Hallo @ all,
mit dem Passfoto habe ich das geringste Problem. Eher mit den Zugriff auf meine Daten. Also habe ich an meine KK geschrieben.
Darauf habe ich folgende Antwort erhalten:
Die eGK mit Lichtbild dient lediglich der eindeutigeren Identifikation der Versicherten und soll ihren Missbrauch erschweren. Nach der Ausgabe der eGK an die Versicherten wird diese Karte zunächst die gleiche Funktion haben wie die heutige Krankenversichertenkarte, nämlich als „Ausweis“ der Versicherten in der Arztpraxis dienen. Erst später – das wird noch einige Jahre dauern - sollen dann weitere Funktionen der eGK eingeführt werden, z. B. die Arzneimitteldokumentation und die elektronische Patientenakte.
Medizinische Daten werden dann aus Gründen der Datensicherheit, aber auch wegen des begrenzten Speicherplatzes nicht auf der eGK, sondern in einem hoch gesicherten Datennetz gespeichert. Die eGK enthält, neben den Personalien und - später - der PIN (Persönliche Identifikationsnummer) der/des Versicherten, hauptsächlich den „Datenschlüssel“, mit dem die medizinischen Daten ver- und entschlüsselt werden. Selbst bei einem unbefugten Eindringen in das Datennetz würde ein Hacker zwar die verschlüsselten Daten erkennen können, diese aber wegen der fehlenden Entschlüsselungsmöglichkeit mit der eGK nicht „lesen“ können.
Für Sie als Patient und Versicherter ist wichtig, dass diese Daten nur mit Ihrer persönlichen Zustimmung von Ihrem Arzt gespeichert und gelesen werden dürfen. Wenn Sie der Speicherung - durch Bestätigung mit Ihrer persönlichen PIN - zustimmen, werden die Daten mit Ihrer eGK verschlüsselt in einem besonders gesicherten Datennetz gespeichert. Zugriff auf diese Daten haben dann nur Ärzte und andere medizinische Einrichtungen, denen Sie mit Ihrer eGK diesen Zugriff auch genehmigen.
Für Sie persönlich bedeutet das, dass Sie – in einigen Jahren – Ihrem behandelnden Arzt mit Ihrer PIN Ihre Zustimmung geben müssen, Ihre medizinischen Daten in eine elektronische Patientenakte oder eine Arzneimitteldokumentation zu schreiben.
Wenn Sie darauf keinen Wert legen oder den Datenschutzmaßnahmen kein Vertrauen schenken, wird das auch nicht geschehen und Ihre eGK wird lediglich als „Ausweis“ wie die heutige Krankenversichertenkarte dienen.
Sollte für Sie aber eine solche Patientenakte mit Ihrer Zustimmung geführt werden, können Sie Ihrem jeweils behandelnden Arzt mit Ihrer eGK und Ihrer PIN die Genehmigung erteilen, Einblick in diese Daten zu nehmen. Sie persönlich bestimmen also, welche Daten von Ihnen gespeichert werden und wer sie anschließend auch lesen darf.
Na ich bin gespannt ob das wirklich so ist.
Viele Grüße
Abendsonne