Hallo,
im nächsten Jahr (2013) sind wieder Wahlen der Schöffinnen und Schöffen.
Als Schöffen bezeichnet man die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Strafgerichtsbarkeit. Alle 5 Jahre finden zeitgleich in Deutschland die Schöffenwahlen statt. Jeder interessierte Bürger kann sich selbst bei seiner Gemeindeverwaltung bewerben. In Berlin und Hamburg sind die Bezirksverwaltungen des Wohnsitzes für die Bewerbungen zuständig. Die nächsten Schöffenwahlen finden im Jahre 2013 statt, so dass zu Beginn des Jahres die Bewerbung bei der zuständigen Verwaltung eingereicht werden muss. In der Zwiscit können die Gemeinden keine Bewerbungen entgegennehmen, da in der laufenden Wahlperiode keine Wahlen oder Nachwahlen durchgeführt werden.
Spannender ist für uns sind sicher die ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richter in der Sozialgerichtsbarkeit.
Die ehrenamtlichen Richter werden auf die Dauer von fünf Jahren in aller Regel vom Landessozialgericht aufgrund von Vorschlagslisten berufen. Sie werden in unterschiedliche Listen nach der Zuständigkeit des jeweiligen Spruchkörpers aufgenommen. Für jede dieser Listen sind bestimmte Organisationen vorschlagsberechtigt. In Angelegenheiten der Sozialversicherung und der Arbeitslosenversicherung schlagen insbesondere die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände vor. Ehrenamtliche Richter für Angelegenheiten der Sozialversicherung und der Arbeitsförderung, des sozialen Entschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrechts werden von den entsprechenden Organisationen vorgeschlagen; die ehrenamtlichen Richter für Angelegenheiten des Vertragsarztrechts werden von den Krankenkassen und den Organisationen der Vertrags(Zahn)Ärzte und Physiotherapeuten vorgeschlagen. Bei diesen Organisationen oder beim Landessozialgericht erfährt man den Termin der nächsten (nicht bundeseinheitlich stattfindenden) Berufung.
Alle User, die Mitglied einer Gewerkschaft sind, sollten versuchen darüber eine Registrierung als Schöffe zu erreichen.
Gruß von der Seenixe
im nächsten Jahr (2013) sind wieder Wahlen der Schöffinnen und Schöffen.
Als Schöffen bezeichnet man die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Strafgerichtsbarkeit. Alle 5 Jahre finden zeitgleich in Deutschland die Schöffenwahlen statt. Jeder interessierte Bürger kann sich selbst bei seiner Gemeindeverwaltung bewerben. In Berlin und Hamburg sind die Bezirksverwaltungen des Wohnsitzes für die Bewerbungen zuständig. Die nächsten Schöffenwahlen finden im Jahre 2013 statt, so dass zu Beginn des Jahres die Bewerbung bei der zuständigen Verwaltung eingereicht werden muss. In der Zwiscit können die Gemeinden keine Bewerbungen entgegennehmen, da in der laufenden Wahlperiode keine Wahlen oder Nachwahlen durchgeführt werden.
Spannender ist für uns sind sicher die ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richter in der Sozialgerichtsbarkeit.
Die ehrenamtlichen Richter werden auf die Dauer von fünf Jahren in aller Regel vom Landessozialgericht aufgrund von Vorschlagslisten berufen. Sie werden in unterschiedliche Listen nach der Zuständigkeit des jeweiligen Spruchkörpers aufgenommen. Für jede dieser Listen sind bestimmte Organisationen vorschlagsberechtigt. In Angelegenheiten der Sozialversicherung und der Arbeitslosenversicherung schlagen insbesondere die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände vor. Ehrenamtliche Richter für Angelegenheiten der Sozialversicherung und der Arbeitsförderung, des sozialen Entschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrechts werden von den entsprechenden Organisationen vorgeschlagen; die ehrenamtlichen Richter für Angelegenheiten des Vertragsarztrechts werden von den Krankenkassen und den Organisationen der Vertrags(Zahn)Ärzte und Physiotherapeuten vorgeschlagen. Bei diesen Organisationen oder beim Landessozialgericht erfährt man den Termin der nächsten (nicht bundeseinheitlich stattfindenden) Berufung.
Alle User, die Mitglied einer Gewerkschaft sind, sollten versuchen darüber eine Registrierung als Schöffe zu erreichen.
Gruß von der Seenixe