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Musterbrief zur aktuellen Rentenerhöhung

fliedertiger

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
27 Sep. 2006
Beiträge
717
Hallo allerseits :)

vielleicht ist es noch nicht zu spät und einige können noch den Musterbrief gegen die zu niedrige Rentenerhöhung von 1,1 % seit Juli 2008 erstellen und abschicken.

Hier ist er zu finden http://www.adg-ev.de/

Mit Erschrecken habe ich festgestellt, daß in meinem Bescheid kein Datum angegeben wurde, zwar wurde der Hinweis auf das einmonatige Widerspruchsrecht nach Erhalt des Bescheides gegeben ... der Bescheid an sich hat kein Datum, aus meinen Recherchen heraus habe ich das Schreiben so um den 17.7.08 erhalten.

fliedertigerische Grüße :p:p:p

das ps: hier der Musterbrief in Textform


Deutsche Rentenversicherung Bund

Ruhrstraße 2
Berlin Wilmersdorf
10704 Berlin



Ihr Bescheid ......Datum Rentenanpassung zum 01.07.2008
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich gegen den oben genannte Bescheid Widerspruch

Begründung
Die Anpassung der Renten zum 01.07.2008 nur um 1,1 Prozent verstößt gegen das Grundgesetz (GG), insbesondere Art. 3 (Gleichheitssatz), und gegen die aktuelle Rechtsprechung des BVerfG
Mit der Entscheidung vom 26.07.2007 (1 BvR 824/03 und 1 BvR 1247/07) hat das BVerfG ausgeführt:
Die Rentenanpassung in Höhe des Inflationsausgleichs war auf die Jahre 2000 und 2001 begrenzt und wurde letztlich sogar nur im Jahr 2000 durchgeführt. Die Aussetzung der Rentenanpassung war auf die
zum 1. Juli 2004 zu erfolgende Rentenanpassung beschränkt. Beide Maßnahmen bildeten lediglich
zeitlich begrenzte, punktuelle Ausnahmen von dem ansonsten geltenden Grundsatz der jährlich an die Entwicklung der Arbeitseinkommen ausgerichteten Rentenanpassungen.“ (Randnummer 57) „Allerdings ist der Gesetzgeber bei Eingriffen in die Systematik der regelmäßigen Rentenanpassung verfassungsrechtlich gebunden. Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung begründen die langfristigen Beitragsverpflichtungen, die erst zu einem sehr viel später liegenden Zeitpunkt zu Leistungen führen, ein besonderes Vertrauen auf den Fortbestand gesetzlicher Leistungsregelungen, zu denen auch die Vorschriften über die regelmäßige Rentenanpassung gehören. Zudem folgt aus dem in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich angeordneten, die allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG berührenden Versicherungszwang mit einem erheblichen Beitragssatzniveau die Pflicht des Gesetzgebers, für die erbrachten Beitragsleistungen im Versicherungsfall adäquate Versicherungsleistungen zu erbringen. Schließlich dürfen die Regelungen über die Rentenanpassung nicht zu einer substantiellen Entwertung der erreichten Ansprüche und Anwartschaften mit der Folge führen, dass diese im Ergebnis leer laufen.“ (Randnummer 61)


Damit hat das BVerfG eindeutig festgestellt, dass mit der Rentennullrunde 2004 das Ende der zumutbaren Eingriffe bei den Rentenanpassungen erreicht ist. Den Gleichheitssatz des GG sehe ich dadurch verletzt, dass Pensionäre 2008 eine angemessene Erhöhung ihrer Bezüge um 3,1 Prozent erhalten. Bezogen auf die durchschnittliche Pension für Männer (2.021 Euro) ergibt sich eine monatliche Erhöhung um etwa 61 Euro. Bezogen auf die durchschnittliche Rente für Männer (1.104 Euro) ergibt sich eine Erhöhung der Bruttobezüge um etwa 12 Euro. Da die Aufteilung der Bevölkerung auf die verschiedenen Altersvorsorgesysteme auf vordemokratische Zeiten (19. Jahrhundert) zurückgeht, verstoßen diese gravierenden Unterschiede im demokratischen Rechtsstaat gegen die Verfassung, in diesem Fall gegen den Art. 3 GG. Nach Feststellungen des Statistischen Bundesamts betrug die Teuerungsrate im Jahr 2007 etwa 3 Prozent.

Ich fordere Sie deshalb auf, meine Rente rückwirkend zum 01.07.2008 um mindestens 3,1 Prozent zu erhöhen.



Mit freundlichen Grüßen
 
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