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nürnberger versicherung bu Versicherung

fersifraktur

Nutzer
Registriert seit
8 Juli 2009
Beiträge
1
:confused::confused::confused: Hallo habe folgene Frage kann mir jemand was dazu sagen

habe mir letztes Jahr als selbständiger Verfuger im Hochbau also als körperlich schwer arbeitent einzustufen bei einem Leiterfall das rechte Fersenbein gebrochen... nach 6 Monaten hat meine BuV.o.g. nachträglich für die 6 Monate von Juli bis Januar die vereinbarte monatl. summe gezalht. Mich dann aber zu einer weiteren Einschätzung meiner erkrankung nochmal zu meinen op.Chirogen geschickt. Das Gutachten hat er dann im Mai 16 Wochen nach untersuchung endlich mal der Versicherung zukommenlassen mit dem Ihnalt 100 prozent berufsunfähig für Gerüste Leitern Lastentragen . Anstatt jetzt zu zahlen wie ich erhofft hatte schicken die mich jetzt zu ihren Gutachter nach Hannover...der Termin ist in 10 Tagen...hat einer Erfahrung was die da genau begutachten
Und hat jemand erfahrung die Rente würde jetzt noc 32 Jahre pro Monat 1031,00 Euro ergeben was die auszahlen würden wenn ich mich für ne neue Ekzistenzgründng im kaufmannischen Bereich entscheide und mir ein Auszahlngsangebot machen lassen würde...

ich danke im Vorraus für eure Antworten
 
Hallo fersifraktur,

es kommt darauf an wie es in Deinem BUZ-Vertrag steht.

Ob genau Dein Beruf versichert war oder ob überhaupt die Berufsunfähigkeit versichert ist.

Im schlimmsten Fall bekommst Du keine BUZ-Rente mehr nach der Umschulung. Also würde ich an Deiner Stelle jetzt nicht gleich nach einer Auszahlung der Gesamtsumme fragen.

Da Du ja noch sehr jung bist wird deine BUZ-Versicherung sowieso immer wieder deine Berufsunfähigkeit prüfen.

Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Es kommt darauf an, ob du eine sogenannte Verweisbarkeitsklausel in deinem Vertrag hast. Wenn nicht, dann zahlen die VERSICHERER BIS ZUR RENTE BZW: BIS ZU DEM ZEITPUNKT; A DEM DIE ERWEBSFÄHIGKEIT IM VERSICHERTEN BERUF WIEDER HERGESTELLT IST:
Hast du eine Verweisbarkeitsklausel sind sie ab dem Beginn der neuen Tätigkeit leistungsfrei, wenn du mindestens genau so viel verdienst. Verdienst du weniger muss die Differenz gezahlt werden.

Genau in dieser Verweisbarkeitsklausel trennt sich die Spreu vom Weizen.
Interessant sind auch Prozesskostenquoten bei der Wahl des Versicherers.
 
Hallo fersifraktur,

schau mal wie s. g., in deine Versicherungsbedingungen
§2-§7


z. B.

§ 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen?
1. Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mehr als sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

§ 7 Was gilt für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit?
1. Nach Anerkennung oder Feststellung unserer Leistungspflicht sind wir berechtigt, das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit und ihren Grad oder den Umfang der Pflegebedürftigkeit nachzuprüfen; dies gilt auch für zeitlich begrenzte Anerkenntnisse nach § 5. Dabei können wir erneut prüfen, ob die versicherte Person eine andere Tätigkeit im Sinne von § 2 ausüben kann, wobei neu erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten zu berücksichtigen sind.

"abstrakte- konkrete Verweisung"?

Info:

http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/artikel/A166-Der-Eintritt-des-Versicherungsfalles.php

http://www.anwalt.de/rechtstipps/na...er-verweisung-auf-neue-taetigkeit_014434.html

http://www.h6server.de/dav/images/urteile/2008/iv_zr__48-06.pdf

http://www.h6server.de/dav/images/urteile/2010/iv_zr_226-07.pdf

http://www.online-pkv.de/files/urteil_bgh_iv_zr___8-08_bu_verweisung.pdf

http://www.deutscherueck.de/uploads/tx_dbdownloads/Deutsche_Rueck-Paragraf_Praxis__NO_2-08.pdf

Nachprüfungsverfahren-widersprechende medizinische Gutachten

http://www.kanzlei-deisser.de/aktuelles.htm

Dein Zitat:
Auszahlung der Gesamtsumme, event. neue Ekzistenzgründng im kaufmannischen Bereich entscheide.

1031€ x 12 x 32 = 395904€ + event. Dynamik hört sich erstmal
rein theroretisch gesehen "gut" :eek: an.

Aber Prakisch, wenn die dir überhaupt eine Summe auszahlen, tränende Augen:p

Wie schon o. g., was sagen deine V. Bedingungen aus?:confused:.

Grüße

Siegfried21
 
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