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Muss ich finanzielle Leistungen zurückzahlen?

paolosolo

Nutzer
Registriert seit
12 Sep. 2006
Beiträge
25
Alter
51
Ort
Berlin
Hallihallo,

wenn ich nach einem ersten Gutachten eine Invaliditätsleistung in Höhe X ausbezahlt bekomme und ich danach aber auf ein zweites Gutachten innerhalb der 3-Jahresfrist dränge, welches letztlich unter dem Invaliditätsgrad des ersten Gutachtens bleibt....kann die PUV den schon "zuviel" ausbezahlten Betrag zurückfordern? Ich hab zwar ne Menge Erfahrung mit der PUV, aber diese Spitzfindigkeit konnte ich bisher nirgens erklärt finden.Vertraglich steht davon nix mit bei, lediglich ein Schreiben der Versicherung sagte aus, das das zweite Gutachten ausdrücklich auf meinen Wunsch anberaumt wurde und eine eventuell zuviel gezahlte Inv.-leistung zurückbezahlt werden müsse.Ist das rechtens? oder muss ich den Differenzbetrag erst einmal nicht zurückzahlen? Habe in der Zwischenzeit auch ein privates Gutachten in Auftrag gegeben, welches eindeutig bescheinigt, das die Invalidität auf jeden Fall weitaus höher sein müßte, wie im ersten Gutachten der PUV dargestellt.....Vielen Dank
 
Hallo,

die Rückforderung wäre schon richtig. Wenn Du allerdings ein Gutachten (beachte die 3-Jahresfrist) zu diesem Zeitpunkt anfertigen läßt, solltest Du sehr gute Karten haben, Deine höheren Ansprüche bei der PUV auch durchzusetzen. Notfalls mußt Du den Klageweg bestreiten. Bereite Dich schon jetzt darauf vor. Besonders die Gerichtskosten sind relativ hoch, falls Du keine Rechtsschutzversicherung hast.

Gruß von der Seenixe
 
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