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Nach Arbeitsunfall bleibender Schaden, was nun?

Hallo Frankyboy3...,

tu das...und vor allem....lass Dich hier nicht von irgendwelchen Besserwissern unterdrücken. Du hattest einen Unfall und Deine Fragen sind berechtigt. Egal wie schwer Dein Unfall war. Unser Admin hat viele Anstrengungen unternommen um das Forum noch bekannter und größer zu machen und man freut sich über jeden neuen User. Und die Leute die hier meinen sich als Oberverunfallte aufspielen zu müssen sind nicht unser Maßstab. Also frag was das Zeug hält...es gibt keine dummen Fragen, lieber zuviel als zu wenig fragen.

Viel Glück
 
Hallo fankyboy3

werde mal versuchen Dir bezüglich PUV ein wenig weiter zu helfen.

Deine beruflichen Einschränkungen sind in der privaten Unfallversicherung nicht
mitversicherst (dafür gibt es die Berufsunfähigkeitsversicherung, BUV).

Die PUV leistet nur bei verbleibenden unfallbedingten Funktions-und Bewegungs-
einschränkungen bzw. bei Verlust von Arm, Bein, Finger oder anderen Körperteilen.

Da ich die Versicherungsbedingungen Deiner Versicherung und somit auch die
Versicherungssumme nicht kenne antworte ich Dir mit einem Beispiel:


Versicherungssumme 50.000 €

(normal = bei Verlust eines Daumens Zahlung 20 % der Vers.Summe = 10.000 €)

Dein Daumen ist (zu Deinem Glück) aber nur zu einem Teil in seiner Funktion beeinträchtigt. Vermutlich maximal zur Hälfte, das wird der Gutachter zu bemessen
haben und Gutachter werden leider im Sinne der Versicherung bemessen.

Bei Verlust eines Fingers ist in den meisten Vers.Bedingungen 5 % der Vers.Summe
im Vertrag als Entschädigung vereinbart. In dem Beispiel wären das bei Verlust 2500 €.

Bei der Schädigung Deines Fingers wird nach Gutachten, weil ja die Kuppe fehlt, meiner
Meinung nach vielleicht von einer Beeinträchtigung von 75 % auzuzgehen sein, was
einer Summe aus obiger Versicherungssumme von 1875 € entsprechen würde.

Bitte lese in Deinen Versicherungsbedingungen (AUB) die entsprechenden Gliedertaxen-
Werte und die Versicherungssumme nach.

Meine Antwort entspricht meiner Kenntnis und ich habe hier versucht alles richtig
wiederzugeben.

Wie ein Gutachter die Funktionsbeeinträchtigungen des Fingers und des Daumens
einschätzt mag erheblich geringer oder höher ausfallen.

Hoffentlich fällt die Bemessung besser aus als ich vermute.

Ich wünsche Dir auf jeden Fall alles, alles Gute


Meggy
 
Noch ein zwei Ergänzungen vielleicht zu den sonst schon recht ausführlichen Antworten.

Wir unterscheiden grundsätzlich Zwischen Schaden- und Summenversicherungen. Bei einer Schadenversicherung (zB HausratV, GebäudeV, private Krankenversicherung mit Ausnahme der TagegeldV, etc) wird bei Eintritt des Versicherungsfalls der eingetretene und versicherte Schaden ersetzt, bei eine Summenversicherung (Unfallversicherung, Lebensversicherung, Krankentagegeldversicherung) wird bei Eintritt des Versicherungsfalls eine zuvor vereinbarte Summe ausgezahlt.

Die private Unfallversicherung gehört also zur Summenversicherung, so dass massgeblich für die an Dich zu zahlende Entschädigung diejenige Summe ist, die Du mit dem Versicherer vereinbart hast.

Die weitere Entschädigung richtet sich dann nach der sogenannten Gliedertaxe. Dabei ist vertraglich geregelt, wieviel Prozent der vereinbarten Versicherungssumme es bei dem Verlust oder der Funktionseinschränkung verschiedener Körperteile oder Sinnesorgane gibt.

Wie schon beschrieben ist ein Daumen in der Regel mit 20 % bewertet, ein Zeigefinger mit 10 % und die anderen Finger mit 5 %.

Das sind aber nur die "Standard-Werte", durch besondere Versicherungsbedinungen können auch höhere Prozentwerte vereinbart worden sein, das solltest Du dringend in Erfahrung bringen. Zudem ist in der Unfallversicherung häufig ein Progression vereinbart. Die Art und den Umfang einer etwaig vereinbarten Progression entnimmst Du bitte ebenfalls Deinem Versicherungsvertrag.

Progressionen greifen häufig erst ab einer Gesamtinvalidität von 25 % - die Du ja durchaus erreichen kannst - und führen dazu, dass die Entschädigungsleistung im Umfang der Vereinbarung wächst. Hast Du also zB eine 300er Progression vereinbart würde das bedeuten, dass Du bei einem Invaliditätsgrad von 100 % nicht 100 % der vereinbarten Summe, sondern 300 % erhälst. Bei einer Progression von 250 logischerweise 250 %, bei einer von 500 bekommt man 500 %. Diese Steigerung erfolgt schrittweise ab 25 Prozent. Hast Du also zB eine Invaliditätssumme von 100.000 Euro vereinbart und wurde bei Dir ein Invaliditätsgrad von 50 % festgestellt, dann bekommst Du in einem Vertrag ohne vereinbarte Progression 50.000 Euro, bei einer 300er-Progression aber bereits 100.000 Euro, weil das die Progressionstabell so vorsieht. Sorry, ich kanns nicht besser erklären. Wenn das irgendwer einfacher kann: bitte gerne....

Der Arzt wird also zu klären haben, ob und ich welchem Umfang es zu einer Funktionsbeeinträchtigung gekommen ist. Auch wenn Dein Daumen wieder "zusammengeflickt" ist, kann ja dennoch eine Funktionseinschränkung zurück geblieben sein. Ähnliches gilt für Deinen Zeigefinger. Auch wenn "nur" die Fingerkuppe verloren wurde, wird die Funktionseinschränkung doch deutliche über 50 % liegen.... aber das wird ein Arzt zu klären haben, und ein solcher bin ich nicht.

Wichtig sind noch die 12/15 Fristen:

Die Invalidität muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall eingetreten und innerhalb von 15 Monaten von einem Arzt schriftlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht sein!

Viel Glück!
 
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