Hallo Bettele,
ganz interessant, wäre ja mal die Begründung im Urteil, warum der Richter.... den Gutachten nicht zugestimmt hat.
Danach musst du auch mal an die
Politik denken
Der Fisch stinkt vom Kopf her und m. E. liegt hier der Hauptverantwortliche, für solch eine Rechtsprechung.
Ok, Lamentieren,
, schelten erleichtert die Seele und schütz ggf. vor einer s. g. "posttraumatischen Verbitterungsstörung".
Konkret, du kannst dir für die 15% nichts kaufen, aber aufgeben würde ich nicht.......wieder das Katz und Mausspiel in gewisser Zeit starten:
Verschlimmerungsantrag
Danach liegt es in vielen Fällen, auch an den "Rechtsanwälten, zu brav wird mit geschwommen und ein Wadenbeißer, der mal auch gegen den Strom schwimmen kann
muss erstmal gefunden werden. (für die paar €€€, was im Sozialrechtsstreit für eine Gebühren vorherrschen
)
Zitat: "man will sich ja, die Richterschaft nicht Verärgern"
Da man oben her wohl nicht verändern kann, muss an der Front aufgerüstet werden. Mal zu Beispiel, jeder Straftäter-Schurke bekommt doch vor Gericht 2-3 Anwälte an seine Seite, die i. d. R. die Allgemeinheit zahlt.
Warum nicht auch ein Kläger, vor den Sozialgerichten? Natürlich ist dies eine Finanzierungsfrage für den Kläger, der i. d. R sollte er liquid sein, der-die Anwälte sowie zahlen muss bzw. seine RS. Wir geht es um die Manpower, der Richter muss in die Mangel genommen werden und natürlich sein "pseudo" Gutachter auch. Vor dem haben die Richter und Gutachter am meisten Angst
. Zu mancher negativ Gutachter, ist da schon gehörig, ins stottern geraten und umgefallen.
Diese "Lachnummer Gerichtstermine" müssen dezimiert werden. (zu 99 % steht die Ergebnis, sowieso schon in trockenen Tüchern und m. E. zu einem hohen % Satz, gerade bei BG Verfahren, gegen den Kläger)
Am besten ein Arzt und Verfahrensrechtler noch hinzu
als Beistand. Die Richter und Gutachter müssen so richtig in die "Mangel" genommen werden.
Das schriftliche vor Bla Bla, ja OK,
aber von Angesicht zu Angesicht hat noch eine andere Wirkung, das "schnelle durchschleusen" bei SG-Verhandlungen muss ein Ende haben bzw. oft können Kläger und Anwalt nicht mal Muh und Mäh sagen.
Natürlich brauch man adequate Anwälte, es bringt einem nichts, wenn man zwei Nuschen an seine Seite hat.
Summa Summarum, werden die Kläger viel zu schnell und billig, gerade bei den SG Verfahren abgewatscht.
Ein Dank an die Politik, die alles für den Sozialstaat und Versichertengemeinschaft im Auge behält.
Grüße und habe die Ehre