte andere Leute anzupflaumen, dies hatte ich Dir ja schon mal geschrieben.
Du hast sicher schwere Verletzungen davon getragen, aber andere haben auch Probleme.
Jede Verletzung die einen Dauerschaden verursacht ist schlimm.
Auch zwei kaputte Finger können sehr viele Schmerzen und Probleme verursachen.
Hier im Forum soll doch jedem, der Hilfe braucht geholfen werden, wir sind nicht hier um uns noch gegenseitig anzugreifen und fertig zu machen, denn das tun Behörden und Versicherungen schon zur genüge.
Liebe Grüße
Mengo
 
Hallo Mengo,

danke für die Klarstellung.

Natürlich muß die MDE über die 26. Wochen gehen und nicht die Krankschreibung.

Hab ich wohl gepennt.

Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
Hallo mengo und ironman13/08,

prrrrrr - DANKE für die Klarstellung. Hab's mir doch fast gedacht, dass da ein Gedankenfehler ist, obwohl ich heute morgen extra nochmal auf der Homepage der BG nachgelesen habe.

Hab's dann somit etwas falsch verstanden - :eek: Endschuldigung.

So, wie es mengo erklärt hat, ist es absolut logisch.

Viele liebe Grüßlein
Würmlie
 
@Würmelie

mach dir nix draus ich war ja genauso daneben :D

Gibt halt so Tage......

LG
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
Danke für die vielen Antworten.
Nun bin ich etwas schlauer, eine Arbeitsunfähigkeit hatte ich somit 17 Wochen. Meine alte Tätigkeit kann ich aber nicht mehr zu 100% ausführen.
Werde deswegen anderswo eingesetzt bzw. betrieblich umgelernt.
Ansonsten habe ich natürlich nicht die Verletzungen wie manch andere hier,
zum Glück, es hätte auch schlimmer kommen können.
Werde dann mal die BG kontaktieren und noch mal meinen Arzt aufsuchen.
Die Behandlung ist zwar abgeschlossen, es sind aber immer noch einige Beschwerden da, wie Taubheit und Verkrampfungen.
Der Gutachter der privaten Unfallversicherung wird wahrscheinlich nur nach der Gliedertaxe gehen, den wird es wohl nicht interessiern, ob man wieder 100% seinen Job mache kann oder nicht.

Also Danke noch mal.:)
Werde mal meine Erfahrungen mit dem Gutachter hier posten.
 
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