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nach Abschlagszahlung nun Vorladung als Zeuge

canadiandream

Nutzer
Registriert seit
19 Aug. 2008
Beiträge
5
Hallo, hab da mal nen paar Fragen an euch.
Ich hatte am 21.03 nen Autounfall, war Beifahrer und mein Fahrer ist eingeschlafen und hat uns vor nen Baum gefahren.
Nachdem ich wieder fit war, haben wir uns auch nen Anwalt genommen.
Habe von der Versicherung schon eine Abschlagszahlung per Scheck bekommen.
Nun bekam ich heute eine Vorladung vom Gericht als Zeuge wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen meinen Fahrer.Diese ist ende Januar 2009.
Steht was von Hauptverhandlung dabei, um was gehts da meistens?
Schuldfrage sollte eigentlich eindeutig geklärt sein...allerdings meint die gegnerische Versicherung das ich mich einem erkennbar übermüdeten Fahrer anvertraut hab..naja..ich mein ich war betrunken..und ich wusste nicht das er müde ist..sekundenschlaf..son scheiß..
Ein Brief erreichte mich heute noch von meinem Anwalt, wo wieder ein Verrechnungsscheck beilag, aber ohne jegliche Begründung.
Dort stand weder dass es sich um eine Abschlagszahlung handelt, noch das
es die endgültige Zahlung sein soll.
Ich werde morgen natürlich dort anrufen , aber ich dachte vll. weiß hier jemand Bescheid was es damit aufsich hat?
Außerdem hab ich eigentlich keine Lust auf eine Gerichtsverhandlung..normalerweiße müsste doch die Versicherung ein Angebot machen um alles außergerichtlich zu regeln, sonst müssten sie doch nach der Verhandlung mehr bezahlen oder?
Jedoch habe ich so ein Angebot noch nicht erhalten..oder könnte dieses noch auf mich zukommen?
mfg, benny
 
Hallo canadiendream,


Nun bekam ich heute eine Vorladung vom Gericht als Zeuge wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen meinen Fahrer. ……
Steht was von Hauptverhandlung dabei, um was gehts da meistens?

Da hat jemand den Fahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt und der Fahrer hat dies abgestritten. Jetzt muss ein Gericht entscheiden.


Schuldfrage sollte eigentlich eindeutig geklärt sein...
Nein, die Schuldfrage wird von der Versicherung bestritten.

allerdings meint die gegnerische Versicherung das ich mich einem erkennbar übermüdeten Fahrer anvertraut hab

Was die so alles meinen! War eine weitere Person in dem Auto?

Rufe nicht bei der Versicherung an. Du hast einen Anwalt, den Du mit der Wahrnehmung Deiner Interessen beauftragst hast.

normalerweise müsste doch die Versicherung ein Angebot machen um alles außergerichtlich zu regeln, sonst müssten sie doch nach der Verhandlung mehr bezahlen oder?

Normalerweise will eine Versicherung nichts oder möglichst wenig zahlen.

Gruß
Luise
 
Danke für die Antwort.
Nein es waren nur ich und der Fahrer in dem Auto..
Was erwartet mich bei dieser Gerichtsverhandlung, muss ich mich auf irgendwelche Fragen einstellen, die der gegnerische Antwort stellt um mich zu beschuldigen
 
Es wird um die Frage gehen, ob es für Dich in Deinem Zustand beim Besteigen des Fahrzeuges erkennbar war, dass der Fahrer übermüdet war. Wobei die Übermüdung ja noch von der Versicherung bewiesen werden muss.
 
jetzt weiß ich was es mit dem scheck auf sich hat.
Mein Anwalt hat als Summe nur 5000 Euro veranschlagt, die bezahlt werden sollen.
Ich sehe das bei 12 Wochen (7 Klinik,5 Reha) Klinikaufenthalt als nicht gerechtfertigt.
Habe folgende Verletzungen erlitten:
-Humerusschaftfraktur linker Oberarm
-Hüftkopffraktur Pipkin IV
-8 fache Rippenfraktur
-Brustbeinfraktur
-Lungenkontusion

Ich weiß nicht, will ja nicht reich werden, sondern nur eine angemessene Entschädigung erhalten..und 5000 Euro kommen mir da ziemlich wenig vor?
Die Versicherung hat diese auch schon ohne Beanstandung beglichen...was kann ich tun?
 
Hallo

Da hat jemand den Fahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt und der Fahrer hat dies abgestritten. Jetzt muss ein Gericht entscheiden.
Solche Verfahren werden auch "von amtswegen" eingeleitet. War bei uns genauso. Es stand kein fremder Unfallverursacher fest seitens der Polizei und somit rückte erst mal der Fahrer in den Fokus. Da es Verletzte gab, kommt es dann bei der Staatsanwaltschaft zum Verfahren wegen Körperverletzung des Beifahrers (in unserem Falle wurde das direkt fallen gelassen, da der Fahrer unschuldig war und die Schuld bei jemandes dritten zu suchen war/ist).

Als Zeuge geladen, bleibt einem erst mal sowieso nur eines übrig: Die Fragen die einem gestellt werden, wahrheitsgemäß zu beantworten. Dabei gilt dann: Das was Du wirklich weiß sagst du, das was Du nur vermutest sagst Du nicht, da es kein Wissen ist. Also Ja, Nein, Weiß ich nicht. Einen Satz der mit "Ich denke das..." verkeifst Du Dir bitte.

So wie Du schreibst warst Du angetrunken. Dir war die Müdigkeit des Fahres weder klar noch ersichtlich. Fertig. Rücksicht auf Deinen Fahrer kannst Du an dieser Stelle nicht nehmen. Leider. Hier sollte ja seine Haftpflicht zahlen. Bei uns saß ein guter Freund am Steuer, der und ich war froh das er direkt als "ohne Schuld" angesehen wurde. Ist einfach blöde wenn man einen Freund so in die Sch** reiten muss.

Meine pers. Meinung: Übermüdet ans Steuer = wie besoffen am Steuer = hab ich keinerlei Verständnis für. Liegt aber daran das ein Sekundenschläfer einen meiner besten Freunde frontal reingefahren und ihn auf der Stelle getötet hat, während der Sekundenschläfer fast unverletzt aus seinem Bulli stieg.

Betreff des Schermzensgeld:
Abschlagszahlungen sind ja nur "Anzahlungen" auf das zu erwartende Schmerzensgeld. Bei meinen Schreiben vom Anwalt an den Gegner standen auch 5000 Euro im Raume. Da stand aber (in meinen Worten) "in Bezug auf das zu erwartende Schmerzensgeld... Abschlagszahlung von zunächst 5000 Euro"... Ich vermute mal das Dein Anwalt auch erst mal eine Vorabzahlung erwirken will.

Im Zweifel musst Du über den zivilrechtlichen Wege die Kosten einklagen. So läuft das bei mir derzeit auch an. Da aber scheinbar die Versicherung erst mal mitspielt würde ich mich an Deiner Stelle mit Deinem Anwalt beraten. Als Laie steigt man zuweilen auch durch dessen Schriftverkehr nicht immer voll durch. So geht mir das manchmal auch schon.

Ich hoffe mal das bei Dir nichts zurück bleibt an Folge- / Dauerschäden. Sollte sich da was abzeichnen, dann muss man das entsprechend einfließen lassen und sich offen halten.
 
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