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Muss ich beim Vorstellungsgespräch Fragen nach der Gesundheit beantworten?

NixchenII

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
12 Sep. 2006
Beiträge
357
Ort
unbekannt verzogen
Website
www.beepworld.de
Hallo ihr Lieben,
ich weiß nicht so recht,in welcher Rubrik ich diese Frage stellen soll, falls sie hier falsch ist bitte ich die Mod´s um "Verschiebung" ;)

Muss ich, wenn ich chronisch krank bin, z.B. Fibromyalgie oder ein sonstiges chronisches Schmerzsyndrom habe, dem "zukünftigen" Arbeitgeber auf die Frage nach Erkrankungen, eine ehrliche Antwort geben? Wenn ja, welche Konsequenzen kann das haben, in wieweit darf ein Arbeitgeber solche persönlichen Fragen stellen?

Es wäre lieb,wenn mir jemand kurzfristig antworten könnte, es ist sehr dringend

Es würde auch schon helfen, wenn mir jemand eine Beratungsstelle oder Informationsquelle für derartige Fragen benennen könnte.

Herzlichen Dank im voraus für Eure Mühe.

Liebe Grüsse

vonnet NixchenII :)
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Nixchen,

kürzlich habe ich gefunden, dass Fragen nach Erkrankungen unzulässig sind (Quelle: WISO Meine rechte im Job vom Brueckmann und Würth).
Aber es hängt auch von der Art des Arbeitsplatzes und somit gibt es Ausnahmen.

Auszug aus
Die Rechte behinderter Mensche und ihrer Angehörigen
von Peter Trenk-Hinterberge

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9.1.3 Offenbarungspflicht/Fragerecht
….

Bei Fragen nach chronischen Krankheiten läßt sich leider nicht ebenso klar
sagen, ob sie wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen oder nicht. Hier
wird grundsätzlich die Auffassung vertreten, daß Fragen nach (chronischen)
Krankheiten nur insoweit zulässig sind, als sie mit einem überwiegenden Interesse
des neuen Arbeitgebers gerechtfertigt werden können. Denn solche
Fragen bedeuten einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre des Arbeitnehmers.
Der neue Arbeitgeber darf etwa fragen: Waren Sie in den beiden
letzten Jahren wegen einer schwerwiegenden oder chronischen Erkrankung,
die Einfluß auf die vorgesehene Arbeitsleistung haben könnte, arbeitsunfähig
krank? Diese Frage muß wahrheitsgemäß beantwortet werden. Allerdings ist
der Arbeitnehmer auch auf Fragen nicht gehalten, über Krankheiten geringerer
Bedeutung und insbesondere über Krankheiten, die sich auf das Arbeitsverhältnis
nicht auswirken können, Auskunft zu geben.

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Viele Grüße und viel Erfolg bei dem Vorstellungsgespräch,
Hela
 
Hallo NixchenII
zu Ulitma Ratio ein toller solider beitrag einer Kanzlei aus Bonn zum vorliegenden sachverhalt.
Und ja man sollte es sagen,sonst droht noch klage wegen arglistiger täuschung, evt. mit regressforderung.

Verschweigt ein schwerbehinderter Arbeitnehmer bei seiner Einstellung gegenüber dem Arbeitgeber sein Gebrechen, so liegt eine arglistige Täuschung vor, der Arbeitnehmer muß mit Kündigung rechnen. Die Klägerin, die seit 1991 als Schwerbehinderte mit einem Grad von 50 Prozent anerkannt war, bewarb sich um eine Stelle als Reinigungskraft. Im Personalbogen ließ sie die Frage zur Schwerbehinderung unbeantwortet. Bei ausdrücklicher Rückfrage hierzu erklärte sie, nicht schwerbehindert zu sein, so daß der Personalbogen entsprechend ergänzt wurde. Nach Einstellung 1992 offenbarte die Klägerin ihre Schwerbehinderteneigenschaft. Der Arbeitgeber focht daraufhin das Arbeitsverhältnis wegen arglistiger Täuschung an. Das BAG führt aus, daß für die Zulässigkeit der Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft grundsätzlich zu unterscheiden sei zwischen der Frage nach vorliegenden Erkrankungen, die nur dann zulässig sei, wenn diese Erkrankungen für die Arbeitsleistung von Bedeutung seien, und der Frage nach dem Schwerbehindertenstatus. Habe ein Arbeitnehmer, was seiner eigenen Entscheidung unterliege, seine Anerkennung als Schwerbehinderter erreicht, so habe dies rechtliche Auswirkungen für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses. Das Fragerecht des Arbeitgebers sei hier gerechtfertigt, weil dieser auch seine Verpflichtungen aus dem Schwerbehindertengesetz erfüllen müsse.

Übrigens rettet ein Schwerbehinderter Ausweis einen nicht vor einer Kündigung, so grundsätzliche Gerichtsentscheidungen,da Emigra-Amt ohnehin nur aufschiebende Wirkung besitzt ,wenn überhaupt.



http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/krankheit.htm
vg natascha
 
Zuletzt bearbeitet:
Herzlichen Dank für Eure Mühe. Ich werde die gewonnen Fakten so an meine Bekannte weitergeben, denn die hat morgen ihr Vorstellungsgespräch und fiebert dem entgegen. Zudem werde ich die Informationen für weitere Verwendung bei mir abspeichern... wer weiß wofür die noch mal gut sind ;)

Liebe Grüsse vonnet NixchenII :)
 
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