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Nach 13 Jahren Kampf gegen die Bg Bau vor dem LSG gewonnen, kann mir aber davon nix kaufen.

Hallo seenixe, drago, siegfried,und chumana,
ich danke euch für eure Antworten. Ich befürchte Chumana hat Recht. Aber ich habe gehofft, dass ich rückwirkend die Rente bekommen würde.
Dies wäre nach 13+4 Jahren (laut meiner Anwältin)einen schönen Batzen Geld.
Chumana, was meinst du mit" Ansprüchen aus überlangen Gerichtsverfahren"? Wer soll mir das bezahlen?
Wo ich eventuell noch eine Chance sehe ist, dass ich Schadensersatz von der Bg Bau bekomme.
Ich musste ja wegen meiner jetzt erst anerkannten Knieschäden, meinen selbstständigen Betrieb schon 2010 schließen.
Jetzt bekomme ich eine kleine Erwerbsminderungsrente und einen Nebenjob das sind im Jahr ca. 10 000€,
wo ich früher bis zu 100 000 € verdiente. Ich lebe am Existenzminimum.
Ich habe irgendwo gelesen, dass die BGs bei Einkommenseinbußen aufkommen muss.
Was meint ihr dazu?
Grüßle Bettele
 
Hallo Bettele,

suche bitte mal im Forum nach überlangen Gerichtsverfahren. Die Strafe beträgt etwa 100 Euro je Monat. 13 oder 17 Jahre sind schon recht lange als Verfahrensdauer. Bezahlen wird es der Steuerzahler, weil das Gericht schneller zu einer Entscheidung hätte kommen müssen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,

ich glaube es gibt nur rückwirkend für 4 Jahre Geld, bin mir aber nicht ganz sicher, wenn die Anwältin das so sagt.

Im übrigen kann man wieder sehen, dass den Richtern die Versicherten total egal sind. Wichtig ist, dass irgendwie die BG wieder Recht bekommt.
Hauptsache die BG muss nicht entschädigen, dann kann man das Geld für andere Dinge ausgeben.

Einen schönen Sonntag trotzdem

Sonnenschein56
 
Hallo Bettele,
Ich habe zufällig auf diese BSG Urteil gestoßen was im deine Fall für dich sehr interessant wäre aber auch für viele andere Forum Mitglieder.
L.G.Drago
 
Ich danke euch nochmals, dass ihr mir geantwortet habt.
Die 2 Gutachter wo vom Gericht bestimmt wurden,und mir die 30 % zugestanden haben, untersuchten mich sorgfältig.
Mit denen bin ich auch einig.
Kann das LSG einfach über die Köpfe der Gutachter entscheiden.
Auch fühle ich mich gegenüber dem bekannten Dortmunder Urteil benachteiligt, wo ebenfalls ein Installateur für nur ein kaputtes Knie.
mit sogar besseren Streck-und Beugewerten 20 % bekommen hat. Wo ist da das Gleichheitsprinzip?
Mit welchen §en kann ich diese 2 Ansätze vor dem BSG begründen.
Grüßle Bettele
 
Hallo Bettele,
Was sagte ihre Rechtsanwältin, Fehler Rechtsanwältin ist deine Fehler.
Die MdE-Tabellenwerte muss LSG zugrunde lagen bei Ermittlung MdE. Die muss alle objektiv erwiesene Tatsache berücksichtigen. Wenn beide Sachverständige die Arthrose VI und III Grades nach Kellgren objektiv nachgewiesen haben (festgestellt) die muss LSG berücksichtigen.
Wie das BSG entscheiden hat LSG muss begründen warum die zwei Gutachter nicht folgt. Noch einmal die LSG darf sich nicht ein ungünstigster Tabellenwert aussuchen sondern muss alle Tabellenwerte in Bewertung bei Ermittlung die MdE berücksichtigen.
Welche Paragrafe: bei spiel Verletzung materielle Recht §56 SGB VII, Verletzung §128 SGG wegen Abweichung von Gutachter ohne Begründung und ohne Beachtung die MdE Tabellenwerten, Verletzung Rechtliches Gehör § 62 SGG und Art. 103 GG, Verletzung alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich Art. 3 Abs. 1. Ob noch welche in Betracht kommen so kann ich nicht vorschlagen weil die Urteil nicht kenne.
L.G.Drago
 
Hallo,

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Viele Grüße,

Rudinchen
 
Hallo Zusammen,
die Nichtzulassungsbeschwerde wurde beim BSG eingereicht, obwohl mein Ra meint dir Chance ist gleich null.
an der Begründung arbeiten wir.

Ich habe im Internet diesbezüglich ein BGH Urteil BHG 4 STR 320/ 16 gefunden, was mir weiterhelfen kann.
In diesem Urteil haben die Richter ebenfalls den Gutachter ignoriert, und dies nicht ausreichend begründet, wie bei mir.
der BGH hat daraufhin die Revision zugelassen.
Was meint Ihr?
Ich denke, für was werden teure Gutachten vom Gericht beauftragt, und sie ignorieren sie?
Ich bin über Jede Antwort dankbar.
Grüßle Bettele
 
Mouin Bettele,

du stellst natürlich, die Angelegenheit aus deiner Sicht kurz..., aber.... wie stellt sich, die Aktenlage dar?
und da hatte ich schon Sachen erlebt, da war jedes Wort hier für die Katz, weil nicht, die
Gesamt- Grundlage dargestellt worden ist und nur dem Geschädigten sein Credo-Einschätzung zur Info und Diskussion stand.

Warum, wie was ist jetzt das Gericht von den Gutachten abgewichen:rolleyes:
Natürlich dar ein Richter von Gutachten abweichen, muss es aber denne..... explizit darlegen.
Danach darf er die Kriterien, der "herrschenden Fachliteratur" auch nicht vernachlässigen.

Summa Summarum kann man dem Gericht schon....... das Urteil :eek:, aber w. g. :rolleyes:

ggf. kannst du hier und da was für dich herausholen:
Urteil- 03.04.2014 – B 2 U 308/13 B
Urteil - 26.10.2017 - B 2 U 6/16 R
Urteil - 24.07.2012 - B 2 U 23/11 R

Grüße
 
Hallo Siegfried, und alle andere.
mit der abweichenden Einschätzung des Gerichts von nur MdE 15% wurden wir überrascht.
Für mich war eigentlich klar, wenn ich die Anerkennung bekomme, folgen die Richter auch den Gutachtern mit 30%,
was für mich eine normale Sache gewesen wäre, denn ein anderes Gutachten mit einer MdE Einschätzung gibt es nicht.
Bei der Verhandlung hat zwar der vorsitzende Richter angedeutet, dass er sich schwer tue, mit den 30% des einen Gutachter, hat aber nicht
gesagt, dass er nur 15% sehe.
Ich dachte mir, die geben mir halt dann nur 25%, da wäre ich auch zufrieden gewesen.
Die 15 % erfuhren wir erst bei der Urteilsverkündung, zusammen mit der Nichtzulassung!!!
Darauf konnten wir nicht mehr reagieren.
Ich halte dies für einen Verfahrensfehler laut §128 SGG:
1) 1Das Gericht entscheidet nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung. 2 In dem Urteil sind die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.

(2) Das Urteil darf nur auf Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten.

zu 1) Das Gericht hat sich nicht genügend, mit der Differenz zu den Gutachtern, auseinandergesetzt, vor allem haben sie nichts gesagt,
dass der zweite Gutachter ebenfalls 30% zugesteht.

zu 2) Wir konnten nicht mehr auf die 15% äußern. (rechtliches Gehör)

Könnte das ein Ansatz sein, für eine Nichtzulassungsbeschwerde?
Was meint Ihr dazu?
Grüßle Bettele
 
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